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22. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen

18. bis 21.06.2009, Nürnberg

Übung macht den Meister? – Mindestmengen zur Qualitätssicherung in der Kataraktchirurgie

Meeting Abstract

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  • Kristian Gerstmeyer - Augen-PraxisKlinik Minden, Minden
  • Siegfried Lehrl - Kompetenz- und Forschungszentrum für Biomentale Bildungs, Mainburg

22. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen. Nürnberg, 18.-21.06.2009. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2009. Doc09docWK 3.4

doi: 10.3205/09doc104, urn:nbn:de:0183-09doc1048

Veröffentlicht: 9. Juli 2009

© 2009 Gerstmeyer et al.
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Gliederung

Text

Zielsetzung: Eine aus der Skalenökonomie abgeleitete Hypothese legt besonders in einem chirurgischen („handwerklichen“) Fach eine monokausale Beziehung zwischen Fallzahl und Ergebnisqualität nahe. Dass eine solche Assoziation vorliegen könnte und eine gewisse Erfahrung vor Ausübung komplexer Prozeduren am Patienten vorliegen sollte, gilt als Erfahrungswert und ist im Allgemeinen unwidersprochen. Gibt es für das Fach Augenheilkunde Arbeiten, die einen kausalen Zusammenhang belegen? Lassen sich hieraus Mindestzahlen ableiten?

Methode: Analyse der Fehler als patientenrelevanter Zielparameter der Ergebnisqualität. Auswertung der Jahresstatistiken 2003/04 Qualitätssicherung Katarakt-OP in NRW sowie eines eigenen Datenpools mit Ergebnissen von 8212 Katarakt-OP. Literaturrecherche, Auswertung von Reviewarbeiten und Einzelstudien zur Beziehung zwischen Fallzahl und Ergebnisqualität in der medizinischen Versorgung.

Ergebnisse: In der Medizin gibt es nur für wenige Krankheitsbilder bzw. hochkomplexe chirurgische Prozeduren Studien, die eine evidenzbasierte Beziehung zwischen Fallzahl und Versorgungsergebnis belegen. Für die Augenheilkunde lassen sich nur wenige Arbeiten finden, die jedoch keine generelle positive Häufigkeits-Ergebnis-Beziehung belegen, sondern auch inverse Zusammenhänge aufzeigen. Zudem weisen diese Arbeiten zum Teil erhebliche methodische Schwächen auf. Angesichts der hohen Zahl der insgesamt durchgeführten Katarakt-OP mit einer entsprechend hoher Frequenz beim Leistungserbringer, ist zu vermuten, dass die Leistungsmenge eventuelle Mindestmengen bereits überschritten hat und diese im Gesamtergebnis zu keiner weiteren Verbesserung der Leistungsqualität führen.

Schlussfolgerung: Mindestzahlregelungen zur Qualitätssicherung in der Augenheilkunde sind nicht evidenzbasiert, sondern pragmatische Vorgaben bzw. politisch intendierte Vorschläge. Die Fallzahl muss als eine unter vielen Mediatoren zwischen Patient, medizinischer Versorgung und Ergebnis betrachtet werden. Die alleinige Fokussierung auf die Quantität wird der Komplexität der Beziehung nicht gerecht. Für eine häufige Prozedur wie die Katarakt-OP wäre wahrscheinlich statt der Annahme einer monokausalen Beziehung ein systemtheoretischer Ansatz zum verbesserten Ablauf im OP bzw. in der Abteilung/Praxis eine erfolgversprechendere Methode der Qualitätssicherung.