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Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik: Erweiterung der amtlichen Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes auf Basis der DRG-Daten nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
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Veröffentlicht: | 6. September 2007 |
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Im Rahmen der Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) im Jahr 2000 wurde mit der Aufnahme des § 17 b für die Krankenhäuser zur Vergütung ihrer Leistungen das auf diagnose- und prozedurorientierten Fallpauschalen basierende G-DRG-Vergütungssystem durch den Gesetzgeber eingeführt.
Mit der Umstellung von der tages- zu einer fallbezogenen Vergütung erfolgte die Grundlage für eine Neuordnung der Krankenhausfinanzierung. Seit dem 1. Januar 2004 ist die Anwendung des DRG-Systems für allgemeine Krankenhäuser verpflichtend. Ausnahmen gelten weitestgehend nur für psychiatrische Krankenhäuser oder einzelne Spezialkliniken mit seltenen bzw. wenig standardisierbaren Indikationsbereichen und Verfahren.
In diesem Kontext wurde auch nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) die Übermittlungsverpflichtung der Krankenhäuser für DRG-Daten einschließlich aller Leistungen, die nach Fallpauschalen abgerechnet werden, festgeschrieben. Zur Optimierung und Weiterentwicklung der bisherigen amtlichen Krankenhausstatistik wird seit dem Berichtsjahr 2004 ein gezieltes und gesetzlich genau definiertes Merkmalsspektrum dieser umfangreichen Struktur- und Leistungsdaten über das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) an das Statistische Bundesamt übermittelt. Ein deutlicher Informationszugewinn kristallisiert sich insbesondere für die Prozeduren- und Diagnosestatistik heraus. Danach können wesentlich differenziertere Informationen als bisher z.B. zu Operationen und Prozeduren oder eine Erweiterung der Hauptdiagnosen um ihre jeweiligen Nebendiagnosen für alle voll- und teilstationären Behandlungsfälle eines Kalenderjahres durch das Statistische Bundesamt zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der Veranstaltung soll eingehend über das erweiterte Merkmalsspektrum mit dem entsprechenden Informationszugewinn und das neue Veröffentlichungsangebot des Statistischen Bundesamtes berichtet werden. Weiterhin sollen die Unterschiede zur bisherigen amtlichen Krankenhausstatistik aufgezeigt werden und u.a. der Frage nachgegangen werden, inwieweit eine Vergleichbarkeit der beiden Statistiken aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethodik gegeben ist oder auch welche qualitativen Auswirkungen sich für die Diagnosestatistik z.B. durch ein geändertes Codierverhalten ergeben. Darüber hinaus können die Vor- und Nachteile einer Integration der DRG-Daten in die amtliche Krankenhausstatistik diskutiert werden.