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20. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGPP Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.

12. bis 14.09.2003, Rostock

Hörgeräteversorgung bei Auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung im Kindesalter

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  • Cornelia Welzel - HNO-Klinik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Magdeburger Str. 12, 06097 Halle/Saale, Tel.: 0345/5571667, Fax: 0345/5571859
  • Sylva Bartel-Friedrich - HNO-Klinik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Magdeburger Str. 12, 06097 Halle/Saale, Tel.: 0345/5571667, Fax: 0345/5571859

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. 20. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGPP. Rostock, 12.-14.09.2003. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2003. DocP15

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dgpp2003/03dgpp056.shtml

Veröffentlicht: 12. September 2003

© 2003 Welzel et al.
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Zusammenfassung

Eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) liegt vor, wenn bei normalem peripherem Hörvermögen zentrale Prozesse des Hörens gestört sind. Die betroffenen Kinder nicht in diesem Fall nicht fähig, auditive Reize zu deuten, sie voneinander zu unterscheiden oder mit Bekanntem zu assoziieren. Konzentrationsstörungen und eine rasche Ermüdbarkeit insbesondere bei auditiv orientierter Aufgabenstellung sind häufig die Folge.Für die Diagnosestellung sind spezielle phoniatrisch-pädaudiologische Untersuchungsverfahren sowie eine interdisziplinäre Vorgehensweise notwendig. Ergeben sich im Rahmen der Diagnostik Hinweise auf eine AVWS, führt oft ein störungsspezifisches logopädisches Hörtraining zur Verbesserung der Symptomatik. Bei erheblichen Sprachverständnisdefiziten im Störschall kann eine Hörgeräteversorgung von Nutzen sein. Wir berichten über 3 Mädchen (6 - 12 Jahre), welche in der spezifischen Diagnostik deutliche Hinweise auf das Vorliegen einer AVWS zeigten. Zudem lag ein sehr schlechtes Sprachverständnis im Störlärm vor mit einem maximalen Einsilberverstehen < 70% bei 65 dB HL unter 60 dB HL Störschall. Trotz normalem Tonaudiogramm entschieden wir uns zusätzlich zum logopädischen Hörtraining für die Hörgeräteversorgung. Im Rahmen der Befundkontrolle 7-12 Monate nach Therapiebeginn konnte eine deutliche Verbesserung insbesondere des Sprachhörvermögens im Störschall mit und auch ohne Hörgerät festgestellt werden. Die Mehrzahl der übrigen pathologischen Befunde waren bei allen Kindern ohne Hörgerät im Vergleich zur Voruntersuchung leicht, bei applizierter Hörhilfe jedoch deutlich gebessert.


Text

Einleitung

Sind Kinder nicht fähig, auditive Reize zu deuten, sie voneinander zu unterscheiden oder mit Bekanntem zu assoziieren, liegt oft eine sog. AVWS (Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung) i.S. einer zentralen Teilleistungsschwäche vor.

Entsprechend Konsensus-Statement der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie besteht dabei eine Störung zentraler Prozesse des Hörens, welche u.a. die vorbewusste und bewusste Analyse von Zeit-, Frequenz- und Intensitätsbeziehungen akustischer Signale und Prozesse der binauralen Interaktion (z.B. Geräuschlokalisation, Lateralisation, Störgeräuschbefreiung) ermöglichen. Eine periphere Hörstörung muss audiologisch sicher ausgeschlossen sein [1]. Ca. 2-3% aller Kinder leiden an einer solchen Fehlleistung [2].

Die Einschränkungen fallen in der Regel im Vorschul- oder frühen Schulalter auf und betreffen meist das Sprachverständnis im Störschall, das Richtungshörvermögen, die Fähigkeit zur auditiven Differenzierung von Sprachlauten (Lautdiskrimination) oder die Hörmerkspanne. Weiterhin bestehen häufig Konzentrationsstörungen und eine rasche Ermüdbarkeit insbesondere bei auditiv orientierter Aufgabenstellung. Nicht selten liegt zusätzlich eine therapeutisch schwer beeinflussbare Dyslalie und / oder ein Dysgrammatismus vor.

Wenn die AVWS isoliert, d.h. ohne weitere erkennbare Ursachen auftritt, spricht man von einer spezifischen Störung. Die zentral-auditiven Probleme können jedoch auch in Kombination mit anderen Fehlleistungen, wie z.B. Aufmerksamkeitsdefiziten, Hyperaktivität, Lernstörungen, Einschränkungen der Speicher- und Abruffunktion von Gedächtnisleistungen, Spracherwerbsstörungen bzw. allgemeiner Intelligenzminderung auftreten oder ein Symptom solcher Störungen sein. In diesem Fall ist die AVWS als unspezifisch zu klassifizieren. Pathogenetisch spielen Dysfunktion der Afferenzen und Efferenzen der zur Hörbahn gehörenden Anteile des zentralen Nervensystems eine Rolle.

Material und Methoden

Die Diagnosestellung beruht auf phoniatrisch - pädaudiologischen Untersuchungsmethoden zum Nachweis gestörter Prozesse der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung [Abb. 1] sowie auf kinder- und jugendpsychiatrischen, entwicklungsneurologischen, psychologischen und pädagogischen Methoden zum Ausschluss allgemeiner kognitiver oder genereller perzeptiver Dysfunktionen. Ergeben sich im Rahmen der Diagnostik Hinweise auf eine AVWS, führt oft ein störungsspezifisches logopädisches Hörtraining zur Verbesserung der auditiven Defizite. Bei erheblichen Sprachverständniseinschränkungen im Störschall kann eine Hörgeräteversorgung von Nutzen sein.

Wir berichten über 3, bei der Erstuntersuchung 6 - 12 Jahre alte Mädchen, welche in der spezifischen Diagnostik deutliche Hinweise auf das Vorliegen einer AVWS zeigten. Bei allen Kindern bestanden Einschränkungen der Lautdiskrimination, der Hörmerkspanne, des dichotischen Diskriminationsvermögens, des Verständnisses zeitkomprimierter Sprache sowie sprachliche Auffälligkeiten und Störungen der Konzentrations- und Merkfähigkeit. Zudem lag bei diesen Kindern ein sehr schlechtes Sprachverständnis im Störlärm im Vergleich zu einer größeren Gruppe bei uns untersuchter Kinder mit gleicher Diagnose vor mit einem maximalen Einsilberverstehen < 70 % bei 65 dB HL unter 60 dB HL Störschall ([Abb. 2], links-unten). Trotz normalem Tonaudiogramm ([Abb. 2], oben) entschieden wir uns zusätzlich zum logopädischen Hörtraining für die einseitige Hörgeräteversorgung. Die Versorgungsseite wurde unter Berücksichtigung der vermuteten akustischen Seitendominanz nach der Händigkeit ausgewählt (bei Rechtshändigkeit Hörgeräteversorgung rechts).

Ergebnisse

Im Rahmen der Befundkontrolle 7-12 Monate nach Therapiebeginn war eine deutliche Verbesserung insbesondere des Sprachhörvermögens im Störschall mit und auch ohne Hörgerät festzustellen. Bei 2 Kindern konnte ein 100%iges Sprachverständnis bei 65 dB im Störschall mit und ohne Hörgerät erreicht werden ([Abb. 2], rechts-unten). Das dritte Kind zeigte in der Kontrolle bei einem prätherapeutischen Diskriminationsverlust von 60 % bei 65 dB im Störgeräusch einen Sprachverständniszuwachs mit Hörgerät von 10 %. Die Mehrzahl der übrigen pathologischen Befunde waren bei allen Kindern ohne Hörgerät im Vergleich zur Voruntersuchung leicht, bei applizierter Hörhilfe jedoch deutlich gebessert. Die allgemeine Entwicklung aller Kinder wurde von den Eltern als positiv bewertet bei allgemeiner Zufriedenheit mit der durchgeführten Therapie und den bereits erreichten Ergebnissen. Das periphere Hörvermögen war in allen Fällen weiterhin normgerecht.

Diskussion und Zusammenfassung

Die Therapie bei nachgewiesener AVWS besteht in der Regel in der Durchführung eines logopädischen Hörtrainings zur Verbesserung der auditiven Defizite. Ergänzend können psychologisch / pädagogische Verfahren zur verbesserten Kompensation gestörter zentraler Funktionen (metakognitive Verfahren) sinnvoll sein. Ebenfalls sollte auf eine Verbesserung der akustischen Signalqualität geachtet werden. Hierbei stehen eine Verbesserung der Schallreflexion in Schulräumen, die Verringerung des Störschalls durch kleinere Gruppenstärken im Unterricht sowie eine langsamere und deutlichere Artikulation durch den Lehrer an erster Stelle. Bestehen insbesondere im Störlärm starke Verständniseinbußen, kann eine Hörgeräteversorgung in Erwägung gezogen werden. Die Indikation zur Hörgeräteversorgung besteht bei einem pathologischen Sprachverständnis im Störgeräusch mit einem Diskriminationsverlust von mehr als 30 %. Ebenfalls sollten auffällige Befunde in mehr als zwei der subjektiven bzw. objektiven audiologischen Tests vorliegen, die eine AVWS wahrscheinlich erscheinen lassen [1].

Unsere Ergebnisse belegen einen deutlichen Nutzen der einseitigen Hörgeräteversorgung bei auffälligem Sprachverständnis im Störschall im Rahmen einer AVWS, was sich auch auf andere gestörte Verarbeitungs- und Wahrnehmungsleistungen positiv auswirkt. Die vom Kind ausgehende uneingeschränkte Akzeptanz des Hörgerätes unterstreicht den Nutzeffekt. Um eine Schädigung des bei diesem Störungsbild meist unauffälligen peripheren Hörvermögens zu vermeiden, sind engmaschige audiometrische Kontrollen unerlässlich. Aus diesem Grund ist ebenfalls lediglich eine einseitige Hörgeräteversorgung zu empfehlen.


Literatur

1.
Ptok M et al. (2000): Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen. Konsensus-Statement. HNO 48: 357 - 360
2.
Hesse G, Nelting M, Mohrmann B, Laubert A, Ptok M (2001): Die stationäre Intensivtherapie bei auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen im Kindesalter. HNO 8: 636 - 641