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129. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

24.04. - 27.04.2012, Berlin

Gesundheitsökonomische Relevanz der 7. Edition der TNM-Klassifikation von Ösophagus- und Magenkarzinomen

Meeting Abstract

  • Christoph Tobias Heinrich Baltin - Uniklinik Köln, Allgemein-, Viszeral- und Tumorchirurgie, Köln
  • Michael H. Schoenberg - Rotkreuzklinikum München, Chirurgie und Viszeralchirurgie, München
  • Elfriede Bollschweiler - Uniklinik Köln, Allgemein-, Viszeral- und Tumorchirurgie, Köln
  • Ralf Metzger - Uniklinik Köln, Allgemein-, Viszeral- und Tumorchirurgie, Köln
  • Arnulf Hölscher - Uniklinik Köln, Allgemein-, Viszeral- und Tumorchirurgie, Köln
  • Stefan Mönig - Uniklinik Köln, Allgemein-, Viszeral- und Tumorchirurgie, Köln

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 129. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 24.-27.04.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. Doc12dgch055

doi: 10.3205/12dgch055, urn:nbn:de:0183-12dgch0553

Veröffentlicht: 23. April 2012

© 2012 Baltin et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Aus medizinischer Sicht resultieren aus der 7. Edition der TNM-Klassifikation gravierende Änderungen für Ösophagus- und Magenkarzinome. So werden zukünftig nahezu alle Adenokarzinome des ösophagogastralen Übergangs (AEG-Tumore) als Ösophaguskarzinome klassifiziert. Dadurch ergeben sich je nach Kodierung unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten mit einer Verlagerung von Fallzahlen.

Ziel dieser Studie ist es, die gesundheitsökonomische Relevanz dieser Veränderungen für die Adenokarzinome des ösophagogastralen Übergangs zu analysieren und Empfehlungen zur Kodierung zu erarbeiten.

Material und Methoden: Die vorliegende Studie vergleicht zum einen die Anzahl an Ösophaguskarzinomen (C15.8) mit der Anzahl an Kardiakarzinomen (C16.0) der letzten zehn Jahre unter Berücksichtigung der alten und neuen TNM-Klassifikation an einem High-Volume-Zentrum. Grundlage für die Abrechung bilden die DRGs, die sich aus der Hauptdiagnose und der operativen Hauptleistung (OPS) generieren. Die Diagnosestellung auf Basis des ICD 10 Version 2011 differenziert zwischen einem Karzinom der distalen Speiseröhre und des Magens (ICD C15.8) sowie dem Kardiakarzinom (ICD C16.0). Gemäß der 7. TNM-Klassifikation liegt jedoch bereits ein Ösophaguskarzinom vor, wenn sich das Tumorzentrum in einem maximalen Abstand von 5 cm vom ösophagogastralen Übergang befindet und zugleich die Z-Linie infiltriert ist. Die trifft für alle AEG-Tumore des Typ I und II sowie für die überwiegende Anzahl der Typ III-Karzinome zu.

Ergebnisse: Die neue TNM-Klassifikation wird zu einer signifikanten Erhöhung der Fallzahlen von Ösophaguskarzinomen und zu einer Abnahme der Magenkarzinome führen. Die Hauptdiagnose Ösophaguskarzinom ICD C15.8 wird mit den entsprechenden operativen Leistungen stets als DRG G03A klassifiziert und mit insgesamt 16.552 € abgerechnet. Liegt als Hauptdiagnose ein Kardiakarzinom ICD C16.0 vor, ergeben sich je nach dokumentierten operativen Hauptleistungen zwei unterschiedliche DRGs mit erheblichen Abrechnungsunterschieden. Je nach Hauptdiagnose und dokumentierten operativen Hauptleistungen von Ösophagus- und Magenkarzinomen ergeben sich somit Abrechnungsdifferenzen von mehr als 4.000 € (bzw. ca. 35%).

Schlussfolgerung: Die neue TNM-Klassifikation wird zu einer signifikanten Erhöhung der Fallzahl von Ösophaguskarzinomen und zu einer Abnahme der Fallzahl der Magenkarzinome mit denkbaren Auswirkungen auch auf die Mindestmengen führen. Die gesundheitsökonomische Relevanz untermauert den hohen Stellenwert einer detaillierten und einwandfreien Befunddokumentation.