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Erfahrungen mit der Implementation von Leitlinienempfehlungen in der Physiotherapie
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Veröffentlicht: | 10. Juli 2012 |
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Hintergrund: Der medizinische Fortschritt, die demografische und epidemiologische Entwicklung zeigen eine wachsende Nachfrage bei der Versorgung mit physiotherapeutischen Maßnahmen. In 2010 entstanden Kosten von 4,55 Milliarden Euro für 263 Millionen Heilmittelbehandlungen. 86 Prozent des gesamten Verordnungsvolumens sind Maßnahmen der Physiotherapie. (Quelle: AOK-Heilmittel-Informations-System)
Material und Methoden: Die Heilmittelrichtlinien und der Heilmittelkatalog regeln die Leistungen auf die der Versicherte in der ambulanten Versorgung einen Anspruch hat. Sie werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen. Weitere Steuerungsinstrumente sind die Rahmenvereinbarungen die zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer vereinbart werden (§ 125 SGB V).
Ergebnisse: Weder der Heilmittelkatalog noch die Rahmenvereinbarungen nutzen vorhandene Evidenzen als Steuerungsinstrumente in der Versorgung. Bei der Analyse der verordneten Leistungen nach Kassenärztlichen Vereinigungen zeigen sich deutliche Unterschiede. Therapien, deren Nutzen nachgewiesen ist und in Leitlinien empfohlen werden, finden zu wenig Berücksichtigung.
Diskussion: Leitlinienempfehlungen können ein Maßstab für die Überprüfung und Bewertung der Qualität physiotherapeutischer Leistungen sein und als evidenzbasierte Entscheidungshilfen bei der Versorgung dienen. Soll die Forderung nach Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung (§ 2 und 12 SGB V) ernst genommen werden, muss die Implementierung von Leitlinienempfehlungen stärker berücksichtigt werden.