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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Stationäre Versorgungsleistung in der Einzelfallbegutachtung

Meeting Abstract

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  • Bruno-Reza Houschmandi - MDK (SEG4), Alzey-Worms

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds835

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds835.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 Houschmandi.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Wie kann der MDK seine Abforderung von Krankenhausunterlagen sinnvoll für die Partner im Gesundheitswesen durchführen?

Methodik:

Grundlage der stationären Begutachtung

  • gesetzlicher Hintergrund
  • verbindlich fachliche Grundlage
  • die Begutachtung
  • die Kodierprüfung als Schwerpunkt

Praktische Erfahrungen

  • die abgeforderten Krankenhausunterlagen werden nicht immer fristgerecht eingereicht
  • die vom Krankenhaus eingereichten Unterlagen sind nicht immer auf die Krankenkassenfrage abgestimmt

Testen von neuen Formen der Begutachtungen

  • Änderung der Abforderungsschreiben von Krankenhausunterlagen
  • Akteneinsicht im Krankenhaus ohne vorherige Befundabforderung

Ergebnisse:

1.
Änderung der Abforderungsschreiben von Krankenhausunterlagen
Die vom Krankenhaus eingereichten Unterlagen sind weiterhin nicht immer auf die Krankenkassenfrage abgestimmt. Es werden immer wieder nur die Entlassungsberichte zugesandt
2.
Akteneinsicht im Krankenhaus ohne vorherige Befundabforderung
Bevorzugte Abarbeitung der Aufträge des Projektes für die Mitarbeiter des Krankenhauses in der Patientenverwaltung, im Archiv und den klinischen Abteilungen:
  • ständiges Aufsuchen und Bereitstellen von Patientenakten mit Konsequenzen für die zügige Abarbeitung anderer Aufgaben
  • ständige tägliche Bereitstellung aller Medizincontroller des Krankenhauses für eine zeitgleiche Durchführung der angemeldeten Fallgespräche mit Konsequenzen für andere Aufgaben

Schlussfolgerungen: Für alle im Prüfverfahren beteiligten Parteien wäre es vorteilhaft, wenn die von den jeweiligen Krankenhäusern eingereichten Unterlagen auf die entsprechenden Krankenkassenfragen abgestimmt sind.