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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Dermatologische Begutachtung im Spannungsfeld zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)

Meeting Abstract

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  • Monika Rupprecht - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern, München

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds671

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds671.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 Rupprecht.
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Gliederung

Text

Das Aufgabenspektrum des MDK für die gesetzliche Krankenversicherung ist im Bereich der Dermatologie breit gefächert. Die dermatologischen Gutachter des MDK Bayern sind mit allen sozialmedizinisch relevanten Begutachtungs- und Beratungsfeldern, wie z.B. Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, der Rehabilitation, der Notwendigkeit und Dauer stationärer Krankenhausbehandlungen sowie der Beurteilung sog. "Neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" befasst.

Die im MDK Bayern tätigen Dermatologen stellen dabei ihre fachliche und sozialmedizinische Kompetenz allen gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung.

Bei der Begutachtung gilt es bei allem Verständnis für die individuellen Wünsche und Belange des Versicherten oder der verordnenden Ärzte bzw. der Krankenkassen, gutachterliche Neutralität zu bewahren. Es ist dabei erforderlich, in jedem Einzelfall die medizinischen als auch die sozialmedizinischen Aspekte zu berücksichtigen und im Gutachten ausreichend zu würdigen. Hierbei befindet sich der Gutachter im Spannungsfeld zwischen den Einzelinteressen der Versicherten, der Krankenkassen und der durch die Gesetzgebung vorgegebenen rechtlichen Möglichkeiten.

Typische diesbezügliche Problemfelder im ambulanten Versorgungsbereich sind z.B. der Ausschluss von pflegenden Externa bei chronischen Hauterkrankungen durch den Bundesausschuss oder in Leitlinien empfohlene Behandlungsformen, die zu Lasten der GKV nicht verordnungsfähig sind, wie z.B. die Photodynamische Therapie.

An konkreten aktuellen dermatologischen Begutachtungsbeispielen aus diesen Bereichen wird erläutert, wie die zum Teil diametral entgegengesetzten Wünsche und Ansprüche, die an den Gutachter herangetragen werden, in die täglichen Begutachtungspraxis einfließen und sich auf sie auswirken.