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Die Interpositionsarthrodese des Großzehengrundgelenks nach Resektionsarthroplastik
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Veröffentlicht: | 18. Oktober 2011 |
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Fragestellung: Nach einer Resektionsarthroplastik des Großzehengrundgelenks kann es zu einer erheblichen Fehlstellung der Großzehe mit einem ausgeprägten Funktionsverlust der Zehe in der Abrollbewegung kommen. Eine Stabilisierung der Großzehe ist in dieser Situation vorzugsweise durch eine Arthrodese möglich, die zur Rekonstruktion der Länge des 1. Fußstrahls als Interpositionsarthrodese mit einem trikortikalen Beckenkammspan durchgeführt werden kann. Während eine primäre Arthrodese des Großzehengrundgelenks ein sicheres etabliertes Verfahren mit geringer Morbilität ist, sind der technische Aufwand und die Komplikationsrate einer Interpositionsarthrodese deutliche höher. In einer retrospektiven Analyse der von uns zwischen 2004 und 2009 durchgeführten Interpositionsarthrodesen wurde die Relation von Aufwand und Nutzen des Verfahren evaluiert.
Methodik: 30 Interpositionsarthrodesen bei 28 Patienten wurden nach 34,10±15,34 (8-62) Monaten klinisch und radiologisch nachuntersucht.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Der AOFAS Score stieg signifikant von 37,47±17,48 (10-80) Punkten präoperativ auf 66,59±16,03 (23-90) Punkte zum Zeitpunkt der Nachuntersuchung (p<0,01). Die mittlere Nachuntersuchungsdauer betrug
Nach einer Osteosynthese mit einer Drittelrohrplatte (n=16) wurden 3 Pseudarthrosen beobachtet (21%) nach einer Osteosynthese mit einer winkelstabilen Platte (n=14) wurde eine Pseudarthrose beobachtet (7%) und nach einer Kirschner-Draht Osteosynthese (n=3) wurde eine Pseudarthrose beobachtet. Die Rate an Pseudarthrosen lag damit insgesamt bei 17%. Durch eine erneute operative Revision mit Anlagerung von Spongiosa konnte bei allen Patienten eine knöcherne Konsolidierung erzielt werden.
Die Interpositionsarthrodese ist damit eine zuverlässige Methode zur Stabilisierung des ersten Vorfußstrahls bei Defektsituationen nach vorausgegangener Resektionsarthroplastik des Großzehengrundgelenks.