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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2017)

24.10. - 27.10.2017, Berlin

Taugt eine osteoanabole Begleittherapie als Standard bei Fragility Fracture of the Pelvis?

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Norbert Suhm - Universitätsspital Basel, Behandlungszentrum Bewegungsapparat, Basel, Switzerland
  • Henrik Eckardt - Universitätsspital Basel, Traumatologie und Orthopädie, Basel, Switzerland
  • Alexander Egger - Universitätsspital Basel, Traumatologie und Orthopädie, Basel, Switzerland
  • Franziska Saxer - Universitätsspital Basel, Traumatologie und Orthopädie, Basel, Switzerland
  • Mario Morgenstern - Universitätsspital Basel, Traumatologie und Orthopädie, Basel, Switzerland
  • Marcel Jakob - Universitätsspital Basel, Traumatologie und Orthopädie, Basel, Switzerland

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2017). Berlin, 24.-27.10.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. DocPO19-1177

doi: 10.3205/17dkou726, urn:nbn:de:0183-17dkou7262

Veröffentlicht: 23. Oktober 2017

© 2017 Suhm et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Beckenfrakturen bei geriatrischen Patienten nach minimalem Unfallereignis klassifiziert Rommens als "Fragility Fractures of the Pelvis (FFP)" - diese gelten als typische Osteoporosefrakturen. Deshalb sieht unser Vorgehen bei dieser Verletzung obligat die Osteoporosediagnostik und -therapie vor. Die dabei eingesetzten Medikamente beeinflussen die Frakturheilung gemäss aktueller Literatur unterschiedlich: Verzögerung durch antiresorptiv wirkende Substanzen (Bisphosphonate, Denosumab), Beschleunigung durch das osteoanabol wirkende Parathormon. Bei der systemischen Anwendung von Parathormon handelt es sich allerdings um einen sehr intensiven Therapieansatz, der tägliche s.c. Injektionen und regelmässige Verlaufskontrollen erfordert. Deshalb sind wir mit der hier präsentierten retrospektiven Qualitätssicherungsanalyse der Frage nachgegangen, in welchem Umfang dieser Therapieansatz bei einem geriatrischen Patientengut praktisch eingesetzt werden kann.

Methodik: Im Zeitraum von Mai 2010 bis Dezember 2015 haben wir 79 Patienten mit einer FFP in unserer Klinik behandelt. Alle Patienten klären wir über die Massnahmen zur Osteoporosebasisprophylaxe auf. 49 Patienten entsprachen den Frakturmustern FFP I oder II, für welche wir ein konservatives Therapieregime in Betracht ziehen. Als Therapiekomplikation werteten wir einen Wechsel vom konservativen auf ein operatives Therapieregime mehr als 54 Tage nach der Verletzung - zu einem Zeitpunkt also, an dem gemäss Peichl et al. die Frakturheilung bereits eingetreten sein sollte.

Ergebnisse und Schlussfolgerung: 12 Patienten befanden sich zum Zeitpunkt des Frakturereignisses bereits unter einer antiresorptiven Osteoporosetherapie. Auf 18 Patienten konnte das osteoanabole Therapieschema angewendet werden, davon erhielten 9 Patienten erstmals eine spezifische Osteoporosetherapie. Bei 9 Patienten stellten wir vom bisherigen antiresorptiven Therapieregime auf das osteoanabole Konzept um. In 2 Fällen brachen die Patienten die Anwendung von Parathormon wegen Nebenwirkungen vorzeitig ab. In allen anderen Fällen konnte der geplante Therapiezeitraum eingehalten werden. Bei 10 der so behandelten Patienten konnte mit den Laborverlaufskontrollen die erhoffte Stimulation des Knochenmetabolismus nachgewiesen werden, bei einem Patienten war dieser Effekt nicht nachweisbar und bei 7 Patienten lagen keine Resultate von Laborkontrollen vor. In der Gruppe der osteoanabol behandelten Patienten war nach Therapiebeginn in keinem Fall ein weiterer operativer Eingriff erforderlich. In der Gruppe der mit Bisphosphonat behandelten Patienten musste in 3 Fällen nach konservativem Therapieversuch die dorsale Stabilisierung mittels perkutaner ISG-Verschraubung durchgeführt werden.

Die Resultate bestätigen in der Tendenz die aktuelle Literatur. Das osteoanabole Therapieregime ist auch bei einem geriatrischen Patientengut mit guter Compliance einsetzbar. In Anbetracht der hohen Therapiekosten achten wir nun noch stringenter auf die Einhaltung der empfohlenen Laborkontrollen.