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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Shared Decision Making in der Ergotherapie und Physiotherapie? Chancen und Grenzen des Transfers des SDM-Konzeptes auf die ambulante Heilmittelversorgung in Deutschland

Meeting Abstract

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  • Bernhard Borgetto - HAWK FH Hildesheim, Hildesheim

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds483

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds483.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 Borgetto.
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Gliederung

Text

Einleitung/Hintergrund: Der verstärkte Wunsch von Patienten nach Informationen über ihre Krankheitsbilder und Partizipation an Behandlungsentscheidungen, führt auch bei den Heilmittelerbringern zu der Suche nach Konzepten der Patientenbeteiligung. Shared Decision Making ist das derzeit am weitesten entwickelte Konzept. Es stammt aus dem angloamerikanischen Raum, wo andere gesundheitssystembezogene Voraussetzungen vorliegen als in Deutschland. Deshalb soll untersucht werden, ob das Konzept des Shared Decision Making auf die ambulante Ergotherapie und Physiotherapie in Deutschland übertragbar ist.

Material und Methoden: Die Ergebnisse dieser Arbeit beruhen auf einer Gegenüberstellung gängiger Modelle des Shared Decision Making und einschlägigen Gesetzestexten, u.a. das Curriculum der Physiotherapieausbildung, die Heilmittelrichtlinien und das Sozialgesetzbuch Nr. 5.

Ergebnisse: Ergotherapeuten und Physiotherapeuten sind aufgrund der Heilmittelrichtlinien in der ambulanten Versorgung nicht befugt, mit Patienten gemeinsam Behandlungsentscheidungen zu treffen. Die formale die Kompetenz zur Behandlungsentscheidung liegt in Deutschland bei den verordnenden Ärzten. Die Heilmittelerbringer treffen lediglich Entscheidungen über Behandlungsmaßnahmen. Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit einer „dreiseitigen“ gemeinsamen Entscheidung von Arzt, Patient und Heilmittelerbringer. Der hierfür notwendige Kommunikationsprozess findet in der Regel jedoch nicht statt und entbehrt auch entsprechender gesetzlicher Grundlagen. Zudem ist es klärungsbedürftig, ob in der Ergo- und Physiotherapieausbildung die für das Shared-Decision-Making notwendigen personalen Kompetenzen entwickelt werden können. Diese sind bei akademisierten Heilmittelerbringern eher zu erwarten.

Schlussfolgerungen: Eine Implementierung von Shared Decision Making in der ambulanten Heilmittelversorgung scheint in Deutschland unter den momentanen gesetzlichen und bildungspolitischen Voraussetzungen problematisch und sollte in einem ersten Schritt in einem Modellprojekt erprobt werden.