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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie
74. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
96. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
51. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie

26. - 29.10.2010, Berlin

Kann die Patientensicherheit durch eine suffiziente Verlaufs- und Sicherungsaufklärung gewährleistet werden?

Meeting Abstract

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  • O. Potrett - Johanna-Etienne-Krankenhaus, Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin, Neuss, Germany
  • J. Jerosch - Johanna-Etienne-Krankenhaus, Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin, Neuss, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie. 74. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 96. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, 51. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 26.-29.10.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. DocWI59-381

doi: 10.3205/10dkou506, urn:nbn:de:0183-10dkou5069

Veröffentlicht: 21. Oktober 2010

© 2010 Potrett et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Die Patientensicherheit nimmt einen immer höheren Stellenwert in der operativen Medizin ein. "Wrong site surgery", "Team time out", AG belassene Fremdkörper im Op Gebiet, Aktionsbündnis Patientensicherheit und "Critical Incidents Reportig System" sind nur einige Schlagwörter oder AG´s, welche sich zum Ziel gesetzt haben eine höchst mögliche Patientensicherheit im Op Saal zu gewährleisten. Präoperativ können Patientenchecklisten, Op Gebiet Markierungen und Patientenvorstellungen im Team dazu beitragen. Jedoch muß sich der operativ tätige Orthopäde und Unfallchirurg sich davon befreien alle Verantwortung allein auf sich zu nehmen. Einen Teil der Verantwortung muß und kann auf den Patienten übertragen werden. Naturgemäß kann der Patient für den operativen Teil der Behandlung keine Verantwortung übernehmen, wohl jedoch für die Zeit danach. Um einen reibungslosen postoperativen Verlauf zu gewährleisten ist die also die aktive Einbeziehung des Patienten in die Nachbehandlung erforderlich. Dies kann maßgeblich durch eine, wie auch vom Gesetzgeber geforderte, prä- und postoperative therapeutische Aufklärung gewährleistet werden. Sie gewinnt in der gutachterlichen, als auch in der juristischen Überprüfung einer medizinischen Behandlung zunemhmend an Bedeutung. In einer von uns durchgeführten Studie zur Überprüfung der Effizienz der prä- und postoperativen therapeutischen Aufklärung konnten wir, die Unfähigkeit eines mündigen und einwilligungsfähigen Patienten nachweisen, die ihm mitgeteilten Fakten einer lege artis durchgeführten Sicherungsaufklärung zu verarbeiten und zu reproduzieren.

Methodik: Die Studie umfasst eine Fallzahl von 210 Patienten, die sich typischen orthopädischen Operationen mit einem standardisierten Nachbehandlungsschema unterzogen. Vor Entlassung wurden die Patienten mit einem standardisierten Bogen zu direkten Beantwortung befragt. Die erhobenen Daten wurden als Variablen gespeichert und mittels SPSS ausgewertet. es wurden Kreuz- und Häufigkeitstabellen erstellt und Chi Quadrat Methode nach Pearson benutzut.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Von den 180 befragten Patienten welche eine Teilbelastung der operierten Extremität vornenehmen mussten, konnten dies nur 130 (72,2%) richtig wiedergeben. Befragt nach einer Bewegungslimitierung (bei 130 Patienten erforderlich) konnten dies lediglich 68 Patienten (52,3%) richtig beantworten. Diese und weitere gewonnen Daten ,konnten die Ergebnisse in anderen von uns bereits durchgeführten Studien zu dieser Thematik bestätigen, dass ein lege artis aufgeklärter mündiger und einwilligungsfähiger Patient nur bedingt in der Lage ist die ihm mitgeteilten Informationen zu verarbeiten oder zu reproduzieren. Die therapeutische Aufklärung muss Bestandteil der ärztlichen Behandlung bleiben, darf jedoch nicht in ihrem Nutzen überschätzt werden. So sind neben der Aufklärung weitere Maßnahmen wie z.B. Team time out etc. durchzuführen um eine größtmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten.