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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie
72. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 94. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 49. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie

22. - 25.10.2008, Berlin

Osteolysen des Calcaneus – reichen zur Diagnosefindung zwei Röntgenbilder?

Meeting Abstract

  • K. Pfeifenberger - Medizinische Universität Graz, Universitätsklinik für Orthopädie, Graz, Austria
  • A. Leithner - Medizinische Universität Graz, Universitätsklinik für Orthopädie, Graz, Austria
  • W. Maurer-Ertl - Medizinische Universität Graz, Universitätsklinik für Orthopädie, Graz, Austria
  • C. Wibmer - Medizinische Universität Graz, Universitätsklinik für Orthopädie, Graz, Austria
  • K. Bodo - Medizinische Universität Graz, Universitätsklinik für Orthopädie, Graz, Austria
  • R. Windhager - Medizinische Universität Graz, Universitätsklinik für Orthopädie, Graz, Austria

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie. 72. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 94. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, 49. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 22.-25.10.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. DocPO19-379

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dkou2008/08dkou721.shtml

Veröffentlicht: 16. Oktober 2008

© 2008 Pfeifenberger et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Die Inzidenz von Osteolysen des Calcaneus ist gering und die Ursache sind meistens simple Knochenzysten oder intraossäre Lipome. Das typische nativradiologische Bild der beiden Entitäten lässt vermuten, dass eine weitere diagnostische Bildgebung und/oder Biopsie bei Osteolysen des Calcaneus nur in Ausnahmefällen indiziert ist. Die Ziele der vorliegenden retrospektiven Arbeit waren daher, einerseits die diagnostische Genauigkeit der primär anhand von Röntgenbildern erstellten Diagnosen zu überprüfen, sowie andererseits den klinischen Verlauf der verschiedenen Entitäten zu dokumentieren.

Methodik: Anhand des Grazer Knochen- und Weichteiltumorregisters konnten wir 25 Patienten identifizieren, die im Zeitraum von 1997 bis Ende 2007 auf Grund von osteolytischen Läsionen im Calcaneus an unserer Klinik behandelt wurden. Mit Hilfe der Patientenakten und der Röntgenbilder wurden retrospektiv folgende Parameter analysiert: Anamnese, Symptomatik, Histologie, Übereinstimmung der primären radiologischen Verdachtsdiagnosen mit den histologischen Diagnosen und der klinische Verlauf.

Ergebnisse: Von den 25 Patienten waren 17 Patienten männlich und 8 weiblich. Histologisch handelte es sich um vier maligne Tumore, zwei Carcinommetastasen, fünf tumorsimulierende Prozesse und 14 benigne Tumore. Bei 21 Patienten war Schmerz der Grund der Vorstellung im Krankenhaus, in vier Fällen handelte es sich um einen Zufallsbefund. Die Dauer der Symptomatik lag bei durchschnittlich 13 Monaten (range: 1–60). Erstaunlich war, dass bei drei der vier malignen Läsionen eine sehr lange Anamnesezeit berichtet wurde (1, 12, 28, 60 Monate). Bei 8 Patienten wurde eine diagnostische Biopsie vor der definitiven operativen Versorgung durchgeführt. Bei zwei Patientinnen mit einem Osteosarkom wurde aufgrund eines radiologisch benigne imponierenden Prozesses bei einer Patientin von einer simplen Knochenzyste, im anderen Fall von einer aneurysmatischen Knochenzyste ausgegangen. Die radiologischen Verdachtsdiagnosen bei den benignen und tumorsimulierenden Prozessen stimmten in allen von 14 analysierten Fällen mit den histologischen Diagnosen überein. Zwei Patienten mit einer malignen Läsion und die beiden Patienten mit einer Carcinommetastase sind verstorben. Zwei Patienten mit einer malignen Läsion waren rezidivfrei. Von den Patienten mit benignen und tumorsimulierenden Prozessen zeigte keiner ein Rezidiv.

Diskussion: Die Analyse der Daten der 25 Patienten mit osteolytischen Läsionen im Calcaneus hat aufgrund der Fehldiagnose einer benignen Entität bei zwei Osteosarkomen ergeben, dass auch bei einer langen Dauer der Symptomatik und anhand eines benigne imponierenden Röntgenbildes keinesfalls auf einen gutartigen Prozess geschlossen werden darf. Präoperativ sollten in jedem Fall Röntgen in zwei Ebenen, eine Knochenszintigraphie und eine Magnetresonanztomographie durchgeführt werden. Bei dem geringsten Verdacht auf eine maligne Läsion ist eine Inzisionsbiopsie indiziert.