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12. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

23. - 25. Oktober 2013, Berlin

Überschätzung der Patientenzahl in Abrechnungsstatistiken durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte?

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Joachim Heuer - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorung, Berlin, Germany

12. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. Berlin, 23.-25.10.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. DocPO3-1-08-301

doi: 10.3205/13dkvf228, urn:nbn:de:0183-13dkvf2281

Veröffentlicht: 25. Oktober 2013

© 2013 Heuer.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Es wird untersucht, wie sich die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen nach der Gesundheitskarte auf die Zählung der Patientenzahl in Abrechnungsstatistiken auswirkt.

Methodik: Die hier verwendete Datenbasis ist das ZI-ADT-Panel mit seiner Stichprobe der Patienten von nordrheinischen Praxen aus 13 Fachgruppen. Die Datenbasis wurde um eine Korrespondenztabelle erweitert, die je Praxis pseudonymisiert jede Versichertennummer der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie jede Versichertennummer der Versichertenkarte (KVK) zeigt. Gleichzeitige Nennung sowohl der eGK- wie der KVK-Versichertennummer in einer Zeile dieser Tabelle zeigt an, dass im betreffenden Quartal der Behandlungsfall unter beiden Versichertennummern abgerechnet wurde. Die Tabelle basiert auf dem KVDT-Datensatz zum Datenaustausch zwischen Praxen und kassenärztlicher Vereinigung, in den ein Feld 3119 (Versichertennummer eGK des Patienten) zusätzlich zum bisherigen Feld 3105 (Versichertennummer des Patienten) aufgenommen wurde.

Ergebnisse: Im 4. Quartal 2012 werden 28,2 % der Behandlungsfälle nur nach eGK-Versichertennummer abgerechnet, etwas mehr, nämlich 33,8 % machen Behandlungsfälle aus, für die sowohl die alte Versichertennummer wie die neue eGK-Nummer in den Daten enthalten ist. Insgesamt kommt die eGK-Nummer damit bei über 60 % der Behandlungsfälle zur Verwendung. Die Abrechnung nach eGK geschieht vereinzelt bereits im 3. Quartal 2011, mit planmäßig beginnender Ausgabe dieser Karten an die Versicherten seit dem 4. Quartal 2011 steigt der Anteil damit abgerechneter Behandlungsfälle auf das im 4. Quartal 2012 erreichte Niveau.

Diskussion/Schlussfolgerung: Behandlungsfälle mit der eGK bzw. der neuen Versichertennummer sind überwiegend solche, bei denen auch die alte Krankenversichertennummer in den Daten enthalten ist. Es ist also gelungen, dies in den Daten abzubilden und in dem hier sichtbaren Umfang Doppelzählungen von Behandlungsfällen zu vermeiden.

Der durch eGK-Einführung bedingte Wechsel der Versichertenidentifikationen/-nummern dürfte allerdings auch trotz Korrespondenztabelle einen praxis-/patientenbezogenen Längsschnitt über die Zeit einschränken und nur für solche Identifikationen möglich sein, bei denen noch ein Rückgriff auf die alte bzw. bei denen bereits ein Rückgriff auf die neue Versichertennummer (in Vorquartalen) besteht.

Bei Patienten, die ausschließlich mit der neuen eGK die Praxis kontaktieren, also nur mit der neuen Versichertennummer im Quartal vorkommen, dürfte ein Längsschnitt nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass

1.
der Patient bereits mit der neuen Nummer im Vorquartal in einer Panel-Praxis behandelt wurde, oder
2.
sich durch praxisübergreifende Suche (im aktuellen Quartal und/oder in Vorquartalen) eine entsprechende Nummernkombination (alt/neu) in der Korrespondenztabelle finden lässt.

Letzteres dürfte im ZI-ADT-Panel relativ selten wenn überhaupt der Fall sein.