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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Verordnungsqualität als Voraussetzung für die Qualität der Versorgung – Anspruch und Wirklichkeit bei der Versorgung mit Hilfsmitteln

Meeting Abstract

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  • Lothar Kern - MDK in Bayern, Nürnberg

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds583

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds583.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 Kern.
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Gliederung

Text

Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung nicht oder nur in geringem Umfang vertreten. In der Praxis führt dies in vielen Fällen zu einer Dominanz von Therapeuten und Leistungserbringern. Dabei wird vernachlässigt, dass Hilfsmittel der Krankenbehandlung ebenso dienen wie Medikamente und darüber hinaus eine wesentliche Rolle bei der Rehabilitation behinderter Menschen – also im ärztlichen Behandlungsauftrag – spielen.

Die Hilfsmittelrichtlinien geben wichtige Hinweise zu Inhalt und Form einer Hilfsmittel-verordnung. Leider ist die Realität jedoch weit von diesem Anspruch entfernt. Auch wenn der verordnende Arzt von der Fülle eines sich rasch wandelnden Marktes überfordert sein mag, entbindet ihn dies doch nicht von der Verantwortung für die Versorgung. Er ist verpflichtet, zumindest die wesentlichen Eckdaten seiner therapeutischen Zielsetzung zu dokumentieren, um so den Techniker in die Lage zu versetzen, eine sachgerechte Versorgung zu planen.

Wesentliche Faktoren für eine zielführende Verordnung anzugeben ist jedem Arzt möglich, wenn er die entscheidenden Eckpunkte des Sozialrechts in diesem Bereich kennt. Dies ermöglicht ihm, Probleme bei der Ausführung durch den Leistungser-bringer und die Genehmigung durch die Kranken- oder Pflegekassen zu vermeiden und eine rasche Versorgung des Patienten zu gewährleisten. Sehr wichtig aber stark vernachlässigt ist in diesem Zusammenhang auch die in den Hilfsmittelrichtlinien hinterlegte Pflicht zur Abnahme des gelieferten Hilfsmittels, welche sicherstellen soll, dass die vorgenommenen Versorgung auch dem beabsichtigten Ziel entspricht.

Der Beitrag soll die wesentlichen sozialrechtlichen Hintergrundinformationen vermitteln und Tipps für eine rationelle Verordnung geben.

Dies ist der 1. Teil eines Blocks aus drei Vorträgen, den der MDK anbietet. Gedacht sind diese Vorträge als Darstellung des Gebiets "Hilfsmittel und Medizinprodukte" mit anschließender Diskussion.