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EbM & Individualisierte Medizin
12. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

24.03. - 26.03.2011, Berlin

Probleme der Zuordnung von Leitlinienempfehlungen zur Anlage 5 der Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSA-ÄndV) – DMP Koronare Herzkrankheit (KHK)

Meeting Abstract

  • corresponding author presenting/speaker Petra Lange - Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Köln, Deutschland
  • author Marcial Velasco Garrido - Technische Universität, Berlin, Deutschland
  • author Annette Zentner - Technische Universität, Berlin, Deutschland
  • author Dimitra Panteli - Technische Universität, Berlin, Deutschland
  • author Eva Höfer - Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Köln, Deutschland
  • author Wiebke Hoffmann-Eßer - Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Köln, Deutschland
  • author Ulrich Siering - Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Köln, Deutschland
  • author Alric Rüther - Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Köln, Deutschland
  • author Carmen Bartel - Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Köln, Deutschland

EbM & Individualisierte Medizin. 12. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Berlin, 24.-26.03.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11ebm33

doi: 10.3205/11ebm33, urn:nbn:de:0183-11ebm336

Veröffentlicht: 23. März 2011

© 2011 Lange et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Evidenzbasierte Leitlinien geben Empfehlungen zu Versorgungsaspekten einer Erkrankung. Diese Empfehlungen gelten als Versorgungsstandards. Sie werden in Leitliniensynopsen vom IQWiG zusammengefasst und beispielsweise zur Überprüfung eines Aktualisierungsbedarfs der Disease-Management-Programme (DMP) durch den G-BA genutzt.

Material/Methoden: Am Beispiel der Leitliniensynopse zur Prüfung eines Aktualisierungsbedarfs des DMP KHK [1] werden Probleme der Zuordnung von Empfehlungen zu den Gliederungspunkten der Anlage 5 der 20. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSA-ÄndV) [2] dargestellt.

Ergebnisse: 14 internationale Leitlinien zur Versorgung von Patienten mit KHK wurden identifiziert. Als herausfordernd erwies sich die Zuordnung von Empfehlungen, wenn die Therapie schnittstellenübergreifend (erst akutstationär/ dann ambulant) erfolgt. Dies betraf das akute Koronarsyndrom (ACS), dessen Behandlung nicht Gegenstand des DMP ist, aber zur Aufnahme ins DMP führen kann. Die im akutstationären Bereich begonnene Therapie, z.B. mit Thrombozytenaggregationshemmern, wird im DMP langfristig fortgesetzt. Empfehlungen für den akut-stationären Bereich wurden nicht in die Synopse aufgenommen, aber Empfehlungen zur langfristigen Therapie. Als schwierig erwies sich die Zuordnung der Empfehlung, wenn z.B. nur eine Angabe zu Art und Dosis des Medikaments, aber nicht zur Dauer der Therapie vorlag.

Schlussfolgerung/Implikation: Nicht alle versorgungsrelevanten Empfehlungen lassen sich direkt den Gliederungspunkten der RSA-ÄndV zuordnen. Dies betrifft insbesondere die schnittstellenübergreifende Versorgung. Die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung, z.B. des ACS, sind nicht trennscharf. Daher sind nicht alle in den Leitlinien thematisierten Versorgungsaspekte der KHK vollständig im DMP KHK abgebildet.


Literatur

1.
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Systematische Leitlinienrecherche und -bewertung sowie Extraktion neuer und relevanter Empfehlungen für das DMP KHK (Vorbericht). 30.08.2010. Köln; IQWIG; 2010.
2.
Bundesministerium für Gesundheit. Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (20. RSA-ÄndV). Bundesgesetzblatt. 2009;Teil 1(35): 1542-1569.