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Blutentnahme in Kliniken im Rahmen der Arzneimittelherstellung
Meeting Abstract
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Veröffentlicht: | 6. September 2007 |
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Den ersten Schritt zur Herstellung von Blutzubereitungen als Arzneimittel (z.B. Blutkonserve, Sera, Impfstoffe) stellt die Blutentnahme dar. Folglich unterliegt diese den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) und den damit verbundenen Verordnungen und Leitlinien, die eine gute Herstellungspraxis für Arzneimittel, welche u.a. auch hygienische Gesichtspunkte berücksichtigt, sicherstellen sollen. Diese ist im Verfahren zur Erlangung einer Herstellungserlaubnis nachzuweisen und wird im Rahmen von Inspektionen überprüft.