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51. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie

07.10.- 09.10.2010, Nürnberg

Vergleich von Nerventransplantaten aus dem N. interosseus posterior und dem N. cutaneus antebrachii medialis zur Rekonstruktion von digitalen Nervendefekten

Meeting Abstract

  • corresponding author presenting/speaker Felix Stang - Universitätsklinik Lübeck, Sektion Plastische Chirurgie, Lübeck, Deutschland
  • Karl-Josef Prommersberger
  • Peter Stollwerck
  • Peter Mailänder
  • Jörg van Schoonhoven

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie. 51. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie. Nürnberg, 07.-09.10.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10dgh40

doi: 10.3205/10dgh40, urn:nbn:de:0183-10dgh408

Veröffentlicht: 16. September 2010

© 2010 Stang et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Traumatische Verletzungen an Fingern sind häufig mit Nervendefekten assoziiert, die unter geeigneten Voraussetzungen einer primären Nervenrekonstruktion bedürfen. Geeignete Transplantate sind u.a. der N. interosseus posterior (NIP) und der N. cutaneus antebrachii medialis (NCAM). Diese Studie vergleicht beide Transplantate hinsichtlich ihrer Regenerationspotenz und Hebemorbidität.

Methodik: 16 Patienten (Gruppe A, Durchschnittsalter 43±13 Jahre)mit digitalen Nervendefekten wurden mit einem NIP-Transplantat behandelt, bei 12 Patienten (Gruppe B, Durchschnittsalter 40±15 Jahre)wurde ein NCAM-Transplantat herangezogen. Evaluiert wurden Hebemorbidität (Narbenqualität, Bewegungseinschränkungen, Neurome, Parästhesien) und Regenerationsqualität (Zweipunktdiskrimination, Monofilamenttests, Schutzsensibilität und Thermoempfinden). Bei allen Patienten wurde zusätzlich der DASH-Score erhoben.

Ergebnisse: Der durchschnittliche Nervendefekt betrug in beiden Gruppen 22 mm. In Gruppe A (NIP) wurde bei einem durchschnittlichen Nachuntersuchungszeitraum von 15±8 Monaten 9x eine S4-Sensibilität, 5x S3+-Sensibilität, 1x S2- und 1xS0-Sensibilität gemessen. Bis auf eine unauffällige Narbe über dem 4. Strecksehnenfach bestand keine Hebemorbidität. In Gruppe B wurde nach durchschnittlich 16±11 Monaten 4x eine S4-Sensibilität, 5x S3+, 1x S3, 1x S2 und 1x S0-Sensibilität gemessen. An der Hebestelle am Unterarm fiel eine die Patienten störende, ästhetisch unbefriedigende meist dehiszente Narbe auf. Sensibilitätsstörungen, teils mit Parästhesien am Unterarm wurden von allen Patienten angegeben; bei 4 Patienten bestanden neuromatöse Beschwerden. Die durchschnittliche Größe des sensibilitätsgestörten Areals betrug 16±6 cm x 8±4 cm und reichte teilweise bis zur Raszetta.

Schlussfolgerung: Der sensible Endast des NIP ist aufgrund seiner anatomischen Lage im 4. Strecksehnenfach gut zu erreichen und passt von seinen Dimensionen gut für die Rekonstruktion von Fingernerven. Es besteht quasi keine Hebemorbidität. Der NCAM ist als sensibler Hautnerv zwar auch für die Rekonstruktion von Nervendefekten geeignet, ist beim Vergleich der Hebemorbidität dem NIP deutlich unterlegen. Vor allem die Sensibilitätsstörungen am Unterarm wurden von vielen Patienten, z.B. beim Auflegen der Unterarme auf eine Tischkante, als störend angegeben. Ein statistisch signifikanter Unterschied hinsichtlich der Regenerationspotenz wurde bei beiden Transplantaten nicht festgestellt.