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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Blutentnahme in Kliniken im Rahmen der Arzneimittelherstellung

Meeting Abstract

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  • Rainer Gnibl - Regierung von Oberbayern, Ansbach

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds816

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds816.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 Gnibl.
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Gliederung

Text

Den ersten Schritt zur Herstellung von Blutzubereitungen als Arzneimittel (z.B. Blutkonserve, Sera, Impfstoffe) stellt die Blutentnahme dar. Folglich unterliegt diese den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) und den damit verbundenen Verordnungen und Leitlinien, die eine gute Herstellungspraxis für Arzneimittel, welche u.a. auch hygienische Gesichtspunkte berücksichtigt, sicherstellen sollen. Diese ist im Verfahren zur Erlangung einer Herstellungserlaubnis nachzuweisen und wird im Rahmen von Inspektionen überprüft.