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Postoperative Pankreasfisteln – Brauchen wir eine Modifikation der ISGPF-Definition?
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Veröffentlicht: | 23. April 2012 |
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Einleitung: 2005 definierte die ISGPF (Bassi et al.; Surgery 2005) die postoperativen Pankreasfisteln (POPF) und teilte sie anhand klinischer Symptome, Therapie und Outcome ein. Ziel der Studie war es, anhand unseres Patientenkollektives diese Definition und die Einteilung zu validieren.
Material und Methoden: Es erfolgte die retrospektive Aufarbeitung aller Pat. nach Pankreasresektion einer prospektiven Datenbank (01/2004-12/2010) unter Berücksichtigung des OP-Verfahrens, der POPF nach ISGPF-Definition und chirurgischer Letalität. Anschließend wurden Patienten, die in klinisch stabilem Zustand eine interventionelle Dränage erhalten haben, zur Modifikation der Definition Grad B (B*/C*) zugeordnet.
Ergebnisse: Bei den insgesamt 834 Pankreasresektionen (68% Pankreaskopfresektion, 24% Pankreaslinksresektion, 8% sonstige Resektionen) lag eine Fistelrate von 19,4% (n = 162) vor (7,7% Grad A, 4,4% Grad B, 7,3% Grad C vs. 8,9% Grad B*, 2,9% Grad C*). Nach Modifikation zeigt sich ein signifikanter Unterschied der Grad B u. B*-Fisteln bei Patienten nach Pankreaslinksresektion (p≤0,005; Chi²-Test). Die postoperative Krankenhaus-Verweildauer ist bei Pat. mit Grad C*-Fisteln signifikant länger als bei Grad C (p≤0,005; T-Test). Bei einer Gesamtletalität von n = 17 (2,0%) fielen n = 14 auf chirurgische Komplikationen zurück, davon n = 9 (57%) der Patienten mit Grad C- bzw. C*-Fisteln. Dies entspricht 15% der Patienten mit Grad C und 38% mit Grad C*-Fisteln. Die Letalitätsrate nach Pankreaskopfresektionen betrug 2,1%, nach Linksresektionen 1%.
Schlussfolgerung: Die Definition der ISGPF zeigt eine gute Detektion der postoperativen Pankreasfisteln. Hinsichtlich der Einteilung sollten Patienten, die in klinisch stabilem Zustand eine interventionelle Dränage erhalten, GradB zugeordnet werden, um dem besseren Outcome Rechnung zu tragen. Auch sollte eine gesonderte Betrachtung von Patienten nach Pankreaslinksresektionen erwogen werden, da die POPF hinsichtlich Outcome und Klinik „harmloser“ einzustufen sind. POPF GradA sollten aufgrund fehlender therapeutischer und klinischer Konsequenzen den Minor-Komplikationen zugeordnet werden. Eine Modifikation der ISGPF-Definition der POPF erscheint dringend notwendig.