gms | German Medical Science

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

10.11. bis 12.11.2006, Köln

Rechtsmedizin und "allgemeine Arztreife“ : das Hamburger Konzept zum Thema "Leichenschau“

Poster Humanmedizin

  • corresponding author Sven Anders - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland
  • author Jan Sperhake - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland
  • author Katja Weidtmann - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Prodekanat für Lehre, Hamburg, Deutschland
  • author Maike Frost - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Prodekanat für Lehre, Hamburg, Deutschland
  • author Klaus Püschel - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung - GMA. Köln, 10.-12.11.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. Doc06gma062

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gma2006/06gma062.shtml

Veröffentlicht: 23. Oktober 2006

© 2006 Anders et al.
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Gliederung

Text

In Deutschland sind alle Ärzte gesetzlich zum Durchführen einer Leichenschau verpflichtet. Hierbei handelt es sich nicht nur um die Fertigkeit der "letzten ärztlichen Handlung“, sondern um eine öffentliche Rolle bei der Aufdeckung nicht-natürlicher Sterbefälle. Unter der Zielsetzung einer "allgemeinen Arztreife“ nach dem Durchlaufen des Hamburger klinischen Curriculums KliniCuM erfolgte im Jahr 2004 eine grundlegende Neustrukturierung des insgesamt 12 Stunden umfassenden Pflichtkurses Rechtsmedizin

Der Pflichtkurs gliedert sich in die für ärztlichen Fertigkeiten relevanten Einheiten "Leichenschau“ (3 Termine a 2 Stunden), "Viktimologie“ (Umgang mit Gewaltopfern und Dokumentation der Verletzungen, 2 Termine a 2 Stunden) und "Toxikologie“ (klinisch relevante Vergiftungen, 1 Termin a 2 Stunden).

Die 3 Termine der Kurseinheit "Leichenschau“ finden in einer Woche statt und werden durchgehend von einem Dozenten betreut, so dass Kontinuität in der Thematik und Hilfestellungen beim Umgang mit den Verstorbenen gewährleistet sind. Die Termine beinhalten im einzelnen:

Termin "Leichenschau 1“

  • Formale und gesetzliche Grundlagen, Meldepflichten
  • Öffentliche Rolle des Arztes bei der Leichenschau
  • Unterscheidung der Begriffe Todesursache und Todesart
  • Ausfüllen der Hamburger Todesbescheinigung (Paper Cases)

Termin "Leichenschau 2“ (aktives Handeln der Studierenden am Verstorbenen)

  • Feststellung des Todes
  • Zeichen nicht-natürlicher Todesarten am Verstorbenen
  • Systematisches Durchführen einer Leichenschau

Termin "Leichenschau 3“

  • Selbständiges Durchführen einer Leichenschau durch die Studierenden mit anschließender Demonstration (Feedback durch Kommilitonen und Dozenten).

Die benotete Prüfung beinhaltet das praktische Durchführen einer Leichenschau und wird mittels einer "Checkliste“ bewertet. Sowohl die sehr gute regelmäßige Kursevaluation als auch der von den Studierenden angegebene subjektive Lernerfolg spiegeln die praxisbezogene Kursgestaltung wieder.