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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Verlaufsbeobachtung organerhaltender Uteruseingriffe mit Hilfe administrativer Daten

Meeting Abstract

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  • Susanne Bauer - MDS, Essen
  • Günther Heller - WIdO, Bonn
  • Christian Günster - WIdO, Bonn

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds504

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds504.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 Bauer et al.
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Gliederung

Text

Einleitung/Hintergrund: Im Unterschied zur episodischen Erfassung der an die LQS/BQS gemeldeten Fälle ermöglicht die Datenerfassung der Krankenkassen zur Abrechnung stationärer Behandlung eine patientenbezogene Verlaufsbeobachtung. Auch Erkenntnisse aus diesen, sog. administrativen Daten können für Fragen des Qualitätsmanagements relevant sein.

Material und Methoden: Dies soll anhand eines Beispieles aus der operativen Gynäkologie dargestellt werden, nämlich: Hysterektomie nach organerhaltenden Uteruseingriffen.

Nach Eingang der ersten Gutachtenaufträge zu diesen Verfahren 2000 hat die Anzahl organerhaltender Eingriffe deutlich zugenommen. Um die Frage der Nachhaltigkeit dieses klinischen Lösungsansatzes bei dysfunktionellen Blutungsstörungen quantitativ zu klären, wurde das Wissenschaftliche Institut der AOK zur Zusammenarbeit gewonnen. Die entsprechenden OPS- bzw. Diagnoseschlüssel wurden unter Formulierung einer exakten Rechercheanfrage auf die dort vorhandenen Datenbestände n. §301 SGB V angewandt.

Die Ergebnisse der Abfrage werden dargestellt.

Diskussion/Schlußfolgerungen: Es könnte sein, daß die Indikation der hier betrachteten organerhaltenden Uteruseingriffe hinterfragt werden muß, da es

1.
konservative Behandlungsalternativen zur Therapie der geäußerten Beschwerden gibt und
2.
diese Eingriffe in vielen Fällen nicht geeignet sind, eine Hysterektomie zu vermeiden.

Fazit: Neue operative Verfahren sollten nur unter den Bedingungen einer strengen Begleitforschung, auch hinsichtlich ihrer längerfristigen Ergebnisse, in die Versorgung aufgenommen werden und nicht gleich für alle Krankenhäuser abrechnungsfähig sein.