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5. Wissenschaftlicher Kongress der Deutschen Gesellschaft für Essstörungen e.V. (DGESS)

Deutsche Gesellschaft für Essstörungen e.V.

03.03. - 05.03.2016, Essen

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Essstörungspatienten mit und ohne Bewegungszwang

Meeting Abstract

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Deutsche Gesellschaft für Essstörungen e.V. (DGESS). 5. Wissenschaftlicher Kongress der Deutschen Gesellschaft für Essstörungen. Essen, 03.-05.03.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. Doc16dgess074

doi: 10.3205/16dgess074, urn:nbn:de:0183-16dgess0740

Veröffentlicht: 18. Februar 2016

© 2016 Schlegl et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Zwischen 31 und 81% der Patienten mit Anorexia nervosa (AN) und zwischen 20 und 57% der Patienten mit Bulimia nervosa (BN) zeigen zwanghaftes Bewegungsverhalten. Es gibt erste Hinweise dafür, dass zwanghaftes Bewegungsverhalten mit einem schlechteren Therapieergebnis, längeren stationären Aufenthalten, höheren Drop-out-Raten sowie einem höheren Rückfall- und Chronifizierungsrisiko verbunden ist. Ziel der vorliegenden Studie war es, anhand einer naturalistischen Stichprobe von stationären Patienten mit Essstörungen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Essstörungspatienten mit und ohne Bewegungszwang zu evaluieren sowie Moderatoren und Mediatoren von zwanghaftem Bewegungsverhalten zu ermitteln.

Methoden: Daten von 450 Patienten mit AN und 136 Patienten mit BN wurden bei stationärer Aufnahme erhoben. Zwanghaftes Bewegungsverhalten wurde anhand modifizierter SKID (Strukturiertes Klinisches Interview für DSM-IV) Kriterien für Zwangsstörungen erfasst, unter Berücksichtigung sowohl der qualitativen als auch der quantitativen Dimension des Phänomens. Die Patienten füllten außerdem eine Reihe von Selbstbeurteilungsskalen zur Erfassung von zwanghaftem Bewegungsverhalten, Essstörungssymptomatik, Depression und allgemeiner Psychopathologie aus.

Ergebnisse: 56,7% der Patienten mit AN und 42,6% der Patienten mit BN zeigten ein zwanghaftes Bewegungsverhalten. Patienten mit Bewegungszwang wiesen höhere Werte auf allen Skalen im Vergleich zu Patienten ohne Bewegungszwang auf. Keine Unterschiede zeigten sich zwischen AN und BN Patienten mit Bewegungszwang hinsichtlich Aspekten von zwanghaftem Bewegungsverhalten (bis auf das Motiv „Bewegung zur Gewichtsregulation“ mit höheren Werten bei BN), Depression und allgemeiner Psychopathologie. Die Essstörungssymptomatik war bei Patienten mit BN und Bewegungszwang hingegen stärker ausgeprägt als bei Patienten mit AN und Bewegungszwang. Weitere Ergebnisse bezüglich Moderatoren und Mediatoren von zwanghaftem Bewegungsverhalten werden auf dem Kongress vorgestellt.

Schlussfolgerung: Die Ergebnisse zeigen, dass zwanghaftes Bewegungsverhalten ein sehr relevantes Symptom sowohl bei stationären Patienten mit AN als auch BN ist. Deshalb besteht ein dringender Bedarf an evaluierten Behandlungsansätzen zur Reduktion von zwanghaftem Bewegungsverhalten bei Patienten mit ED.