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Zur Diskrepanz sonographischer und radiologischer Normwerte nach austherapierter kongenitaler Hüftdysplasie
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Veröffentlicht: | 18. Oktober 2011 |
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Fragestellung: Rechtzeitig behandelte dysplastische Hüftgelenke erreichen in der Regel den Typ I nach Graf, kontrolliert man im Laufalter nach, so verbleiben viele dieser sonographisch reifen Hüften im pathologischen Bereich radiologischer Normwerttabellen.
Ziel der vorliegenden Untersuchung war es, diesen Widerspruch zwischen sonographischen und radiologischen Normwertangaben quantitativ zu erfassen und soweit möglich zu deuten.
Methodik: In einer retrospektiven Studie wurden alle Hüftdysplasien Typ IIc-IV berücksichtigt, die nach Therapie in der Abschlusssonographie Typ I erreichten und im Laufalter eine korrekte Beckenübersicht erhalten hatten.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen: 1. Ausgangsbefunde: Den Einschlusskriterien entsprachen 119 Kinder (101 weiblich, 18 männlich), die bei Therapiebeginn durchschnittlich 2,2 Wochen alt waren. 85 wiesen eine einseitige, 34 eine beidseitige Hüftdysplasie auf. Von diesen 153 dysplastischen Hüften wiesen 119 (77,8 %) einen Typ IIc, 22 (14,4 %) einen Typ D, 4 (2,6 %) einenTyp IIIa/IIIb und 8 (5,2 %) einen Typ IV auf.
2. Befunde der Abschlusssonographie: Entsprechend den Einschlusskritierien waren alle Hüften sonographisch normwertig entsprechend Typ I. Bei 64 Hüften (41,8 %) lag der Alpha-Winkel zwischen 60° und 64°, bei 89 Hüften (58,2 %) über 64°.
3. Radiologische Nachuntersuchungsbefunde: Diese wurden durchschnittlich im Alter von 18,6 Monaten erhoben. Trotz vorheriger sonographischer „Ausheilung“ ergaben sich folgende Restdysplasieraten:
- anhand des AC-Winkels (Graduierung nach Tönnis): 26 (17 %) leichte Dysplasien und 17 (11,1 %) schwere Dysplasien, zusammen 43 (28,1 %).
- anhand des AC-Winkels (Graduierung des AK Hüftdysplasie der DGOT):36 (23,5 %) leichte Dysplasien und 19 (12,4 %) schwere Dysplasien, zusammen 55 (35,9 %).
- anhand des CE-Winkels (Graduierung des AK Hüftdysplasie der DGOT): 29 (19 %) leichte Dysplasien und 48 (31,4 %) schwere Dysplasien, zusammen 77 (50,4 %).
Die Untersuchung lässt den Schluss zu, dass die derzeit üblichen sonographischen und radiologischen Normwerttabellen nur mangelhaft koinzidieren. Zum einen muss angenommen werden, dass die Standardebene nach Graf die Nachreifung der dysplastischen Hüfte nur unzureichend erfasst, zum anderen ist zu vermuten, dass die radiologischen Normwerte des AK Hüftdysplasie zu streng gefasst sind. Will man die Prognose der kongenitalen Hüftdysplasie einschätzen, so ist man weiterhin auf den langjährigen Röntgenverlauf angewiesen.