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Aktueller Stand der Krebsregistrierung in Deutschland
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Veröffentlicht: | 6. September 2007 |
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Einleitung: Epidemiologische Krebsregistrierung weist in Deutschland eine lange Tradition auf. Lange Zeit galt dies zunächst nur für wenige Teilgebiete. Große Teile Deutschlands blieben jedoch im Hinblick auf eine bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung weiße Flecken auf der Landkarte, weshalb sowohl der medizinischen Forschung als auch der Gesundheitsplanung wichtige Datengrundlagen fehlten.
Mit dem Inkrafttreten des Bundeskrebsregistergesetzes änderte sich 1995 diese Situation grundlegend. Nun wurden bis 1999 in allen Bundesländern epidemiologische Krebsregister eingeführt. Letzte Lücken der Flächendeckung wurden 2007 geschlossen, somit besteht nun eine gesetzliche Grundlage zur Krebsregistrierung für alle 82 Mio. Einwohner Deutschlands. Viele Register haben bereits einen hohen Erfassungsgrad erreicht, in wenigen Gebieten ist jedoch weiterhin Aufbauarbeit notwendig.
Methoden: Da die Gesetzgebung in den 16 Bundesländern landesspezifische Besonderheiten und vorhandene Strukturen berücksichtigte, entwickelten sich unterschiedliche Krebsregistermodelle hinsichtlich Meldeverfahren, Organisationsstruktur und Datenschutzregelungen. Die Registrierungsinhalte sind jedoch für alle wesentlichen Tumormerkmale identisch und entsprechen den internationalen Anforderungen der IARC und ENCR. Einheitliche Verfahren, wie die Vollzähligkeitsschätzung durch das Robert-Koch-Institut, unterstützen die Vergleichbarkeit aller deutschen Krebsregister, so dass beispielsweise die in der Broschüre „Krebs in Deutschland“ herausgegebenen Daten zu wichtigen Tumorarten bundesweit aussagekräftig sind. Dennoch bestehen weiterhin strukturelle Defizite, wie etwa bei Austausch von Meldungen, wenn Personen aus dem Randgebiet eines Bundeslandes in einer Einrichtung des benachbarten Bundeslandes diagnostiziert und behandelt werden.
Ergebnisse: Für einige Tumorarten stehen für viele Gebiete bereits vollzählig erfasste und aussagekräftige Daten zur Verfügung. Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung können schon in großem Umfang erfüllt werden. Für wissenschaftliche Fragestellungen steht ein großer Datenpool zur Nutzung bereit. Daten daraus können in anonymisierter bzw. aggregierter Form für Forschungsaufgaben zur Verfügung gestellt werden. Eine wichtige Funktion übernehmen Krebsregister mit der Evaluation von Früherkennungsmaßnahmen, insbesondere des Mammographiescreenings.
Schlussfolgerungen: Krebsregister stellen nach erfolgreicher Aufbauarbeit in Deutschland bereits eine große und vielseitig nutzbare Datengrundlage für Forschung und Gesundheitsplanung bereit. Noch bestehende Lücken in der Registrierung müssen allerdings rasch geschlossen werden.