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Rückenschmerzen – und dann? Ist der Rentenantrag eine Lösung?
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Veröffentlicht: | 9. Oktober 2007 |
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Fragestellung: Eine vorzeitige Berentung kann chronischen Rückenschmerzpatienten helfen, psychosoziale Probleme besser zu bewältigen; ein unbegründeter Rentenantrag ist aber auch als ein iatrogener Chronifizierungsfaktor zu sehen, welcher die Rehabilitationsbehandlung erschwert.
Methodik: Bei einer Stichprobe von 50 Rückenschmerzpatienten im Chronifizierungsscore III nach Gerbershagen [m40 w10, 41,6 Jahre (35 – 64 Jahre)] mit laufendem Rentenantrag wurde die zum Antrag führende sozialmedizinische Beurteilung mit derjenigen bei Entlassung aus der schmerztherapeutischen Rehabilitationsbehandlung verglichen.
Ergebnis: Bei Aufnahme (A) waren 40% AF, 60% AU; bei Entlassung (E) 90% AF, 10% AU. Die letzte Tätigkeit konnte noch in 26% der Fälle ausgeübt werden. Ein Arbeitsplatz war noch zu 20% vorhanden. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden in 70% empfohlen; davon in 54% Eingliederungshilfen für den allgemeinen Arbeitsmarkt und in 16% das CaRa-Programm der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Zu 72% wurde der Rentenantrag vom niedergelassenen Arzt initiiert, zu 28% erfolgte eine Aufforderung durch die Krankenkasse. In 92% der Fälle lag ein „Rentenattest“ des niedergelassenen Arztes ohne konkrete sozialmedizinische Einschätzung des negativen und positiven Leistungsbildes vor.
Schlussfolgerung: Diese Ergebnisse zeigen, dass in der Regel auch bei chronifiziertem Rückenschmerz die Kriterien für die Anerkennung einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit nicht erfüllt werden. Daher sollten entsprechende Atteste zurückhaltender ausgestellt werden, denn sie tragen zur Chronifizierung und Erschwerung der Rehabilitationsbehandlung bei, wie u. a. von Broll-Zeitvogel et al bereits 2005 gezeigt worden ist.