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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Können Selbstauskunftsformulare die amtsärztlichen Einstellungsuntersuchungen bei Bewerbern für den Staatsdienst in Bayern ersetzen? Studiendesign eines Pilotprojekts 2006/07

Meeting Abstract

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  • Birgit Laubereau - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Oberschleißheim
  • Lorenz Schröfl - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, München
  • Manfred Wildner - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Oberschleißheim

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds236

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds236.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 Laubereau et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: In das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit darf in der Regel nur berufen werden, wenn die Möglichkeit häufiger Erkrankungen und der Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Zu diesem Zweck werden amtsärztliche Einstellungsuntersuchungen durchgeführt. In der vorliegenden Studie wird untersucht, inwieweit die Beurteilung eines Selbstauskunftsformulars der Bewerber nach Aktenlage mit Ergebnissen der amtsärztlichen Untersuchungen übereinstimmt.

Methoden: Von 01.10.2006 bis 30.09.2007 füllen alle Bewerber für die Übernahme ins Beamtenverhältnis des Freistaats Bayern, die zur Teilnahme bereit sind, vorab ein von der Personalstelle zugesandtes Selbstauskunftsformular (SAF) aus. Dies enthält neben einer Einverständniserklärung Fragen zur persönlichen Anamnese, aktuellem Gewicht und Größe und wird zur amtsärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt mitgebracht. Das übliche Verfahren zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung der Bewerber wird durchgeführt. Im Gesundheitsamt werden im SAF Angaben zur gesundheitlichen Eignung (Entscheid und ggf. Begründung) und ggf. Angaben zur vorgesehenen Tätigkeit ergänzt. In Unterstichproben werden Daten zur Validierung der Angaben der Bewerber erhoben. Das anonymisierte SAF wird dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zugeleitet. Im LGL wird eine geschichtete, zum Teil gedoppelte, Zufallsstichprobe der SAFe gezogen und ohne Amtsarztentscheid an die Medizinischen Untersuchungsstellen der Regierungen (MUS) zur Beurteilung nach Aktenlage zugesandt. Ausgewertet werden Ablehnungsquoten und -gründe, Sensitivität, Spezifität, positive und negative prädiktive Wertigkeit der Beurteilung nach Aktenlage bezogen auf die amtsärztliche Entscheidung und die Interrater-Reliabilität der Mehrfachbeurteilungen.

Ergebnisse: Seit 01.10.06 wurden bis 31.03.07 1096 Bögen von den Gesundheitsämtern an das LGL gesandt, entsprechend einer Teilnahmerate von 81 %. Saisonale Schwankungen der Anzahl der Einstellungsuntersuchungen sind bekannt. Die Validierungsstudie betreffend die Angaben der Bewerber ist für Mai 07 vorgesehen. Detaillierte Auswertungsergebnisse werden bis September 07 vorliegen.

Schlussfolgerung: Die vorgestellte Studie ermöglicht Aussagen zum Stellenwert eines SAF im Rahmen der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchungen in Bayern und kann potenziell einen Beitrag zum Qualtitätsmanagement leisten.