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Koordinierungszentren für Klinische Studien, Forschungsverbünde und Rahmenbedingungen für Klinische Studien in Deutschland
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Eingereicht: | 22. November 2004 |
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Veröffentlicht: | 21. Dezember 2004 |
Gliederung
Ziel des Workshops
ECRIN (European Clinical Research Infrastructures Network) ist ein europaweites Netzwerk, basierend auf dem Zusammenschluss nationaler Netzwerke von Clinical Research Centres (CRCs) und Clinical Trial Units (CTUs). Ziel von ECRIN ist es, eine Infrastruktur zu entwickeln, mit deren Hilfe eine Harmonisierung von Support, Training und Durchführung klinischer Forschung auf europäischer Ebene gefördert werden soll. Dabei sollen sowohl öffentliche als auch industriegeförderte, multizentrische klinische Studien länderübergreifend unterstützt werden. Das ECRIN-Konsortium setzt sich zusammen aus bereits existierenden nationalen Netzwerken von CRCs/CTUs und dem European Forum for Good Clinical Practice (EFGCP). Das ECRIN-Konsortium umfasst derzeit 8 Netzwerke mit mehr als 100 Studienzentren aus sechs europäischen Ländern. Das ECRIN-Netzwerk wurde von dem Koordinator, Herrn Demotes (INSERM, Bordeaux, Paris) vorgestellt.
Ziel des Workshops war die Erhebung des Status des Nationalen Netzwerkes der Koordinierungszentren für Klinische Studien (KKS) im Hinblick auf folgende Aspekte: Ressourcen, Sponsoring und Finanzierung, Leistungsspektrum und Mengengerüst, Forschungsschwerpunkte sowie Fort- und Weiterbildung. Die Rolle des KKS-Netzwerks im nationalen klinischen Forschungsumfeld sollte charakterisiert werden und der allgemeine Rahmen für die Durchführung von klinischen Studien in Deutschland beschrieben und Problemfelder identifiziert werden. Teilnehmer des Workshops waren Vertreter der KKS und anderer studienunterstützender Strukturen zusammen mit Repräsentanten von öffentlichen Förderern, von Regierungsbehörden, der pharmazeutischen Industrie und Experten für Ethik und Datenschutz. Als Vorsitzende konnten Herr Schäfer (Institut für Medizinische Biometrie und Epidemiologie, Marburg), Herr Wissing (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bonn), Herr Weihrauch (Bayer Health Care AG Wuppertal) und Herr Löffler (Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Epidemiologie, Leipzig) gewonnen werden. Der vorliegende Bericht des Workshops dient als Grundlage für den nationalen Report, der wiederum als deutscher Beitrag in das Netzwerk ECRIN eingespeist werden soll.
KKS - Arbeitsgemeinschaft
Das Netzwerk der KKS, die sogenannte KKS-AG, wurde von dem derzeitigen Sprecher, Herrn Löffler, Leipzig, vorgestellt. KKS wurden im Rahmen einer kompetitiven Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahre 1999/2000 und in einer zweiten Ausschreibung im Jahre 2002, gebildet. Derzeit existieren 12 KKS an den Standorten, Münster, Düsseldorf, Köln, Marburg, Mainz, Heidelberg, Tübingen, Freiburg, Berlin, Halle, Leipzig und Dresden. Die Finanzierungsstruktur sieht eine Grundausstattung durch die lokale Fakultät, eine degressive Förderung durch das BMBF (75% in den Jahren 1 und 2, 50% in den Jahren 3 und 4, 25% in den Jahren 5 und 6) und zunehmende Einkünfte aus öffentlichen und Industriemitteln vor. Bis auf eine Ausnahme (GmbH) stellen alle KKS universitäre Zentren dar. Die Organisationsform sieht in der Regel einen Vorstand mit einem Wissenschaftlichen Leiter und einen Geschäftsführer vor. Die KKS handeln an ihrem Standort eigenständig.
Ziel der Implementation der KKS war es, Kompetenzen und Infrastrukturen zur Durchführung klinischer Studien in Deutschland zu entwickeln. Dies sollte sowohl für industrielle als auch für akademische Studien erfolgen. Die KKS sollten Weiterbildung und Training bezüglich klinischer Studien anbieten, wobei Anpassungen auf lokale Konstellationen und Anforderungen erlaubt waren. Das Spektrum der Aktivitäten der KKS bei Investigator Initiated Trials (IIT) umfasst Studiendesign und Biometrie, Studienkoordination, Datenmanagement, Datenbankhosting und in geringerem Maße Studienassistenz und Monitoring. Bei industriegetriebenen Studien (Industry Sponsored Trials (IST)) stehen Studienassistenz und Monitoring im Vordergrund, punktuell werden hier auch andere Dienste angeboten. Die KKS haben sich seit dem Jahre 2000 in einer Arbeitsgemeinschaft organisiert, der unter anderem die Wissenschaftlichen Leiter der KKS angehören. Die KKS-AG hat drei Fachgruppen gebildet, eine für Qualitätssicherung, eine für Datenmanagement/Telematik und eine für Fort- und Weiterbildung. Nach einer aktuellen Umfrage (Juni 2004) sind in allen KKS 270 Mitarbeiter eingestellt. Insgesamt werden von allen KKS 450 Studien betreut, davon die überwiegende Mehrheit therapeutische Studien (n = 380) und randomisierte Studien (n = 250). In diese Studien konnten bisher 18.000 Patienten eingebracht werden. 47% der durchgeführten Studien sind industriegesponsert (Stand Juni 2004). Die Aktivitäten verteilen sich auf verschiedene Gebiete, überwiegend Onkologie, Chirurgie/Medizingeräte, Pädiatrie, Neurowissenschaften und kardiovaskuläre Erkrankungen.
Derzeit wird die KKS-AG in ein formales Netzwerk-Konsortium überführt. Als erster Schritt wurde eine Geschäftsstelle der KKS-AG eingerichtet (Leiterin: Frau Insa Bruns). Die Geschäftsstelle dient der Führung der laufenden Geschäfte der KKS-AG und hat als zentrale Aufgabe die Koordination übergreifender Aufgaben sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Die Geschäftsstelle soll den Austausch von Informationen mit internen/externen Partnern unterstützen (z.B. Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA), Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), Telematikplattform e.V. (TMF), Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)). Das Leistungsangebot des Netzwerkes soll abgestimmt und Kunden vermittelt werden. Weitere Aufgaben sind Repräsentation und Lobbying, Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen, die Kooperation mit nationalen und internationalen wissenschaftlichen Gruppierungen und die Unterstützung eines Registers klinischer Studien.
Die KKS-AG ist offen für neue Partner, hier vor allen Dingen für universitätsbasierte Studienzentralen vergleichbar mit den KKS. Die KKS-AG hat es sich zum Ziel gesetzt eine enge Kooperation mit anderen Konsortien, wie z.B. dem Nationalen Genomforschungsnetz (NGFN), der TMF und ECRIN einzugehen. Wesentliche Zukunftsaufgaben liegen in dem Ausbau des Bereiches Fort- und Weiterbildung, der Einbindung spezieller Studiengruppen und in dem Aufbau eines Monitoring- und Patientendokumentationsnetzwerks.
Fachgruppen der KKS-AG
Die Arbeit der Fachgruppe „Qualitätssicherung" wurde von der stellvertretenden Leiterin, Frau Brosteanu, Leipzig, vorgestellt. Ziele der Fachgruppe sind die Entwicklung von Methoden des Qualitätsmanagements (QM) für die KKS, die Harmonisierung des Vorgehens und die Fortbildung der KKS-Mitarbeiter in diesem Bereich. Die Arbeit der Fachgruppe orientiert sich an Good Clinical Practice (International Conference on Harmonisation (ICH-GCP)), Arzneimittelgesetz (AMG) und Medizinproduktegesetz (MPG) und an Techniken und Verfahren des QM von Unternehmen. Die Arbeiten der Fachgruppe werden der KKS-AG zur Verabschiedung vorgelegt. Grundlage der Umsetzung des QM ist ein benannter QM-Beauftragter in jedem KKS. Diese Person ist verantwortlich für die Umsetzung der Ergebnisse der Fachgruppe, betreut die lokalen Standard Operating Procedures (SOPs), Working Instructions und Technical Procedures, führt interne Schulungen durch und betreut alle Maßnahmen zur Qualitätskontrolle im KKS. Die wesentlichen Arbeiten der Fachgruppe betrafen bisher die Festlegung der Inhalte eines QM-Handbuchs, den Aufbau eines Registers für SOPs sowie die Erstellung von harmonisierten SOPs. Durch diese Arbeiten soll eine Standardisierung des QM in den KKS erreicht werden. Den zentralen Baustein stellt dabei die Harmonisierung von SOPs zwischen den KKS als gemeinsamen Qualitätssicherungsstandard dar. Mittlerweile wurden 16 harmonisierte SOPs entwickelt, von denen im September 2004 12 in Kraft waren. Harmonisierte SOPs werden von dem lokalen KKS im Wortlaut übernommen, können aber durch KKS-spezifische Prozesse ergänzt werden. Harmonisierte SOPs umfassen generelle Verfahrensweisen, ethische und regulatorische Belange, Studienplanung/Projektmanagement, Adverse Events und Monitoring vor Ort. Durch die Fachgruppe wurden mehrere Workshops durchgeführt, so z.B. zum Thema „ICH/GCP-konformes Datenmanagement/Monitoring im KKS" (Juni 2001, Magdeburg), Klausurtagung „Harmonisierung von SOPs" (Juni 2002, Frankfurt), „Projektmanagement und Kostenkalkulation klinischer Studien" (November 2002, Leipzig) und „Auswirkungen der AMG-Novellierungen auf die Qualitätssicherung klinischer Studien" (September 2004, Tübingen). Aktuelle Arbeitsthemen sind derzeit die Anpassung der harmonisierten SOPs auf das neue AMG, die Entwicklung alternativer QM-Verfahren für IITs und die Entwicklung eines Verfahrens für interne und externe Systemaudits.
Primäres Ziel der Fachgruppe Fort- und Weiterbildung, die von dem Leiter, Herrn Haerting, Halle, präsentiert wurde, ist die Fort- und Weiterbildung der an klinischen Studien beteiligten Mitarbeiter. Durch die Fachgruppe wurden Curricula für die Weiterbildung zum Studienassistenten sowie zum Prüfarzt entwickelt und durch die KKS-AG beschlossen. Der Studienassistentenkurs sieht 120 Stunden Theorie sowie ein zweiwöchiges Praktikum in einer Fremdeinrichtung vor. Der Studienassistentenkurs wird mittlerweile an mehreren KKS-Standorten angeboten. In der Zeit von 1999 bis 2003 nahmen 803 Teilnehmer an insgesamt 30 Kursen teil, davon erhielten 22 Kurse mit 440 Teilnehmern das KKS-AG-Zertifikat. Der Prüfarztkurs sieht 16 Stunden Theorie vor; ein solcher Kurs wurde ebenfalls an mehreren Standorten etabliert. Von 1999 bis 2003 nahmen 782 Teilnehmer an 30 Kursen teil, davon konnten 28 Kurse mit 750 Teilnehmern KKS-zertifiziert werden. Es findet eine fortwährende Kursevaluation statt als Voraussetzung zur Erteilung des KKS-Zertifikats. In dieser Evaluation wird auf Einhaltung des Curriculums geachtet sowie eine positive Evaluation seitens der Kursteilnehmer gefordert. Weitere KKS-Kurse betreffen Studienleitung (Düsseldorf, Köln, Berlin), Monitoring (Heidelberg/Mainz, Tübingen) und Studienkoordination (Berlin). Die zukünftigen Schwerpunkte der Fachgruppe liegen in der Professionalisierung der Kursorganisation, in der weiteren Abstimmung des Kursangebots sowie in der Zertifizierung externer Kurse mit dem KKS-Zertifikat.
Ziele der Fachgruppe „Datenmanagement/Telematik", die von dem Leiter, Herrn Ohmann, Düsseldorf, vorgestellt wurde, sind Beratungen und Empfehlungen zur informatischen Unterstützung klinischer Studien (z.B. Schnittstellen, Werkzeuge, Methoden), die Unterstützung des Einsatzes von IT-Standards und Empfehlungen (z.B. Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA), Clinical Data interchange Standards Consortium (CDISC)) und die Statuserhebung und Analyse der Möglichkeiten von Telematik und Internet mit Bewertung und Empfehlung. In einem aufwändigen Evaluierungsverfahren wurden Studiensoftwareprodukte mit Schwerpunkt Remote-Data-Entry (RDE) evaluiert. Ausgangspunkt bildeten Umfragen bei Pharmafirmen und Contract Research Organisations (CROs) in Deutschland, die Erstellung von Nutzerprofilen der KKS sowie die Entwicklung von Anforderungskatalogen für die Softwareprovider. Im Jahre 2001 wurden Softwarepräsentationen durchgeführt, die Software evaluiert sowie Testinstallationen besichtigt. Der Prozess wurde durch Softwareempfehlungen sowie eine beschränkte Ausschreibung in Kooperation mit der Telematikplattform abgeschlossen. Dabei wurden Empfehlungen für das Produkt MACRO® der Firma Infermed und für eResNet® der Firma eResearchTechnology ausgesprochen. Mit Hilfe der Telematikplattform konnte das Produkt MACRO® in den KKS Köln, Marburg, Freiburg, Mainz, Heidelberg und das Produkt eResearchNet® in den KKS Düsseldorf, Leipzig und Halle implementiert werden. Als weiteres Softwareprodukt wurde die Open-Source-Software PhOSCo® evaluiert, eine professionelle Software, die für den akademischen Bereich nahezu kostenfrei angeboten wird. Durch die TMF wurde ein Referenz- und Kompetenzzentrum PhOSCo® gefördert, um potentielle Nutzer dieser Software zu unterstützen. Die Förderung des Referenz- und Kompetenzzentrums durch die Telematikplattform ist mittlerweile allerdings ausgelaufen. Neben diesen Softwareprodukten werden an einzelnen KKS noch Alternativprodukte eingesetzt. Bisher haben sieben KKS 28 Studien mit der Studiensoftware MACRO® oder eResearchNet® durchgeführt, davon 10 Studien mit externen Nutzern. Insgesamt wurden 6503 Patienten in 691 Zentren eingeschlossen. Dabei wurden mit MACRO® eher kleinere Studien und mit eResearchNet® größere Studien implementiert. In einer Umfrage (Januar 2004) wurde bei 60 Nutzern die Akzeptanz und Benutzerfreundlichkeit erfragt. Hierbei ergaben sich hinsichtlich Erlernbarkeit, Bedienbarkeit, Funktionsspektrum und Service überwiegend gute Beurteilungen für beide Softwareprodukte. Weitere Leistungen der Fachgruppe Datenmanagement/Telematik betreffen Lizenzen, Werkzeuge und Fortbildungen bezüglich MedDRA, die Unterstützung der Etablierung eines Registers laufender klinischer Studien sowie die Zusammenarbeit mit der TMF in verschiedenen Projekten, z.B. RDE, Validierung von Studiensoftware, CDISC, Mobiles Computing und die Erstellung von Auswertungs-MAKROS. Es ist das Ziel der Fachgruppe, eine professionelle IT-Infrastruktur an allen Standorten zu implementieren und die verschiedenen Softwareprodukte und Module zu integrieren. Spezifische IT-Dienstleistungen, wie z.B. Online-Randomisierung sollen etabliert sowie telemedizinische Dienste eingebunden werden. Besonders hervorzuheben ist die Etablierung von Remote-Funktionalität zur Unterstützung der Arbeitsprozesse (z.B. RDE, eMonitoring).
Pädiatrisches Netz (PAED-Net)
Ausgangspunkt für die Bildung des Pädiatrischen Netzes (PAED-Net) bildete die Beobachtung, dass durchschnittlich 75% der in den vergangenen 25 Jahren zugelassenen Arzneimittel nicht für den Einsatz bei Kindern und Jugendlichen geprüft bzw. zugelassen sind. Damit findet pädiatrische Pharmakotherapie heute in hohem Umfang als „off-label" (außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereiches) oder „unlicensed (mit nicht registrierten Zubereitungen) statt. Struktur, Anforderung und Aufgaben des PAED-Nets wurden von dem Sprecher, Herrn Zepp, Mainz, vorgestellt. Das PAED-Net wurde mit Fördermitteln des BMBF im Oktober 2002 etabliert (Fördervolumen insgesamt 2,8 Millionen €, Förderzeitraum 1.10.2002 bis 30.9.2005). Die PAED-Net-Koordinierungszentrale in Mainz verfügt über zwei Ärzte/Ärztinnen mit Fachkompetenzen für Kinder- und Jugendheilkunde und Klinische Pharmakologie. Angeschlossen an die PAED-Net-Koordinierungszentrale sind sechs PAED-Net-Module, die an die lokalen KKS in Mainz, Heidelberg, Freiburg, Leipzig, Münster und Köln angebunden sind. In einem solchen PAED-Net-Modul arbeitet eine Arzt/Ärztin mit pädiatrischer Expertise sowie ein Studienassistent/Studienassistentin mit Expertise in der Durchführung von klinischen Studien in der Pädiatrie. Die PAED-Net-Module dienen als Brücke zwischen der Pädiatrie und dem jeweiligen lokalen KKS. Ziel und Aufgaben des PAED-Nets sind die Unterstützung der Aufgaben eines Nationalen Pädiatrischen Kompetenznetzes für Arzneimittelentwicklung und Prüfung an Kindern und Jugendlichen. Eine flächendeckende Infrastruktur für multizentrische Studien nach ICH/GCP-Standard soll aufgebaut werden; hierbei werden nicht nur die PAED-Net-Module, sondern auch die anderen KKS sowie weitere kooperierende Kliniken eingebunden. Zur Zeit kooperieren vier weitere Kliniken und 100 Kinderarztpraxen in der gesamten Bundesrepublik mit dem PAED-Net. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Erfassung von sogenannten essentiellen Arzneimittelgruppen für die Pädiatrie und die Erstellung einer Dringlichkeitsliste von Pharmakotherapeutika und Substanzgruppen. Wesentliche Aufgaben des PAED-Nets sind die Planung, Durchführung und Beratung bei ISTs und IITs sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Pädiatrische Studien. Mittlerweile konnten mehreren klinische Prüfungen - hier vor allem Impfstudien - abgeschlossen werden. Derzeit wird eine große multizentrische Studie an 30 Kinderkliniken durchgeführt (Clonidin-Studie). Die Beratungsleistung des PAED-Nets umfasst die Erstellung von Prüfplänen und CRFs, die Überprüfung auf Durchführbarkeit, Prüfzentrenrekrutierung sowie Regularien. Im Bereich Fort- und Weiterbildung findet ein Fokus auf pädiatrische Prüfarztkurse sowie Seminare zu pädiatrischen Studien statt. Zukünftig soll das PAED-Net in ein europäisches Netzwerk für klinische Studien im Kindes- und Jugendalter eingebunden werden.
Forschungsverbünde
Nationales Genomforschungsnetz (NGFN)
Vom Sprecher der Genetisch-Epidemiologischen Methodenzentren, Herrn Baur, Bonn, wurde das Nationale Genomforschungsnetz (NGFN) und die Genetisch-Epidemiologischen Methodenzentren (GEM) vorgestellt. Im NGFN findet eine Fokussierung auf fünf Krankheitsnetze statt: Herzkreislauf, Infektion/Entzündung, Krebs, Nervensystem und Umwelt. Den Krankheitsnetzen zur Seite gestellt, sind Systematisch-Methodische Plattformen (SMP) , die die Querschnittsbereiche Genetische Epidemiologie, Bioinformatik, funktionelle Analysen, Proteomforschung, Sequenzierung, Service, Ressourcen und Tiermodelle umfassen. GEMS wurden mittlerweile in Bonn, München, Marburg, Göttingen, Kiel, Lübeck, Berlin und Heidelberg etabliert. Darüber hinaus gibt es 19 sogenannte explorative Projekte. In der ersten Phase des NGFN wurden vom BMBF 300 Millionen DM Fördermittel, in der zweiten Phase 135 Millionen € zur Verfügung gestellt. Zwischen den Krankheitsnetzen und den GEMS gibt es vielfältige Interaktionen, die unter anderem methodologische Aspekte, Training, Qualität und Standards sowie Populationszugang umfassen. Die wissenschaftliche Forschung im NGFN ist sowohl krankheitsgetrieben (von der Krankheit über den Lokus hin zum Gen, als auch gengetrieben (vom Gen über die Funktion zur Krankheit). Notwendig für qualitativ hohe Forschung ist daher eine Integration der Komponenten Klinik, Genetik und Epidemiologie. Die Hauptaufgaben des SMP-GEM liegen in der Unterstützung des Studiendesigns, dem Datenmanagement, der Qualitätskontrolle und der Anlayse für die verschiedenen Krankheitsgebiete. Die Basis der Arbeit des SMP-GEM bilden Studiendesigns zur Identifizierung von Genen, die mit der Erkrankung assoziiert sind. Diese umfassen Fall-Kontrollstudien, familienbasierte Assoziationsstudien, Kopplungsstudien (sib-pairs mit und ohne Eltern) und Kopplungsstudien mit Stammbäumen. Für die Datenstruktur- und -kommunikation wurden durch die GEMS SOPs entwickelt, mit deren Hilfe genotypische Daten dargestellt und kommuniziert werden können. Wesentlich komplexer sieht das Problem für phänotypische Daten aus, hier kann sich das GEM eine Kooperation mit der KKS-Plattform vorstellen. Weitere Aufgaben der GEMS liegen in der Qualitätskontrolle und im Qualitätsmanagement. Die SMP-GEMS beabsichtigen, in Zukunft mit der KKS-AG zusammenzuarbeiten.
Kompetenznetze in der Medizin
Die Arbeit der Kompetenznetze in der Medizin wurde von Herrn Fölsch, Kiel, dem aktuellen Sprecher aller Kompetenznetze präsentiert. Derzeit gibt es 17 landesweite Kompetenznetze in der Medizin, die vom BMBF gefördert werden. Die Förderperiode dauert von 1999 bis 2008. Insgesamt werden für die Maßnahme 226 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt in drei Phasen, zunächst mit einer Förderung von 2,3 Mio. € pro Jahr für fünf Jahre und dann 0,5 Mio. € für drei Jahre pro Kompetenznetz. Die Kompetenznetze widmen sich spezifischen Krankheitsbildern im Bereich Onkologie, entzündliche infektiöse Krankheiten, neurologische Krankheiten und kardiovaskuläre Krankheiten. Die Netze verteilen sich über die gesamte Bundesrepublik. Die wesentlichen Aufgaben der Kompetenznetze bestehen in der horizontalen Integration; hier ist die interdisziplinäre Kooperation von Grundlagen- und klinischen Wissenschaften unter Beteiligung der wichtigsten Experten in Deutschland gefordert, um neue und effiziente Problemlösungsstrategien entwickeln zu können. Einen anderen Aspekt stellt die vertikale Integration dar unter Einbeziehung aller Akteure des Gesundheitswesens von den Universitäten bis hin zum niedergelassenen Arzt und Patienten. Mit Hilfe des Netzwerkes soll das verteilte und zum Teil verborgene Wissen sichtbar gemacht und zusammengeführt werden. Zusätzlich wird von den Netzwerken eine Stärkung des Transfers hin zu praktikablen und ökonomischen Lösungen sowie eine Verbesserung von Qualität und Kosteneffektivität im Gesundheitswesen erwartet. Nachhaltigkeit und Verstetigung der zentralen Infrastruktur des Netzwerkes ist ein wesentliches Ziel, um die kooperative Forschung sowie den Transfer der Ergebnisse in die Praxis dauerhaft sicherzustellen zu können. Eine weitere krankheitsbezogene Forschungsstruktur stellen die Netzwerke für seltene Erkrankungen dar. Hier wurden bisher 10 nationale medizinische Netzwerke gefördert, die Förderperiode dauert von 2003 bis 2008. Insgesamt werden 25 Mio. € zur Verfügung gestellt, davon 0,5 Mio. pro Jahr pro krankheitsbezogenem Netzwerk. Die Netzwerke für seltene Erkrankungen umfassen Hautkrankheiten, neurologische Krankheiten und verschiedene andere spezifische Krankheiten. Ziel dieses Programms ist die Bündelung verteilter Kapazitäten, die Stimulation systematischer Forschung über seltene Erkrankungen sowie die Verbesserung des Zugangs zu kompetenter Gesundheitsversorgung für Patienten mit seltenen Erkrankungen. Weiterhin soll die nationale Expertise in laufende und zukünftige Initiativen eingebunden werden. Die Kompetenznetze in der Medizin wurden im Jahr 2004 erfolgreich einem Review unterzogen. Die beträchtlichen Aufbauleistungen im Hinblick auf horizontale und vertikale Vernetzung wurden dabei bestätigt. Als zukünftige Aufgaben - basierend auf der Evaluation - wurde die Bildung nationaler Studiengruppen und zentraler Infrastrukturen für IITs, professionelles IT-Management und Support sowie die wissenschaftliche Nutzung und Verfügbarkeit von Daten und Materialbanken definiert. Im Hinblick auf vertikale Vernetzung sollen Netzwerke von Niedergelassenen gestärkt sowie die Implementierung von Leitlinien und die Nutzung von systematischen Reviews verbessert werden. Um die Sichtbarkeit der Netze zu erhöhen, soll die Öffentlichkeitsarbeit wesentlich verbessert werden. Eine der zentralen Herausforderungen stellt die Nachhaltigkeit und Verstetigung dar. Den erheblichen Kosten des Netzwerks (Netzwerkmanagement, Koordinierung von Studien, horizontale und vertikale Vernetzung, Biomaterialbanken) stehen bedingte Einkommensmöglichkeiten gegenüber. Die von dem BMBF getätigte Anschubförderung muss nach Auslaufen der Förderung durch andere öffentliche Drittmittel, Industriemittel, Stiftungen, Mittel der Krankenkassen sowie alternative Geldquellen aufgefangen werden. Hier ist eine der großen Herausforderungen der Kompetenznetze in der Medizin zu sehen.
Telematikplattform e.V. (TMF)
Zweck der Telematikplattform, die von dem Stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Ohmann, Düsseldorf, vorgestellt wurde, ist die Verbesserung der Medizinischen Forschung im Hinblick auf Qualität, Organisation und Zusammenarbeit, insbesondere durch die Entwicklung und den Ausbau leistungsfähiger IT-Infrastrukturen und ihre Umsetzung in institutsübergreifenden vernetzten Strukturen. Die Telematikplattform stellt einen Zusammenschluss von medizinischen Forschungsverbünden dar. Hierzu zählen 17 Kompetenznetze in der Medizin, 12 Koordinierungszentren für Klinische Studien, 3 Infektionsepidemiologische Netze, 4 Netzwerke zu seltenen Erkrankungen, das NGFN und 3 SFB-Transregios der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Durch die Zusammenarbeit in der TMF soll eine Professionalisierung und Effizienzsteigerung der vernetzten Forschung erreicht werden. Die TMF wurde in den ersten beiden Förderphasen direkt vom BMBF finanziert. Mittlerweile wurde die Telematikplattform in einen gemeinnützigen eingetragenen Verein überführt, der in den Jahren 2003 bis 2006 mit maximal 7,5 Mio. € durch das BMBF unterstützt wird. Die Bearbeitung gemeinsamer Fragestellungen geschieht in themenspezifischen Arbeitsgruppen und Foren; hier findet der Informationsaustausch statt und gemeinsame Projekte werden realisiert. Zu den Themen der TMF zählen: Begleitende Softwareunterstützung, Systemvalidierung, Qualitätsmanagement, Datenschutzkonzepte und deren Umsetzung, Medizinische Dokumentation und Schnittstellen, Konzepte zum Betrieb von Biomaterialbanken, das Management klinischer Studien und rechtliche und organisatorische Fragen vernetzter Forschung. Die TMF verfügt über mehrere Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppe „IT-Infrastruktur" beschäftigt sich mit Softwaretools zur Durchführung klinischer Studien, dem Einsatz von Standards zur Datenerfassung, z.B. CDISC, der Erstellung von Nutzerprofilen, Marktanalysen hinsichtlich Bedürfnisse der Mitglieder sowie der Evaluation von Software. Die AG „Biomaterialbanken und Datenschutz" bearbeitet den Aufbau und Betrieb von Biomaterialbanken, entwickelt Datenschutzkonzepte, beschäftigt sich mit Sicherheitsumgebungen, der technischen Realisierung von Datenschutzkonzepten, der Datensicherheit und Patienteneinwilligungserklärungen. In der AG „Qualitätsmanagement" stehen standardisierte Handlungsanleitungen (SOPs) für den Routinebetrieb, die Systemvalidierung von Studiensoftware, die Schaffung von Schnittstellen und Service-Level-Agreements im Vordergrund. Weitere Aktivitäten der TMF beschäftigen sich mit der Umsetzung des AMG sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Übergreifende Themen der Telematikplattform sind Forschungsorganisation und Management, die Nachhaltigkeit etablierter Forschungsstrukturen, Kontakte zu Industrie- und Krankenversorgung, die Vermittlung zwischen Forschung und Politik, die Verbesserung der vertikalen Vernetzung zu Niedergelassenen und Patienten, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation in Verbünden. Die Telematikplattform operiert und funktioniert „bottum-up" und „top-down" wobei Mitglieder Projekte in Arbeitsgruppen initiieren und der Vorstand für eine strategische Ausrichtung sorgt. Eine enge Anbindung zur Außenwelt wird durch einen hochkarätigen Beirat mit Vertretern aus Forschung, Gesundheitswesen, Gesundheitstelematik, Industrie und Datenschutz sichergestellt. Die Telematikplattform ist eine Service-Organisation für ihre Mitglieder und eine Austauschplattform über die üblichen Fachgrenzen hinweg. Sie ist ein Instrument der Interessenswahrnehmung der vernetzten Forschung. Durch die Bildung eines eingetragenen Vereins verfügt die Telematikplattform über flexible Fördermittel für gemeinsame Projekte, unabhängig von umständlichen Regeln der öffentlichen Forschungsförderung.
Studienzentrum der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (SDGC)
Für das Fachgebiet der Chirurgie wurde mittlerweile ein Studienzentrum der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie gebildet. Die Arbeit dieses Zentrums wurde von dem Ärztlichen Leiter, Herrn Seiler, Heidelberg, vorgestellt. Die Notwendigkeit für ein solches Zentrum ergibt sich aus der geringen Verbreitung randomisierter klinischer Studien im Bereich der Chirurgie und hier vor allen Dingen in Deutschland. Mit der Gründung eines solchen Zentrums wurde im April 2002 begonnen, wobei sich an ein Konzept des American College of Surgeons angelehnt wurde. Das Projekt wurde in einer Präsidiumssitzung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie ins Leben gerufen (Februar 2004). Ein Förderantrag bei der BMBF wurde eingereicht und positiv bewertet. Das Studienzentrum der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie soll in den nächsten sechs Jahren durch 1,2 Mio. € von dem BMBF unterstützt werden. Mittlerweile wurde ein Aufsichtsrat und ein Leitungsgremium etabliert, die die Geschäfte des Studienzentrums leiten bzw. überwachen. Die Aufgaben des Zentrums sind die Planung, Durchführung, Auswertung von multizentrischen, randomisierten, kontrollierten klinischen Studien in der Chirurgie. Die Bereiche Biometrie werden in Kooperation mit dem Institut für Medizinische Biometrie und Informatik der Universität in Heidelberg, die Bereiche Qualitätssicherung und IT-Management in Kooperation mit dem Koordinierungszentrum für Klinische Studien betrieben. Studienkoordination und Studienassistenz sind direkt im Studienzentrum angesiedelt. Durch das Zentrum wurden bereits mehrere Studien initiiert, so z.B. die INSECT-Studie zur Art des Nahtverschlusses und die CLIVIT-Studie zum Thema Clip versus Ligatur bei Schilddrüsenchirurgie. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Zentrums besteht darin, die Qualität chirurgischer Studien zu erhöhen, unter anderem durch Implememtierung geeigneter Verblindungstechniken in der Chirurgie (z.B. Verblindung des Patienten, Verblindung des Outcome-Beobachters). Das Studienzentrum der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie beabsichtigt eng mit der KKS-AG zusammen zu arbeiten.
Beispiele von Verbundstrukturen
Durch Herrn Löffler, Leipzig, wurde - anhand konkreter Beispiele - die Studienorganisation in Kompetenznetzen und Verbundstudienstrukturen der Deutschen Krebshilfe demonstriert. In dem Kompetenznetz „Herzinsuffizienz" werden derzeit sieben Studien koordiniert, wobei Datenmanagement und Biometrie in Leipzig und die zentrale Biomaterialdatenbank in Berlin angesiedelt sind. Für das Datenmanagement wurde eine ausgeklügelte Struktur verschiedener Datenbanken (Patientendatenbank, Studiendatenbank, Gendatenbank, Materialdatenbank) entwickelt, um den Anforderungen, aber auch dem Datenschutz gerecht zu werden. In dem Kompetenznetz „Sepsis" wird eine große randomisierte Studie sowie eine deutsche Prävalenzstudie mit 475 zufällig ausgewählten Intensivstationen durchgeführt. Das Datenmanagement in den Kompetenznetzen Sepsis und Herzinsuffizienz erfolgt mit der Studienmanagementsoftware eResearchNet®. Beispielhafte Verbundstrukturen der Deutschen Krebshilfe betreffen Lymphome und den erblichen Darmkrebs. Die Lymphomstudiengruppen umfassen vier größere Untergruppen, in denen mehrere klinische Studien durchgeführt werden. Das Thema erblicher Darmkrebs wird durch einen Verbund von klinischen Zentren in München, Heidelberg, Bonn, Dresden, Düsseldorf und Bochum bearbeitet. Referenzzentren für Biometrie und Dokumentation (Leipzig) und Pathologie (Kassel) sind eingebunden. Die genannten Studiengruppen der Deutschen Krebshilfe und der Kompetenznetze stellen wissenschaftlich leistungsfähige Verbünde dar, die große Patientenzahlen rekrutieren können. Herausragendes Merkmal sind eine funktionierende Studienorganisationen, definierte Studienabläufe und QM-Prozesse, Implementierung zuverlässiger Datenschutzkonzepte sowie eine molekulare Zusatzforschung. Die Beispiele zeigen, dass in Kooperation zwischen definierten Studiengruppen und Methodenzentren eine hervorragende Studienstruktur aufgebaut werden kann.
Durchführung klinischer Studien aus Sicht der Industrie
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
Herausforderungen und Probleme aus Sicht der pharmazeutischen Industrie mit dem Blickwinkel des BPI wurden von Herrn Honold, Frankfurt, vorgestellt. Der BPI umfasst ca. 300 Mitgliedsfirmen - häufig mittelständig strukturiert - und deckt alle Bereiche ab, unter anderem forschende Firmen, Biotechnologiefirmen, Generikahersteller und Firmen mit chemisch-definierten, pflanzlichen und homöopathischen Arzneimitteln. Das neue Arzneimittelgesetz stellt auch für die Firmen des BPI eine hohe Herausforderung dar. Wichtige Änderungen aus Sicht der Industrie sind die Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde mit Fristen, Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung, das parallele Verfahren bei der Ethikkommission mit Fristen, eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern an einer klinischen Prüfung mit Begründung, die Neuregelung bei Kindern und nichteinwilligungsfähigen Patienten, eine geänderte Meldung von unerwünschten Ereignissen und Nebenwirkungen (SUSARs), wesentliche Änderungen bei den weiteren Mitteilungspflichten, der Umgang mit Prüfpräparaten (Kennzeichnung, Herstellung, Ein- und Ausfuhr) sowie Inspektionen, Datenübermittlung und Aufbewahrung. Weitere wichtige Vorgaben sind die AMG-GCP-Rechtsverordnung sowie die dritte Bekanntmachung zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln am Menschen, die als Entwurf vorliegt. Die AMG-GCP-Verordnung legt die Anwendung von GCP bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen fest. Dies umfasst die Definition von Aufgaben und Verantwortungsbereichen von Sponsor, Prüfer und anderen Personen, die Kennzeichnung von Prüfpräparaten einschließlich EudraCT-Nr., das Verfahren bezüglich der zuständigen Bundesoberbehörde und den Ethikkommissionen, das Führen und Aufbewahren von Nachweisen, die Übermittlung von Daten durch Behörden an europäische Datenbanken, Inspektionen durch überwachende Länderbehörden bzw. der Bundesoberbehörde und Befugnisse zu personenbezogenen Daten. Die dritte Bekanntmachung enthält formale und detaillierte inhaltliche Anforderungen an die Unterlagen, hier insbesondere Formblätter für Genehmigungen, Änderungen sowie Anforderungen an das Investigational Medicinal Product Dossier (IMPD), den Antrag auf Genehmigung der klinischen Prüfung bei der zuständigen Bundesoberbehörde, die Anzeige für nachträgliche Änderungen und die Beendigung der klinischen Prüfung. Wichtig und neu im AMG ist aus Sicht der Industrie, dass der Sponsor die Verantwortung für die klinische Prüfung trägt. Der Sponsor ist dabei eine natürliche oder juristische Personen, die Verantwortung für die Veranlassung, Organisation und Finanzierung einer klinischen Prüfung beim Menschen übernimmt. In den Verantwortungsbereich des Sponsors fallen unter anderem Nutzen/Risikobewertung, Einhaltung von GCP, die zustimmende Bewertung der Ethikkommission, die Genehmigung der Bundesoberbehörde, Aufklärung/Einwilligung und besonders Regelungen für Minderjährige. In dem IMPD müssen Unterlagen über Qualität und Herstellung der Prüfpräparate sowie über die pharmakologischen/toxikologischen Prüfungen zusammengestellt werden. Es umfasst weiterhin eine Herstellungs- und ggf. Einfuhrerlaubnis, die vorgesehene Kennzeichnung, Ergebnisse von bisher durchgeführten klinischen Prüfungen und weitere bekannt gewordene klinischen Ergebnisse sowie eine zusammenfassende Nutzen/Risikobewertung. Wurde das Arzneimittel in der EU zugelassen oder wurde das IMD in einem früheren Genehmigungsantrag bereits bewertet oder handelt es sich um ein Plazebo, so ist ein vereinfachtes IMPD ausreichend. Aus Sicht des BPI ergeben sich aus dem neuen AMG Vor- und Nachteile. Klare Vorteile liegen sowohl in der Vereinheitlichung der Antragsformulare bei verschiedenen Behörden als auch bei den Ethikkommissionen. Das AMG stellt einen ersten Schritt in der EU zur Harmonisierung der Anforderungen dar. Weitere Harmonisierungen sind zu erwarten. Es stellt sich die Frage einer zukünftigen gegenseitigen Anerkennung bei der Genehmigung klinischer Prüfungen sowie hinsichtlich der Beschleunigung der Zulassung, wenn die Behörden das Arzneimittel bereits kennen. Nachteile und Probleme werden - vor allen Dingen aus deutscher Sicht - in den nicht genutzten Möglichkeiten des EU-Rechts für implizite Genehmigungen gesehen. Dies gilt insbesondere für klinische Prüfungen mit zugelassenen biotechnologischen Arzneimitteln. Weiterhin werden die Überschneidungen bei den Aufgaben von Behörden und Ethikkommissionen, die leider bereits im EU-Recht angelegt sind, kritisch gesehen. Die Regelungen in Deutschland für ein einheitliches Ethikvotum sind umständlich und werden den fachlichen Anforderungen zum Teil nicht gerecht. Hinzu kommt, dass weiterhin das Landesrecht gilt. Aus Sicht des BPI müssen Rechtsmittel gegen Voten der Ethikkommission möglich sein und besonders kritisch wird der hohe Aufwand für die Dokumentation der Prüfpräparate (IMPD) gesehen. Der BPI sieht durch KKS die Möglichkeit einer besseren Kommunikation mit Ärzten und Kliniken. Dabei ist eine Ausrichtung auf neue Anforderungen essentiell. Ärzte müssen vor Ort geschult werden, um qualitätsgesicherte Prozesse sicherzustellen. Hilfestellung ist gerade für mittelständige Firmen besonders wichtig. Bei den KKS ist aus Sicht des BPI der Nachweis der Qualität erforderlich (SOPs, Audits). Hinsichtlich der Rolle der KKS beim Monitoring gibt es hier kein abschließendes Meinungsbild. Einen besonderen Bereich stellen pädiatrische Studien dar. Hier gibt es besondere Schutzfristen und Anforderungen, z.B. die Einbeziehung einer pädiatrischen Kommission bei der europäischen Zulassungsbehörde EMEA. Deshalb bedarf es besonderer Aktivitäten zur Durchführung dieser sensiblen klinischen Prüfungen; dies gilt für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen als auch für Studien mit Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen. Hier stellt sich aus Sicht des BPI die Frage, ob eine Unterstützung durch KKS möglich ist.
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)
Die Durchführung klinischer Studien aus Sicht des VFA wurde von Herrn Schmidt, Frankfurt, präsentiert. Klinische Forschung hat für den VFA eine herausragende Bedeutung. Sie ist die notwendige Voraussetzung für die Entwicklung und Einführung neuer Arzneimittel und Therapieformen, bildet die Grundlage für evidenzbasierte medizinische Versorgung und für eine Verbesserung der ärztlichen Behandlung und ist letztendlich Voraussetzung für einen effizienten Einsatz der Arzneimittel. Die Industrie stellt dabei die zentralen Partner dar. Gemäß Statistik der Bundesoberbehörde wurden im Zeitraum 1998 bis 2002 90% aller klinischen Studien in Deutschland von der pharmazeutischen Industrie initiiert und 70% aller Studien hatten im Jahr 2001 die Untersuchung von Arzneimittelwirkungen zum Ziel. Die FuE-Ausgaben der VFA-Mitgliedsfirmen in Deutschland betrugen im Jahr 2003 3,8 Milliarden €, davon gingen 50% direkt in die klinische Forschung. Die Anzahl von klinischen Prüfungen in Deutschland ist geringer als bei anderen Ländern mit vergleichbarer Einwohnerzahl. So besitzt Deutschland im internationalen Vergleich zwar gute Voraussetzungen für klinische Forschung, unter anderem durch die hohe Bevölkerungsdichte und die hohe Qualität der Universitäten und Gesundheitseinrichtungen, jedoch fällt Deutschland hinsichtlich der Anzahl durchgeführter klinischer Studien im internationalen Vergleich zurück. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Nach wie vor fehlt räumliche Infrastruktur zur Durchführung patientenorientierter klinischer Forschung. Es besteht ein Verbesserungsbedarf bei der Koordinierung klinischer Studien. Ausbildungsmöglichkeiten für klinische Forscher fehlen und es gibt kaum Freiräume für Ärzte zur Beteiligung an Forschungsvorhaben. Das Ethikkommissionsverfahren bei multizentrischen klinischen Prüfungen ist hoch komplex und die Bereitschaft der Patienten, an klinischen Prüfungen teilzunehmen, ist nach wie vor gering. Der VFA bedauert, dass seiner Forderung nach der Vereinfachung des komplexen Ethikkommissionsverfahrens nicht gefolgt wurde. Die Beteiligung von bis zu 52 verschiedenen Ethikkommissionen erfordert erhebliche Ressourcen, ohne den Schutz der Prüfungsteilnehmer zu verbessern. Die 12. AMG-Novelle enthält keine klare und eindeutige Regelung, auch mit Wirkung für das Landesrecht, wonach zukünftig für den Beginn einer klinischen Prüfung nur noch das positive Votum einer einzigen Ethikkommission notwendig sein sollte und die mit der Durchführung der klinischen Prüfung Befassten auch landesrechtlich nicht zur Einholung weiterer Bewertungen verpflichtet werden können. Zur Klarstellung hatte der VFA daher gefordert, in Anlehnung an § 20 Abs. 7 Satz 2 Medizinproduktegesetz, den folgenden Satz als § 40 Abs. 2 Satz 2 - neu einzufügen: "Bei multizentrischen Prüfungen genügt ein Votum." Entsprechende Anpassungen in den Landesregelungen (Heilberufe-Kammergesetze und Kammersatzungen) und im universitären Dienstrecht müssen nachfolgend vorgenommen werden. Durch die Notwendigkeit, Anträge an eine Vielzahl von Ethikkommissionen zu stellen, entstehen den Sponsoren einer klinischen Prüfung nicht nur erhebliche Kosten, sondern es kann, was häufig sehr viel schwerer wiegt, zu maßgeblichen Verzögerungen des Beginns der klinischen Prüfung insgesamt oder in einzelnen Prüfzentren kommen. Dies stellt einen erheblichen Standortnachteil dar. Der VFA sieht als Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Voraussetzungen in Deutschland die Schaffung von mehr Studienzentren mit verbesserten Infrastrukturen. Hierzu ist eine leistungsorientierte Vergabe von Fördermitteln an die Universitätskliniken und KKS sowie eine Fokussierung auf die patientenorientierte Forschung notwendig. Die KKS müssen die Zusammenarbeit von Universitätskliniken und Sponsoren vereinfachen und durchsetzungsfähig eine schnelle Vertragsgestaltung gewährleisten. Für klinische Forscher muss analog dem Studiengang „Master of Science in Pharmaceutical Medicine" an der Universität Witten/Herdecke ein institutionalisiertes Ausbildungsprogramm geschaffen werden. Unbedingte Voraussetzung ist die pragmatische Durchführung des Ethikkommissionsverfahrens in Deutschland. Aus Sicht des VFA muss sich Deutschland erheblich anstrengen, um sich langfristig als konkurrenzfähiger Standort für klinische Studien im internationalen Wettbewerb zu beweisen.
Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA)
Die Arbeit des Bundesverbandes Medizinischer Auftragsinstitute e.V. (BVMA) wurde von Frau Chase, München, dargestellt. Der BVMA wurde 1991 gegründet und hat derzeit 17 Mitgliedsfirmen (CROs). Diese CROs bieten Dienstleistungen im Rahmen von klinischen Prüfungen an. Primäres Ziel des BVMA ist die Förderung von GCP bei klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Der BVMA vertritt die Mitglieder bei gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungen in Bund und Ländern sowie international, arbeitet mit Fachgesellschaften und Behörden zusammen und erarbeitet und vertritt gemeinsame Positionen zu allen Fragen der Arzneimittelforschung am Menschen. Die Mitglieder des BVMA werden auf einen gemeinsam verabschiedeten Standard zur Qualitätssicherung verpflichtet. Die Aus- und Weiterbildung aller an der Durchführung von Arzneimittelforschung an Menschen beteiligten Berufsgruppen wird gefördert sowie die Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel einer sachgerechten Behandlung der Arzneimittelforschung am Menschen in den Medien. Die Mitgliedschaft im BVMA ist an ein erfolgreich absolviertes Systemaudit geknüpft; dieses ist alle drei Jahre erneut durchzuführen, um Qualitätskontinuität zu gewährleisten. Der totale CRO-Markt in Europa wird auf 10,43 Milliarden $ geschätzt, wobei 58%, d.h. 6,05 Milliarden $ in die klinische Forschung gehen. Im Jahr 2003 wurde ein 11%iges Wachstum festgestellt. Etwa 20 Firmen repräsentieren 60% des Marktes. In den USA gibt es ca. 270, in der Europäischen Union 470 CROs. Aus Sicht des BVMA ergeben sich derzeit zwei wichtige Fragen: Verändert sich das Dienstleistungsspektrum der CROs durch die neue AMG-Novelle und wie attraktiv sind westliche Länder für Zulassungsstudien? Durch das AMG hat sich der Anwendungsbereich auf alle klinischen Prüfungen der Phase I bis IV erweitert und hier nicht nur auf industriegesponserte Studien, sondern auch auf nicht kommerzielle Studien (IIT). Aus dem Gesetz ergeben sich für den BVMA veränderte Dienstleistungen. CROs können nicht mehr - wie in der Vergangenheit - in der Regel den Leiter der klinischen Prüfung stellen, da dieser koordinierender Prüfer bei einer multizentrischen Studie ist. Für die CROs stellt sich die Frage der Übernahme der Vertretung des Sponsors (Legal Representative) und damit der vollen Sponsorverantwortung hinsichtlich Haftung, Versicherung und Schadenersatz. Als Reaktion auf das wesentlich komplexere Behördengenehmigungsverfahren als auch das geänderte Ethikkommissionsverfahren ergeben sich neue Möglichkeiten von Dienstleistungen für CROs. Aus Sicht des BFMA wird auch die Möglichkeit gesehen nicht kommerzielle Sponsoren zu unterstützen. Aufgrund der Vorgaben beim Adverse Reaction Reporting bietet sich eine verstärkte Einbindung von CROs in der Pharmakovigilanz an, sowohl für kommerzielle Sponsoren als auch für nicht kommerzielle Sponsoren. Weitere neue potentielle Dienstleistungen aus Sicht der CROs werden im Hinblick auf die Implementierung einer Kontaktstelle (nicht in Deutschland, aber z.B. in Österreich), die Unterstützung hinsichtlich Aufklärungs- und Einwilligungstexten sowie im Hinblick auf die Vorbereitung von Inspektionen gesehen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass CROs vermehrt Beratungen und Training anbieten werden. Aus Sicht des BVMA führt die neue Direktive nur bedingt zur Erleichterung in der EU, viele Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten bleiben bestehen. CROs werden für klinische Prüfungen verstärkt eingesetzt werden, insbesondere von nicht kommerziellen Sponsoren und von Sponsoren außerhalb der Europäischen Union. Ein weiteres Problem stellt die Rekrutierung von Patienten dar. Aus Sicht des BFMA scheitern mehr als 80% der Studien in westlichen Ländern an einer ausreichenden Rekrutierung von Patienten. Aus diesem Grunde besteht für Sponsoren die Notwendigkeit alternative Länder einzubeziehen. Neue potentiell bedeutsame Regionen für klinische Studien werden vor allen Dingen in Lateinamerika, in Osteuropa und in Asien gesehen. Dort werden große Populationen vorgefunden, das Einkommen ist im Durchschnitt niedriger, es können Patienten mit Neuerkrankungen behandelt werden und der Zugang zu den Patienten wird häufig durch das Gesundheitssystem unterstützt. Frau Chase demonstrierte als Beispiel zwei Studien, bei denen durch die Einbindung von Russland und Mexiko in der einen Studie sowie von Osteuropa und Lateinamerika in der anderen Studie die Rekrutierung signifikant verbessert werden konnte. Eine Umfrage des BVMA im Jahre 2000 hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in Osteuropa ergab eine gute Bewertung bei der Einhaltung von Zielvereinbarungen, der Datenqualität, der Query-Bearbeitung und dem Gesamteindruck der Performance. Dabei konnten die Gesamtkosten pro Patient günstiger gestaltet werden. Probleme ergaben sich hinsichtlich des Im- und Exports und der Versandlogistik. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es aus Sicht des BVMA neue Aufgaben für CROs durch die 12. AMG-Novelle gibt. Die neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürften in Zukunft noch interessanter für die Platzierung von klinischen Studien werden und es wird eine Verlagerung der Aktivität in neue Regionen stattfinden.
Rahmenbedingungen klinischer Forschung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit den neuen rechtlichen Rahmenbedigungen des AMG setzte sich Herr Ambrosius von der Kanzlei Sträter, Bonn auseinander. Er konzentrierte sich dabei auf zwei Aspekte. Eine besondere Rolle spielt die neue Definition des Sponsors. Bisher war die Sponsorrolle definiert durch GCP und bezog sich auf die Einhaltung der Vorschriften durch denjenigen, der klinisch prüft. Heute stellt der Sponsor die zentrale Figur bei klinischen Prüfungen dar. Zu seinen Aufgaben gehört die Zusammenstellung des IMPD, die Beantragung der Genehmigung bei der Bundesoberbehörde, die Beantragung der zustimmenden Bewertung der Ethikkommission, die Festlegung des Entblindungsverfahrens, die Durchführung der Meldungen und die Durchführung des Änderungsverfahrens. Der Sponsor wird Genehmigungsinhaber und ist Adressat von Maßnahmen der Behörde. Sponsoren können natürliche oder juristische Personen sein und sie übernehmen die Verantwortung für Veranlassung, Organisation und Finanzierung einer klinischen Prüfung. Hierbei stellt sich die Frage, welche Rolle ein Sponsor-Investigator bei klinischen Prüfungen, vor allen Dingen bei multizentrischen Prüfungen, einnehmen kann. Können Investigator und Medizinische Einrichtungen gemeinsam als Sponsor auftreten oder sind auch Studiengruppen als Sponsoren denkbar. Für die Umsetzung des neuen IIT gibt es unterschiedliche Ansätze, so z.B. ein Sponsor für ganz Europa, die Übernahme der Sponsorenrolle durch KKS oder andere Institutionen. Dies setzt jedoch voraus, dass es sich dabei um eigene juristische Personen handelt. Auch im Hinblick auf das Ethikkommissionsverfahren gibt es erhebliche Veränderungen. Dies hat dazu geführt, dass mehrere Ärztekammern (z.B. Berlin) kurzfristig ihre Arbeit eingestellt haben oder hatten. Das Problem besteht darin, dass die Beratung der Ethikkommission nach dem neuen Gesetz zum Genehmigungsakt wird. Dabei werden umgangreiche Unterlagen in der Regel von ehrenamtlichen Personen bewertet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Antragsteller nicht mehr der Arzt, sondern der Sponsor ist. Die Situation wird zu einer steigenden Bedeutung der universitären Ethikkommissionen führen. Das Landesrecht sollte einen Rahmen für die Bildung professioneller Strukturen vorgeben, auch außerhalb der Ärztekammer. Insgesamt ist eine Professionalisierung der Tätigkeit der Ethikkommissionen unbedingt notwendig.
Öffentliche Förderung
In Vertretung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gab Herr Goller vom Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR, Bonn) einen Überblick über die öffentliche Förderung klinischer Studien in Deutschland. Eckpunkte für erfolgreiche klinische Forschung sind die Definition forschungsfreundlicher Rahmenbedingungen, die ausreichende Finanzierung klinischer Studien sowie Aufbau und Absicherung einer geeigneten Infrastruktur. Bereits in die Koalitionsvereinbarung von 2002 wurde die Förderung der Entwicklung neuer Arzneimittel, Therapieansätze und der klinischen Forschung aufgenommen. Ein gemeinsames Förderprogramm für klinische Studien von der DFG und dem BMBF wurde initiiert. Weiterhin konnte die Finanzierung des Versorgungsanteils klinischer Studien im stationären Sektor gesetzlich geregelt werden. Derzeit finden Gespräche zwischen BMGS und BMBF zur Finanzierung des Versorgungsanteils bei Studien im ambulanten Faktor statt. Die klinische Forschung wurde und wird durch zahlreiche Fördermaßnahmen des BMBF unterstützt. Indirekt und allgemein im Gesundheitsforschungsprogramm, durch Interdisziplinäre Zentren für Klinische Forschung, durch Kompetenznetze in der Medizin und weitere wissenschaftliche Netzwerke. Eine direkte Förderung klinischer Forschung hat stattgefunden durch die Förderung von KKS, durch den gemeinsamen Förderschwerpunkt BMBF/DFG "Klinische Studien" sowie durch spezifische Ausschreibungen. Insgesamt wurden und werden 30 wissenschaftliche Netzwerke gefördert (17 krankheitsbezogene Kompetenznetze der Medizin, 10 Netzwerke seltener Erkrankungen, 3 Infektionsepidemische Netze sowie als netzübergreifende Aktivitäten die TMF und das BrainNet). Dabei wurden und werden in den Jahren 1999 bis 2008 ca. 260 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die KKS werden seit 1999 gefördert. Mittlerweile existieren 12 KKS bundesweit. Im Jahr 2002 wurde das PAED-Net etabliert und eine gemeinsame Geschäftsstelle der KKS-AG wird seit 2004 unterstützt. Insgesamt hat das BMBF im Rahmen einer degressiven Förderung für KKS und Paed-Net eine Gesamtsumme von 31 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der Förderschwerpunkt Klinische Studien des BMBF und der DFG stellt ein neues Verfahren dar. Durch beide Institutionen werden Ausschreibungen und Begutachtungen mit einheitlichen Kriterien gemeinsam durchgeführt. Vorgesehen ist eine jährliche Ausschreibung. Das Fördervolumen beträgt initial bis zu 10 Mio. € pro Jahr. Ziel der Maßnahme sind die Anhebungen des Qualitätsniveaus, die Verbesserung des Stellenwertes und des wissenschaftlichen Ansehens klinischer Studien bei forschenden Ärzten, die Erhöhung der Wahrnehmung des Prinzips der evidenzbasierten Medizin bei Ärzten und Patienten, die Verbesserung der Akzeptanz bei Patienten und der breiten Öffentlichkeit, die Verbesserung des Ergebnistransfers in das Gesundheitssystem und die Verkürzung von Innovationszyklen. Die Ausschreibung wendet sich an wissenschaftsinitiierte Studien ohne Einschränkung bezüglich des Krankheitsbildes oder der Fragestellung zu machen. Voraussetzungen sind ein ausgearbeitetes Studiendesign gemäß ICH-GCP-Standard, ein Ethikvotum, das Vorhandensein struktureller Voraussetzungen der Fakultät, GCP-relevante Erfahrungen, die Registrierung des Studiendesigns und die Publikation der Studienergebnisse nach dem CONSORT-Statement. Auf die erste Ausschreibung im Jahre 2004 sind 362 Skizzen eingegangen, davon 129 Arzneimittelstudien und 213 Studien zu nicht-pharmakologischer Therapie, Diagnose oder Prognose. Das gesamte beantragte Volumen beträgt 260 Mio. €. Ein wichtiges Anliegen ist dem BMBF und dem Projektträger die Unterstützung der Registrierung laufender klinischer Studien. Daher wird eine derzeit ins Leben gerufene Initiative zur Bildung eines nationalen Studienregisters voll unterstützt. Es wäre wünschenswert, dass sich auch andere Förderorganisationen einer verpflichtenden Registrierung klinischer Studien bei der Vergabe von Fördermitteln anschließen würden. Um ein Register durchzusetzen, ist jedoch eine aktive Unterstützung durch Wissenschaftler und Fakultäten unbedingt notwendig.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Die Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden von Herrn Hackenberger, Bonn, vorgestellt. BfArM ist zuständig für das Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen (Antrag auf Genehmigungen, Änderungsanträge), die Auswertung der Meldung schwerwiegender unerwarteter Nebenwirkungen aus klinischen Prüfungen und den Jahresbericht zur Sicherheit, die Führung der Datenbanken zu klinischen Prüfungen (EudraCT, EudraVigilance), GCP-Inspektionen in Genehmigungs- und Zulassungsverfahren und für Maßnahmen bei Risiken oder Verstößen während klinischer Prüfungen. Der Genehmigungsantrag bei der Bundesoberbehörde wird durch einen Sponsor gestellt. Dieser hat alle Angaben oder Unterlagen vorzulegen, die zur Bewertung nötig sind. Qualifizierte Entscheidungen und die Einhaltung der kurzen Fristen sind nur möglich, wenn die Anträge formal übersichtlich und hinsichtlich der Struktur weitgehend harmonisiert sind, die erforderlichen Informationen enthalten und diese tabellarisch und graphisch aufgearbeitet werden. Der Genehmigungsantrag muss auch eine zusammenfassende Risiko-Nutzenbewertung des aktuellen Kenntnisstandes unter Berücksichtigung der im Prüfplan vorgesehenen Dosierung, Behandlungsdauer, Studienpopulation, zu beachtender Risiken sowie Zielstellung im Prüfplan enthalten. Abhängig von der Art der beantragten Studie wurden Fristen festgelegt, die von einem Zeitraum von 30 Tagen bei unizentrischen Studien bis hin zu Fristen ohne zeitliche Begrenzung bei Xenotherapie reichen. Weitere Regelungen hinsichtlich des Genehmigungsantrages enthalten die noch nicht finalisierte dritte Bekanntmachung sowie § 7 der GCP-Verordnung. Wenn das Präparat in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen ist oder eine zentrale Zulassung hat, ist ein vereinfachtes IMPD-Verfahren möglich. Die Behandlung von SUSARS sowie Jahresberichten zur Sicherheit ist in § 12 der GCP-Verordnung festgelegt. GCP-Inspektionen im Zulassungsverfahren erfolgen retrospektiv und vorwiegend anlassbezogen. Ziel sind die Überprüfung der Einhaltung der GCP-Grundsätze sowie der Einhaltung nationaler und europäischer Rechtsvorschriften. Weiterhin sollen die Daten des Zulassungsdossiers verifiziert und in Bezug auf Erhebung und Auswertung validiert werden. Weiterhin wird die Berichterstattung überprüft. Aus Sicht des BfArM ist wichtig, dass auch im Fall von IITs die Hauptziele von GCP gelten. Dies sind die Sicherstellung des Schutzes der Rechte, der Sicherheit und des Wohlergehens der Teilnehmer an einer klinischen Prüfung und die Gewährleistung der Glaubwürdigkeit der Ergebnisse durch Einhaltung wissenschaftlicher Qualitätsanforderungen an Planung, Durchführung, Aufzeichnung und Berichterstattung. Dabei ist der GCP-Leitfaden nicht im Wortlaut bindend, sondern erlaubt eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung, soweit der Patientenschutz, die Validität der angewandten wissenschaftlichen Methoden und der Daten sichergestellt sind und insbesondere die Glaubwürdigkeit der ermittelten Daten und Befunde auf Basis der ohnehin obligatorisch sorgfältig zu führenden klinischen Dokumentation und sorgfältig geführter CRFs ausreichend belegt werden kann.
Ethikkommissionen
Die Arbeit der Ethikkommissionen in der klinischen Forschung wurden von einem Mitglied des Arbeitskreises Medizinischer Ethikkommissionen, Herrn Wessler, Mainz, präsentiert. Aus Sicht der Ethik ergibt sich die Forderung nach wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn und der Schaffung von menschenwürdigen Lebensbedingungen. Klinische Forschung stellt einen Grenzbereich ärztlichen Handelns dar. Es besteht die Gefahr der Instrumentalisierung. Der Patient wird möglicherweise Mittel zum Zweck, es entstehen Verluste oder Einbußen der Subjektqualität des Studienteilnehmers und es besteht eine Personalunion zwischen dem behandelnden Arzt und dem Prüfarzt. Um mögliche Konflikte zu vermeiden, gibt es zahlreiche ethische Normen, Gesetze und Vorschriften. Aufgrund des neuen AMG hat sich die Rolle der Ethikkommissionen in Richtung eines Behördenstatus entwickelt. Bei seiner Arbeit hat die Ethikkommission die Relevanz der klinischen Prüfung und ihrer Planung, die Angemessenheit der Bewertung der Nutzen-Risiko-Relation, die Begründung der Schlussfolgerungen sowie Prüfplan, Prüfinformation und Modalitäten der Auswahl zu beurteilen. Weitere Punkte betreffen die Angemessenheit und Vollständigkeit der Information und Einwilligung, die Eignung der Prüfer und seiner Mitarbeiter, die Qualität der Einrichtung und Vorschriften zur Wiedergutmachung/Entschädigung für Prüfungsteilnehmer. Für die nichtkommerziellen Forscher ist das ärztliche Berufsrecht, für die kommerzielle Forschung AMG/MPG, die Datenschutzgesetze sowie Strahlenschutz- sowie Röntgenverordnung anzuwenden. Nach einer Umfrage des Arbeitskreises der Ethikkommissionen gibt es pro Jahr ca. 1500 wissenschaftsgesteuerte Studien, 1300 Studien werden nach dem AMG sowie 400 Studien nach dem MPG durchgeführt. Dabei handelt es sich allerdings um eine grobe Schätzung. Im Fokus der Bewertung von nichtkommerziellen Studien steht die Vertretbarkeit der Risiken und Belastungen, die Probanden-/Patientenautonomie, die Angemessenheit und Verständlichkeit der schriftlichen Information und Einwilligungserklärung sowie die Gewährleistung des Datenschutzes. Ein besonderes Problem bildet die Zweckbindung bei Gewebe- und Blutproben. Das Beratungsverfahren von multizentrischen klinischen Studien ist durch die 12. AMG-Novelle und die GCP-Verordnung im Detail geregelt. Wichtig ist, dass die für den Leiter der klinischen Prüfung zuständige Ethikkommission federführend für die Bearbeitung ist, jedoch müssen die anderen nach Landesrecht zuständigen Ethikkommissionen einbezogen werden. Die federführende Ethikkommission bewertet im Benehmen mit den beteiligten anderen Ethikkommissionen, wobei die interne Mitberatung auf 30 Tage festgelegt ist und die Entscheidung nach maximal 60 Tagen getroffen werden muss. Die federführende Ethikkommission führt die Abschlussberatung durch und erstellt das begründende nationale Votum. Sie ist verantwortlich für das Votum nach außen und innen und führt im wesentlichen die Studienbegleitung durch. Die Unterlagen zur Antragstellung ergeben sich aus dem AMG, der GCP-Verordnung sowie der EU-Direktive. Im einzelnen sieht das Verfahren folgendermaßen aus: Die federführende Ethikkommission bestätigt den Eingang eines ordnungsgemäß gestellten Antrages unter Angabe der 60-Tagesfrist oder fordert mit einer Frist von 14 Tagen Unterlagen nach. Mit Hilfe einer Datenbank werden von der federführenden Ethikkommission Informationen an die beteiligten Ethikkommissionen weitergeleitet, z.B. Titel, EudraCT-Nr., LKP, Sponsor, zuständige beteiligte Ethikkommissionen, lokale Prüfärzte, etc. Innerhalb von 30 Tagen erfolgt eine Stellungnahme der beteiligten Ethikkommissionen an die federführende Ethikkommission. Die Zustimmung kann ohne Einschränkung mit Hinweisen/Empfehlungen oder unter Vorbehalt erfolgen. Keine Zustimmung wird gewährt bei mangelnder Qualifikation des Prüfarztes oder der Mitarbeiter, bei fehlender oder unzureichender Infrastruktur und bei inäquater Praxisausrichtung. Die Beratung wird durch die federführende Ethikkommission mit den beteiligten Ethikkommissionen kommuniziert und konzertiert. Die Ergebnisse werden dem BfArM bzw. dem PEI mitgeteilt. Fehlende oder zu ändernde Unterlagen können während des Verfahrens einmal nachgefordert werden. Die Beratungsfristen bei multizentrischen Studien betragen 60 Tage, bei monozentrischen Studien in der Regel 30 Tage. Besondere Fristen gelten für Studien mit Gentransfer, somatischer Zelltherapie und genetisch verändernden Organismen. Die federführende Ethikkommission spricht eine bundesweit gültige nationale Stellungnahme mit Begründung und Auflistung der positiv votierten lokalen Prüfärzte und beteiligten Ethikkommissionen aus. Während einer laufenden Studie findet eine Kommunikation zwischen Sponsor, der federführenden Ethikkommission und den jeweils beteiligten Ethikkommissionen im Hinblick auf Prüfplanänderungen und Nachmeldungen von Prüfzentren, meldepflichtige Zwischenfälle mit Änderungen der Nutzen/Risikorelation, ein vorzeitiges Studienende in einem Prüfzentrum und hinsichtlich Unterbrechung oder Abbruch der klinischen Prüfung statt. Nachträgliche Änderungen, sogenannte Protokoll-Amendments, sind nötig, wenn die Sicherheit der betroffenen Personen tangiert wird, wesentliche Änderungen der Studiendurchführung geplant sind, neue wissenschaftliche Dokumente oder Auswertungen vorliegen und die Qualität und Unbedenklichkeit der Prüfpräparate anders eingeschätzt wird. Die Nachmeldung eines neuen Prüfzentrums erfolgt durch den Sponsor bei der lokal zuständigen Ethikkommission und durch schriftliche Information der federführenden Ethikkommission. Dabei prüft die beteiligte Ethikkommission autonom Zwischenfälle, wie z.B. Todesfälle, SUSARS (Serious Unexpected Suspected Adverse Reaction, Verdachtsfälle unerwarteter schwerwiegender und unerwünschter Reaktionen), inklusive solcher Ereignisse nach Beendigung der Studienteilnahme, bekannte schwerwiegende unerwünschte Reaktionen mit unerwartetem Ausgang (Serious Adverse Drug Reaction (SADRS)), Zunahme der Häufigkeit und neue sicherheitsrelevante Ereignisse. Diese werden der federführenden Ethikkommission sowie der beteiligten Ethikkommission, in deren Geltungsbereich der Zwischenfall beobachtet wurde, gemeldet. Das vorzeitige Ende in einem Prüfzentrum wird der federführenden Ethikkommission sowie der lokal zuständigen Ethikkommission angezeigt. Ein vorzeitiger Studienabbruch sowie eine Studienunterbrechung muss der federführenden und allen beteiligten Ethikkommissionen mitgeteilt werden. Jahresberichte, aktualisierte Berichte mit inhaltlicher Auflistung und Bewertung der Änderungen sowie Angaben zu Nutzen-/Schadensrelation, meldepflichtige Zwischenfälle, die außerhalb von Deutschland beobachtet wurden und nicht zu Konsequenzen geführt haben sowie der Abschlussbericht werden von dem Sponsor ausschließlich an die federführende Ethikkommission weitergeleitet.
Datenschutz
Das Problem des Datenschutzes in medizinischen Forschungsnetzen und im Bereich der klinischen Forschung wurde von Herrn Vetter, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (München), vorgestellt. Der Datenschutz im medizinischen Bereich wird im wesentlichen von Art. 8 R1. 46/95 EG, der ärztlichen Schweigepflicht §§ 9 MBO, 203 StGB, dem allgemeinen Datenschutzrecht und dem ggf. spezifischen Landesrecht geregelt. Das allgemeine Datenschutzrecht sieht die Datenerhebung und -übermittlung nur mit schriftlicher Einwilligung vor. Dabei muss die Zweckbindung der Forschungsdaten berücksichtigt, baldmöglichst anonymisiert sowie eine getrennte Speicherung von Identifizierungs- und Sachdaten vorgenommen werden. Die Übermittlung an andere EU-Länder ist wie in Deutschland geregelt. Daten an Drittstaaten dürfen nur bei angemessenem Datenschutzniveau übermittelt werden. Forschung mit medizinischen Daten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung und mit pseudonymisierten Daten möglich. Die Daten sollten so schnell wie möglich anonymisiert werden und nur im Rahmen der Zielsetzung der Arbeit verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso wie der Zugriff des Forschers auf die Identifizierungsdaten, jedoch muss aus wissenschaftlichen Gründen eine Rückführung auf den Patienten prinzipiell möglich sein. Die Einwilligungsanforderungen sehen Informationen über den Träger bzw. Leiter der Forschungseinrichtung, über den Forschungszweck und die Datenverarbeitungsverfahren vor. Eine Einwilligung ist stets freiwillig, Nachteile bei Nichtteilnahme dürfen nicht entstehen. Die Einwilligung sollte im Regelfall schriftlich erfolgen. Eine faktische Anonymisierung erreicht man über die Entfernung der Identifikationsmerkmale und durch Merkmalsaggregierung. Bei der Pseudonymisierung findet eine Codierung mit einer getrennten Referenzliste statt. Bei den Sicherheitsanforderungen wird zwischen der kanalorientierten Sicherheit (Secure Sockets Layer (SSL)), der dokumentenorientierten Sicherheit (z.B. Pretty Good Privacy (PGP), Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions (S/MIME)), der Authentifizierung (elektronische Signatur) und der Abschottung der Netze unterschieden. Um eine sinnvolle Nutzung medizinischer Daten in vernetzten Datenbeständen betreiben zu können, wurden durch die Telematikplattform generische Datenschutzkonzepte entwickelt, bei denen die ärztliche Schweigepflicht beachtet wurde. Dabei wird unterschieden zwischen einem Modell A „Klinisch fokussierte Foschungsnetze" und einem Modell B „Wissenschaftlich fokussierte Forschungsnetze". Diese Modelle wurden mit der Datenschutzkonferenz abgestimmt; es ist jedoch eine Anpassung an konkrete Forschungsnetze notwendig. Ziel des klinisch orientierten Netzes A ist die Entwicklung neuer Verfahren durch klinische Zentren, die Qualitätssicherung und die Beratung von Patienten und Ärzten im Rahmen der Regelversorgung. Wesentlicher Bestandteil des Behandlungsablaufs ist die wissenschaftliche Dokumentation in einer zentralen Patientendatenbank. Der Direktzugriff des behandelnden Arztes geschieht auf Daten in dieser Patientendatenbank. Für den Forscher ist kein direkter Zugriff möglich, es wird jedoch ein Export von anonymisierten, ggf. pseudonymisierten Daten nach Zulassung durch einen Datenschutzausschuss zugelassen. Wesentliche Elemente des klinisch orientierten Netzes ist die Trennung von identifizierenden Daten und Behandlungsdaten, die Generierung eines Patientenidentifikators sowie der Forscherzugriff „Off-line" nach Genehmigung durch einen Datenschutzauschuss. Bei dem wissenschaftlich orientierten Netz B steht die wissenschaftliche Forschung im Vordergrund. Hier ist ein zeitlich und räumlich uneingeschränkter Zugriff möglich. Die Daten werden aus speziellen Erhebungen oder auch aus Behandlungszusammenhängen rekrutiert, jedoch besteht kein unmittelbarer Behandlungszusammenhang. Die Rückwirkung auf Behandlungen ist nicht primäres Ziel des wissenschaftlich orientierten Netzes. Wesentliche Elemente sind keine identifizierenden Patientendaten an den Forscher, eine lückenlose Qualitätskontrolle sowie die Fortschreibung einer Forschungsakte bei chronischen Erkrankungen. Dies wird realisiert über die getrennte Speicherung von persönlichen Daten und Behandlungsdaten, die Qualitätssicherung der Behandlungsdaten nach der Erfassung, die Durchführung einer Pseudonymisierung sowie einen On-line-Zugriff der Forscher auf die Forschungsdatenbank. Dabei sollte der Pseudonymisierungsdienst an unabhängiger nicht forschender Stelle realisiert sein. Die Nutzung des Pseudonymisierungsdienstes darf nur durch registrierte Teilnehmer des Forschungsnetzes erfolgen sowie die Nutzung der Forschungsdatenbank nach Antrag und Bewilligung durch einen Datenausschuss.
Abkürzungen
AMG = Arzneimittelgesetz
BMBF= Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMGS = Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
BfArM = Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
BPI = Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V
BVMA = Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute e.V.
CDISC = Clinical Data Interchange Standards Consortium
CRC = Clinical Research Centre
CRO = Contract Research Organisation
CTU = Clinical Trial Unit
DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft
DLR = Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
ECRIN = European Clinical Research Infrastructures Network
EFGCP = European Forum for Good Clinical Practice
GEM = Genetisch-Epidemiologisches Methodenzentrum
GCP = Good Clinical Practice (Gute Klinische Praxis)
ICH = International Conference of Harmonization
IIT = Investigator Initiated Trial
IMPD = Investigational Medicinal Product Dossier
IST = Investigator Sponsored Trial
KKS = Koordinierungszentrum für Klinische Studien
KKS-AG = Arbeitsgemeinschaft der KKS
MedDRA = Medical Dictionary for Regulatory Acitvities
MPG = Medizinproduktegesetz
NGFN = Nationales Genomforschungsnetz
QM = Qualitätsmangement
Paed-Net = Pädiatrisches Netz
PGP = Pretty Good Privacy
RDE = Remote Data Entry
SADR = Serious Adverse Drug Reaction
SMP = Systematisch-Methodische Plattform
SOP = Standard Operating Procedure
SSL = Secure Sockets Layer
SUSAR = Serious Unexpected Suspected Adverse Reaction
TMF = Telematikplattform e.V.
S/MIME = Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions
VFA = Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V.