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Innovationen in der Arzneimittelversorgung bei PKV-Versicherten
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Veröffentlicht: | 6. Oktober 2008 |
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Arzneimittelinnovationen werden in unterschiedlicher Form in die Märkte für PKV- und für GKV-Versicherte eingeführt. Während in der PKV Arzneimittelinnovationen in der Regel ohne externe Steuerungseingriffe in den Markt eingeführt werden, gelten für die GKV andere Regelungen. Es entspricht dabei dem Gebot eines Pflichtversicherungssystems, dass Innovationen nur nach Erfüllung bestimmter Standards in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden sollten. Auch wenn in Deutschland für die GKV (noch) keine Positivliste existiert, zeigt die intensive Diskussion über Kosten-Nutzen-Entscheidungen, welcher perspektivische Pfad angelegt ist. Auch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen spielen bei der Verordnungsentscheidung in der GKV naturgemäß eine größere Rolle als in der PKV. Um die unterschiedlichen Auswirkungen in der GKV und in der PKV zu zeigen, hat das WIP indikationsbezogene Innovationsquoten miteinander verglichen. Dabei wurden im Zeitraum von 10 Jahren (1996–2005) alle neuen Wirkstoffe herangezogen. Die indikationsbezogene Innovationsquote liegt dabei im Erhebungsjahr 2006 mit 7,5% deutlich höher als mit 5,4% in der GKV. Die Kennzahl des indikationsbezogenen Marktanteils kann auch dazu verwendet werden, die Relevanz einzelner Medikamente festzustellen. Betrachtet man alle neuen Wirkstoffe, die in den Jahren 2001 bis 2005 auf dem deutschen Markt erschienen, erkennt man bei drei Viertel dieser Präparate einen höheren indikationsbezogenen Marktanteil bei der PKV. In der folgenden Tabelle [Tab. 1] werden die Medikamente dargestellt, deren indikationsbezogener Marktanteil (auf Basis der Verordnungsanteile) bei der PKV deutlich größer ist als bei der GKV.
Dies ist das Ergebnis einer Studie, die als Diskussionspapier 1/08 auf der Internetseite des WIP (http://www.wip-pkv.de) heruntergeladen werden kann.