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7. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung

16. - 18.10.2008, Köln

Arzneimittelinnovation aus Sicht einer Verbraucherschutzorganisation

Meeting Abstract

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  • J. Günther - PharmaFacts , Freiburg

7. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung. Köln, 16.-18.10.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. DocA4.59

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dkvf2008/08dkvf010.shtml

Veröffentlicht: 6. Oktober 2008

© 2008 Günther.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Seit Mitte der 90er Jahre veröffentlicht die Stiftung Warentest (STiWa) Informationen zu Arzneimitteln, die VerbraucherInnen und PatientInnen in ihren Entscheidungen hinsichtlich einer Arzneimitteltherapie unterstützen sollen. Die Publikationen berücksichtigen die durch einen Arzt verordneten Arzneimittel (Handbuch Medikamente) wie auch die ohne Rezept erhältlichen Präparate (Handbuch Selbstmedikation).

Methode: Alle Arzneimittel werden in den Publikationen der StiWa anhand einer transparenten Methodik nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin (ebM) bzgl. der Verbesserung patientenorientierter Endpunkten bewertet. Sie sind wirkstoff- und indikationsspezifisch formuliert. Dabei geht es sowohl um die Identifikation von Innovationen zur Verbesserung der therapeutischen Wirksamkeit in bekannten Wirkstoffgruppen als auch um Innovationen im Sinne des therapeutischen Fortschritts mit neuen Wirkstoffgruppen sowie um den Nachweis einer verbesserten Verträglichkeit.

Ergebnis: Vertreter einer neuen Wirkstoffklasse mit neuem Wirkprinzip erhalten der Regel eine zurückhaltende Bewertung, da ausreichende Daten zum Nachweis der Wirksamkeit anhand patientenrelevanter Endpunkte fehlen und eine abschließende Bewertung der Verträglichkeit bei Dauermedikation zum Zeitpunkt der Zulassung nicht möglich ist. Preisaspekte, die bei der Bewertung von Innovationen durch die Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen eine besondere Rolle spielen, werden bei den Bewertungen der Stiftung Warentest nicht berücksichtigt.

Schlussfolgerungen: Als „innovativ“ im Sinne eines therapeutischen Fortschritts können aus dem Blickwinkel der StiWa nur solche Wirkstoffe gelten, die dem Patienten einen nachgewiesenen Zusatznutzen bei der Behandlung seiner Erkrankung bieten. Dies gilt aber nur für wenige Wirkstoffe. Erfahrungsgemäß liegen nämlich zum Zeitpunkt der Zulassung für die meisten Wirkstoffe weder für die Beurteilung der therapeutischen Wirksamkeit noch für die Einschätzung der Verträglichkeit ausreichende Daten vor. Derartige Unsicherheiten müssen in Post-Marketing-Studien durch entsprechende Forschungsanstrengungen beseitigt werden.