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67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
89. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
44. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie

11. bis 16.11.2003, Messe/ICC Berlin

Postmortale Computertomographie als Qualitätsinstrument für die Akutversorgung.

Meeting Abstract (DGU 2003)

  • corresponding author Karl-Georg Kanz - Chirurgische Klinik und Poliklinik, Innenstadt, Klinikum der Universität München, Nussbaumstrasse 20, 80336, München, Phone: 089-5160-2511, Fax: 089-99201332
  • F. Dahlmann - Institut für Rechtsmedizin der Universität München
  • U. Linsenmaier - Institut für klinische Radiologie, Klinikum der Universität München
  • T. Vogel - Chirurgische Klinik und Poliklinik, Innenstadt, Klinikum der Universität München
  • K.J. Pfeifer - Institut für klinische Radiologie, Klinikum der Universität München
  • W. Mutschler - Chirurgische Klinik und Poliklinik, Innenstadt, Klinikum der Universität München

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie. Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie. Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie. 67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 89. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 44. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 11.-16.11.2003. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2003. Doc03dguA19-9

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dgu2003/03dgu0139.shtml

Veröffentlicht: 11. November 2003

© 2003 Kanz et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung

Die Feststellung der exakten Todesursache von Patienten, die während einer Schockraumversorgung oder Notfalloperation versterben, erfolgt in der Regel durch eine Obduktion. Die Einwilligung zu einer klinischen Sektion wird oft durch Angehörige aus persönlichen oder religiösen Gründen verweigert. Eine forensische Sektion wird behördlich nicht angeordnet, wenn für die Staatsanwaltschaft bei einem eindeutigen Unfallhergang eine offensichtliche Kausalität besteht. Da insbesondere bei reanimationspflichtigen Patienten während der Akutversorgung keine umfassende Bildgebung mehr durchgeführt werden kann, ist eine abschliessende Beurteilung der Versorgungsqualität und kritische Todesfallanalyse nicht möglich.

Methodik

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde in einer prospektiven Fallserie bei Patienten, die im Schockraum oder während eines Notfalleingriffes verstarben, unter Belassung der Installationen (Tuben, Draingen, Zugänge) eine postmortale Computertomographie (PMCT) durchgeführt. Die Indikationsstellung hierzu erfolgte im fallspezifischen Konsens zwischen Unfallchirurgie, Anästhesie und Radiologie.

Ergebnisse

Innerhalb von 24 Monaten wurde bei 10 Patienten unmittelbar nach Todesfeststellung eine Computertomographie angefertigt. In allen Fällen bestätigte sich der klinische Befund, der letzendlich zum Abruch der Reanimationsmassnahmen führte. Eine forensische Sektion erfolgte zusätzlich in 7 Fällen, die Befundung korrelierte mit der vorausgegangenen radiologischen Diagnostik. In den 3 nicht sezierten Fällen fand sich ein rupturiertes Aortenaneurysma mit Durchbruch in den Ösophagus, eine zentrale Leberruptur mit Beteiligung der Vena cava, sowie ein Zustand nach offener Herzmassage bei Spannungspneumothorax mit refraktärem Herzversagen. Das röntgentechnische Assistenzpersonal zeigte eine uneingeschränkte Akzeptanz gegenüber dieser Indikationserweiterung.

Schlussfolgerung

Die postmortale Computertomographie ist ohne Akzeptanzprobleme und wesentlichen Aufwand durchführbar und ermöglicht auch ohne Sektionsbefund eine valide Todesfallanalyse. Kritische und schwierige Entscheidungsfindungen wie der Abbbruch von Reanimationsmassnahmen können durch die postmortale Bildgebung unmittelbar bestätigt werden. Darüberhinaus können die Befunde der Bildgebung die Sektion gezielt unterstützen.