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Veränderung des Diagnosezeitpunkts durch das Neugeborenen-Hörscreening
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Veröffentlicht: | 18. August 2011 |
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Gliederung
Zusammenfassung
Hintergrund: Das Deutsche Zentralregister für kindliche Hörstörungen (DZH) erfasst seit 1994 unter anderem Daten zum Diagnosezeitpunkt kindlicher Hörstörungen. Anhand dieser Daten lässt sich gut der Effekt gesundheitspolitischer Maßnahmen seit der Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings prüfen. In den vergangenen Jahren hatte sich gezeigt, dass bei einem nennenswerten Anteil von Kindern erstmals im Zusammenhang mit der Einschulungsuntersuchung eine Hörstörung identifiziert wurde. Wegen dieser zeitlichen Verzögerung bei der Diagnosesicherung kann erst nach Ablauf von 5–6 Jahren für jeden Geburtsjahrgang abgeschätzt werden, ob gesundheitspolitische Maßnahmen die erhoffte Wirkung zeigen.
Material und Methoden: Von 11.005 Patientendatensätzen des DZH (Stand 12.05.2011) wurde das Alter bei Diagnosesicherung der Geburtsjahrgänge seit 1990 und in Jahrgangsgruppen untersucht. Zusätzlich wurde geprüft, wie häufig die Diagnosesicherung im Anschluss an ein Neugeborenen-Hörscreening erfolgte.
Ergebnisse: In den Geburtsjahrgängen ab 1990 findet sich ein deutlicher Rückgang des Alters bei Diagnosesicherung. Bei den Jahrgangsgruppen nimmt bei den leichten Hörstörungen das Diagnosealter von 6;8 Jahren über 4;9 Jahre bis 2;3 Jahre ab, bei den mittleren von 4;9 Jahren über 3;2 bis 1;4 Jahre, bei hochgradigen von 2;9 Jahren über 1;7 Jahre bis 1;1 Jahre und bei den an Taubheit grenzenden von 1;9 Jahren über 1;2 Jahre bis auf 0;9 Jahre. Ab 2005 steigt der Anteil der Kinder, deren Hörstörung durch das Neugeborenen-Hörscreening identifiziert wurde, deutlich von 25% auf 92% an.
Diskussion: Einflüsse wie das Neugeborenen-Hörscreening und regionale Besonderheiten lassen sich anhand der Daten des DZH sehr gut darstellen. Der Diagnosezeitpunkt hat sich innerhalb der letzten Jahre deutlich verändert. Leichte, mittlere und einseitige Hörstörungen werden aber noch zu oft erst im Kindergarten- oder Grundschulalter diagnostiziert. In einzelnen Fällen mit kontrollbedürftigem Hörscreening gingen Eltern zu spät zur Nachuntersuchung.
Text
Einleitung
Das Deutsche Zentralregister für kindliche Hörstörungen (DZH) erfasst seit 1994 unter anderem Daten zum Diagnosezeitpunkt kindlicher Hörstörungen. Anhand dieser Daten lässt sich gut der Effekt gesundheitspolitischer Maßnahmen seit der Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings prüfen. In den vergangenen Jahren hatte sich gezeigt, dass bei einem nennenswerten Anteil von Kindern erstmals im Zusammenhang mit der Einschulungsuntersuchung eine Hörstörung identifiziert wurde. Wegen dieser zeitlichen Verzögerung bei der Diagnosesicherung kann erst nach Ablauf von 5–6 Jahren für jeden Geburtsjahrgang abgeschätzt werden, ob gesundheitspolitische Maßnahmen die erhoffte Wirkung zeigen.
Material und Methoden
Von 11.005 Patientendatensätzen des DZH (Stand 12.05.2011) wurde das Alter bei Diagnosesicherung der Geburtsjahrgänge seit 1990 und in Jahrgangsgruppen untersucht. Zusätzlich wurde geprüft, wie häufig die Diagnosesicherung im Anschluss an ein Neugeborenen-Hörscreening erfolgte.
Ergebnisse
In den Geburtsjahrgängen ab 1990 findet sich ein deutlicher Rückgang des Alters bei Diagnosesicherung. Bei den Jahrgangsgruppen nimmt bei den leichten Hörstörungen das Diagnosealter von 6;8 Jahren über 4;9 Jahre bis 2;3 Jahre ab, bei den mittleren von 4;9 Jahren über 3;2 bis 1;4 Jahre, bei hochgradigen von 2;9 Jahren über 1;7 Jahre bis 1;1 Jahre und bei den an Taubheit grenzenden von 1;9 Jahren über 1;2 Jahre bis auf 0;9 Jahre (siehe Abbildung 1 [Abb. 1]). Ab 2005 steigt der Anteil der Kinder, deren Hörstörung durch das Neugeborenen-Hörscreening identifiziert wurde, deutlich von 25% auf 92% an.
Diskussion
Einflüsse wie das Neugeborenen-Hörscreening und regionale Besonderheiten lassen sich anhand der Daten des DZH sehr gut darstellen. Der Diagnosezeitpunkt hat sich innerhalb der letzten Jahre deutlich verändert. Leichte, mittlere und einseitige Hörstörungen werden aber noch zu oft erst im Kindergarten- oder Grundschulalter diagnostiziert. In einzelnen Fällen mit kontrollbedürftigem Hörscreening gingen Eltern zu spät zur Nachuntersuchung.
Anmerkung
Das DZH nimmt Meldungen aller Einrichtungen entgegen, die an der Diagnostik und/oder Therapie kindlicher Hörstörungen beteiligt sind. Das DZH ist die einzige Institution, die kontinuierlich über viele Jahre hinweg in Deutschland Daten dieser Art überregional erfasst hat und damit zuverlässig Aussagen zu gesundheitspolitischen Fragestellungen machen kann. Das DZH ist angewiesen auf die Meldung aller Einrichtungen, die in der Versorgung kindlicher Hörstörungen aktiv sind und ist allen Einsendern dankbar für ihre Unterstützung. Meldungen aus dem laufenden und aus vorangegangenen Jahren können jederzeit vorgenommen werden. Doppelmeldungen lassen sich zuverlässig ausschließen. Umgekehrt stellt das DZH gerne Daten für spezifische Fragestellungen zur Verfügung.