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25. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.

12.09. - 14.09.2008, Düsseldorf

Modelle einer verbesserten Koordination beim Neugeborenen-Hörscreening in Deutschland

Vortrag

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  • corresponding author presenting/speaker Peter Böttcher - Hessisches Kindervorsorgezentrum, J.W. Goethe-Universität, Frankfurt/M., Deutschland
  • Katrin Neumann - Klinik f. Phoniatrie und Pädaudiologie, J.W. Goethe-Universität, Frankfurt/M., Deutschland
  • Wolfgang Weiner - Nenaserv.Ltd., Dresden, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. 25. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. Düsseldorf, 12.-14.09.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. Doc08dgppV02

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dgpp2008/08dgpp02.shtml

Veröffentlicht: 27. August 2008

© 2008 Böttcher et al.
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Gliederung

Zusammenfassung

Zur Sicherung einer hohen Qualität erwiesen sich regionale Screening-Zentren beim Neugeborenen-Hörscreening (NHS) als sinnvoll. Mit der Koordination, Qualitätskontrolle, Datenaufbewahrung und dem Tracking erhalten diese Zentren einen Zuwachs an Bedeutung. Sie erfüllen die Funktion einer „mitbehandelnden Einrichtung“, da aktiv auf die Beratung und Weitervermittlung von Patienten Einfluss genommen wird. Zur sicheren und datenschutzrechtlich unbedenklichen Verwaltung von Patientendaten wurde eine Screening-ID entwickelt. Die mittlerweile in 7 Bundesländern etablierte ID ermöglicht erstmals ein länderübergreifendes Tracking. Die Bereitstellung der Daten kontrollbedürftiger Kinder zur Kommunikation innerhalb mitbehandelnder Einrichtungen erfolgt in der Regel auf regional begrenzten Servern. Für Regionen mit großen Überlappungen von Personengruppen oder in der Folge von Umzügen ist eine Aufhebung der Regionalbezüge zweckmäßiger. Durch den Einsatz eines zentralen Servers lassen sich die regionalen Funktionen auf ein bundesweites Tracking ausdehnen. Unter Beibehaltung aller Berechtigungen und Verantwortlichkeiten der regionalen Screening-Zentren würden zugangsberechtigte Follow-up-Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, alle dort zur Behandlung erscheinenden Kinder zu dokumentiern. Bisher können nur Kinder des jeweils nächsten Screening-Zentrums gefunden und übermittelt werden. Es ist zu erwarten, dass sich die Vollständigkeit des Trackings erhöhen und die „lost to Follow-up-Rate“ verringern würde.

Hinsichtlich einer hohen Sensitivität und des Kosten-Nutzen Aufwandes stehen Tracking-Zentralen in der Pflicht, jedes Kind bis zur Erlangung eines abschließenden Status zu begleiten. Durch die Screening-ID ist eine Bearbeitung von Fällen auch ohne personenbezogene Angaben möglich geworden. Dieser Umstand sollte für eine Verbesserung der Datenlage beim NHS in Deutschland, insbesondere aber für die Vervollständigung der Fallzahlen beim deutschen Zentralregister für kindliche Hörstörungen nutzbar gemacht werden. Dafür lassen sich Erfassungsprozesse aus dem vorausgegangenen Tracking nutzen.