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Mindestmengen in der Knieendoprothetik Qualität durch Quantität?
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Veröffentlicht: | 15. Oktober 2009 |
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Fragestellung: Seit 2006 gilt die Mindestmengenregelung für Knieprothesen. Der Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Ergebnisqualität wird weiterhin kontrovers diskutiert.
Lassen sich aus dem Datenpool der externen Qualitätssicherung ( BQS ) Ergebnisse ableiten, die die Einführung von Mindestmengen rechtfertigen?
Methodik: 28171 Datensätze der externen QS-NRW von 2007 wurden ausgewertet und mit den Daten ab 2002 verglichen unter Berücksichtigung der Einführung der Mindestmengen.
Untersucht wurden die Qualitätsentwicklung der allgemeinen und chirurgischen postoperativen Komplikationsrate, Änderungen in der Indikationsstellung zur Knie-TEP-Operation, der Einfluss auf die Etablierung von Kniezentren und flächendeckenden Patientenversorgung sowie die Auswirkungen auf die Zahl der KnieTEP versorgenden Krankenhäuser/Abteilungen.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Die Mindestmengenregelung verursachte keine Leistungsausweitung und führte zu keiner veränderten Indikationsstellung.Die Flächenversorgung ist nicht gefährdet. Es zeigten sich bessere medizinische Ergebnisse hinsichtlich allgemeiner und chirurgischer Komplikationen. Die Mindestmengenregelung als normatives Instrument der Krankenhausplanung greift. Um 6,8% hat sich die Zahl der teilnehmenden Krankenhäuser/abteilungen von 2005 bis 2007 reduziert trotz steigender Fallzahlen .Mindestmengen garantieren nicht automatisch eine Qualitätsbesserung. Kurze Liegezeiten mindern die Aussagekraft der Daten. Eine Begleitforschung ist unerlässlich (Lebensqualität, Beweglichkeit, geschlechts- und schichtspezifische Parameter, Langzeitergebnisse etc) Die Eingangsfrage "Qualität durch Quantität ?" kann somit allerdings mit Einschränkungen mit "ja" beantwortet werden ohne das ein " Cut - off - Wert " bestimmbar ist!