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Evidenz und Entscheidung: System unter Druck
10. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

05.03. - 07.03.2009 in Berlin

Medizinische Gutachten und EbM

Meeting Abstract

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  • corresponding author presenting/speaker Rolf Schneider - Neurologische Klinik, Klinikum Aschaffenburg, Aschaffenburg, Deutschland

Evidenz und Entscheidung: System unter Druck. 10. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Berlin, 05.-07.03.2009. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2009. Doc09ebmPV3

doi: 10.3205/09ebm098, urn:nbn:de:0183-09ebm0989

Veröffentlicht: 4. März 2009

© 2009 Schneider.
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Gliederung

Text

Hintergrund

In der Bundesrepublik gelten Ärzte mit Erhalt ihrer Approbation als sachverständig. Jeder Arzt muss damit rechnen, mit Gutachten beauftragt zu werden, Vertreter bestimmter Fachdisziplinen (Unfallchirurgie, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie, Zahnärzte) besonders häufig. Mangels einer curricularen Ausbildung lässt die Qualität vieler Gutachten erheblich zu wünschen übrig.

Methoden

In Vorbereitung dieses Beitrags wurden deutsch- und englischsprachige Datenbanken nach Publikationen zu den Stichworten EbM, Gutachten, Nachweise, Versicherungen, Gerichte und Qualität abgesucht. Ferner wurden die gesetzlichen Grundlagen der medizinischen Gutachtertätigkeit auf ihren Bezug zur EbM analysiert.

Ergebnisse

Die Datenlage zum oben genannten Thema ist dürftig. Im medizinischen und im juristischen Schrifttum finden sich kaum Artikel, die sich ausschließlich oder schwerpunktmässig diesem Thema widmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die gutachterlichen Aufgaben und Schwerpunkte je nach Rechtsgebiet (Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht usw.) sehr verschieden sind. Ferner nutzen Ärzte und Juristen unterschiedliche Terminologien bzw. unterlegen gleiche Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen (eine Tatsache im juristischen Sinn ist keine Tatsache im naturwissenschaftlichen Sinn). Allerdings ist das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin aktiv geworden und richtet derzeit eine Plattform zum Thema „EbM und Gutachtenwesen“ ein. Auch zu Fragen des Haftungsrechts und EbM gibt es bereits kompetente Äußerungen [1].

Schlussfolgerung/Implikation

Der ärztliche Gutachter in foro ist nach einheitlichem deutschem Rechtsverständnis Gehilfe des Gerichts. Er muss seine sachverständigen Äußerungen auf die Grundlage bestmöglicher Nachweise stellen. Dies gilt ebenso für Gutachten, die für gesetzliche und private Versicherungen angefertigt werden, da auch diese gerichtsfest sein sollten. Nur am Rande sei auf die Haftungsregeln des Gutachters, insbesondere den § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) verwiesen, die den Sachverständigen bezüglich der Qualität seiner Gutachten zunehmend in die Pflicht nehmen. EbM hat bereits Einzug ins Sozialrecht gefunden. Andere Rechtsgebiete werden folgen.


Literatur

1.
Hart D. Evidenzbasierte Medizin und Recht: Haftungsrecht. In: Kunz R, Ollenschläger G, Raspe H, Jonitz G, Donner-Banzhoff N. Lehrbuch Evidenzbasierte Medizin in Klinik und Praxis. 2nd ed. Köln: Deutscher Ärzteverlag; 2007. p. 393-400.