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Komplexe Interventionen – Entwicklung durch Austausch: 13. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

15.03. - 17.03.2012, Hamburg

KBV-Innovationsservice: Neue Version 5.0 der Checkliste zur Einreichung von Unterlagen enthält jetzt auch Vorgaben zur Darstellung des Versorgungskontextes und der Qualitätsmessung

Meeting Abstract

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Komplexe Interventionen – Entwicklung durch Austausch. 13. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Hamburg, 15.-17.03.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. Doc12ebm033

doi: 10.3205/12ebm033, urn:nbn:de:0183-12ebm0335

Veröffentlicht: 5. März 2012

© 2012 Schiffner et al.
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Text

Hintergrund: Seit 2005 bietet die KBV an, die Datenlage für medizinische Innovationen auf ihre Eignung für einen Beratungsantrag im G-BA nach §135 Abs.1 SGB V zu prüfen. Grundlage hierfür ist die Checkliste 4.0 zur Einreichung von Unterlagen (http://www.kbv.de/), die 2008 um Patient Reported Outcomes erweitert wurde. Um aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen besser abzubilden, wurde die Checkliste nun überarbeitet.

Methoden: Durch gesetzliche Vorgaben wird im G-BA sowohl in der Methodenbewertung als auch in der Qualitätssicherung zunehmend sektorenübergreifend beraten. Die Checkliste sollte deshalb um Fragen ergänzt werden, die die Einordnung einer Innovation in den Versorgungskontext und ihre Bedeutung im Behandlungspfad abbilden. Die Inhalte und Strukturierung der Fragen orientierte sich an Erfahrungen aus der Versorgungsforschung, der Qualitätssicherung sowie zahlreicher Diskussionen im Rahmen von mehr als 70 Innovationsbewertungen.

Ergebnisse: Im KBV-Innovationsservice wird die Checkliste zur Einreichung von Unterlagen um folgende Fragen ergänzt:

  • Wie sieht zurzeit der Versorgungskontext der Patienten aus, für die Ihre Innovation gedacht ist. Stellen Sie – nach Indikationen getrennt – mögliche stationäre, ambulante bzw. sektorenübergreifende Behandlungspfade dar.
  • Welche fachlichen, sächlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen sind in diesen Behandlungspfaden notwendig?
  • Welche Abrechnungsmodalitäten gelten heute (z.B. welche EBM-Gebührenordnungspositionen, DRGs)?
  • Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. G-BA-Richtlinien) sind bereits etabliert?
  • An welcher Stelle des Versorgungskontextes soll Ihre Innovation eingesetzt werden?
  • Welche fachlichen, sächlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen sind bereits nutzbar, welche müssen neu etabliert werden?
  • Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. Herstellerschulungen) gibt es bereits für die Innovation?
  • Welche Instrumente zur Qualitätsmessung gibt es bereits, um sie bei der Innovation einzusetzen (z.B. Qualitätsindikatoren)?

Schlussfolgerung: In die Nutzen- und Notwendigkeitsbeurteilung im Rahmen der Methodenbewertung sollte der gesamte auch sektorenübergreifende Versorgungskontext mit einbezogen werden. Dabei ist es auch von Bedeutung, Aspekte der Qualitätssicherung gleich am Anfang der Bewertung zu berücksichtigen.