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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Der Beitrag der empirischen Rechtswirkungsforschung zur Versorgungsforschung – Stellenwert und methodisches Vorgehen

Meeting Abstract

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  • Andreas Weber - Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle/ Saale

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds443

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds443.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 Weber.
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Gliederung

Text

Einleitung: Die Frage, ob das SGB IX seiner Intention gemäß umgesetzt wird und umgesetzt werden kann, ist von zentraler Bedeutung für die Versorgungspraxis. Wie und mit welchen Methoden kann überprüft werden, wie der Stand der Umsetzung von Patienten- und Nutzerrechten nach dem SGB IX bezogen auf Leistungen zur Teilhabe ist und welche institutionellen und organisatori-schen Voraussetzungen diese Umsetzung begünstigen oder hemmen? Ziel des Beitrags ist an-hand zweier empirischer Studien aufzuzeigen, nach welchem theoretischen und methodischen Verständnis empirische Rechtswirkungsforschung vorgehen kann und welche Perspektiven sich hieraus für die Fragestellungen der Versorgungsforschung ergeben.

Methoden und Ergebnisse: Giese und Runde [1] entwickelten ein Wirkungsmodell zur em-pirischen Bestimmung von Gesetzeswirkungen, welches auf handlungstheoretischer Grundlage versucht lebensweltliche Aspekte mit zu berücksichtigen und deren Auswirkungen mittels quantitativen Vorgehens (n=1383) anhand des von den Betroffenen gewünschten Leistungsspektrums im SGB XI aufgezeigt. Die so ermittelten Ergebnisse zeigen in Zusammenhang mit der Anwen-dung der §§ 39 und 40 des SGB XI statistisch signifikante Unterschiede bezüglich des Kenntnisstandes der Gesetzeslage und der Inanspruchnahme. Nauerth (2003) greift die theoretischen Ansätze auf und zeigt anhand 52 qualitativer Experteninterviews die Wirkung des novellierten § 93 BSHG auf die Erbringung personenbezogener sozialer Dienstleistungen in stationären Einrichtungen. Hierbei wurde ein qualitativ-heuristisches Verfahren der Datenerhebung und Datenanalyse angewandt, welches die vorhandenen Absichten, Werte, Interessen, Organisationstraditionen und -ressourcen ebenso wie die Motivationen der Akteure und die organisationsinternen Ver-mittlungswege, auf denen der Rechtsimpuls weitergeleitet wird, zu Tage fördert und die Anschlussfähigkeit des Rechts durch seine vielfältige „Verwertbarkeit" für spezifische Organisationsinteressen verdeutlicht.

Schlussfolgerungen: An die Ergebnisse und an die theoretischen und methodischen Aspekte dieser Vorgehensweisen anschließend haben Welti und Weber [4] versucht Aspekte der Effektivität und Umsetzung der mit dem SGB IX neu geregelten und eingeführten Patienten- und Nutzerrechte mittels sozialwissenschaftlicher Methoden zu operationalisieren und systematisch für die empirische Forschung nutzbar zumachen, die als Ausblick vorgestellt werden.


Literatur

1.
Giese R, Runde P. Wirkungsmodell für die empirische Bestimmung von Gesetzeswirkungen – Modellansatz und Anwendung im Rahmen einer Wirkungsanalyse zur Pflegeversicherung. Zeitschrift für Rechtssoziologie. 1999:14-54.
2.
Nauerth M. Rechtswirkung in Organisationen. Ergebnisse einer empirischen Feldstudie zur Wirkung des novellierten § 93 BSHG auf die Erbringung personenbezogener sozialer Dienstleistungen in stationären Einrichtungen. Marburg, Tectum Verlag; 2003.
3.
Runde P, Weber A. Behinderung und Rehabilitation als Gegenstand sozialwissenschaftlicher Forschung, in: Igl G, Welti F (Hrsg). Die Verantwortung des sozialen Rechtsstaats für Personen mit Behinderung und für die Rehabilitation. Sozialpolitik in Europa Bd.7. Wiesbaden: Verlag Chemielorz; 2001:65-80.
4.
Welti F, Weber A. Patienten- und Nutzerrechte nach dem SGB IX - Stand und Bedingungen ihrer Realisierungen, Projektantrag an das BMBF. 2006.