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Sanduhr-Tumoren der Weichteile am proximalen Oberschenkel und Becken
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Veröffentlicht: | 20. Mai 2011 |
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Einleitung: Die Anatomie am proximalen Oberschenkel und Becken bedingt die Entstehung von Sanduhr-Tumoren. Die Tumorausbreitung kann translakunär (Lacunae musculorum et vasorum) sowie transforaminal (Foramina ischiadica major et minus) nach extraperitoneal und intrapelvin erfolgen. Konflikt mit Leitstrukturen (A.,V., und N. femoralis, N. ischadicus,) ist häufig. Die Besonderheit der Tumorform wird Anhand ausgewählter Beispiele vorgestellt.
Material und Methoden: Patient 1, 49 J: Lipom (ø 10 und 13 cm ) am proximalen Oberschenkel medial. Tumorausdehnung von dorsokaudal nach ventrokranial, lateral der Adduktoren durch die Lacuna vasorum dorsal der A., und V. femoralis.
Patient 2, 81 J: Rezidiv eines G1-Liposarkom (ø 21 und 11 cm) am proximalen Oberschenkel ventral. Tumorausdehnung dorsal der A. und. V. femoralis von distal nach extraperitoneal durch die Lacuna musculorum ziehend.
Patientin 3, 49 J: Fibrolipom (ø 20 und 11 cm) am proximalen Oberschenkel dorsal. Tumorausdehnung mit Ummauerung des N. ischiadicus infra- und subgluteal über Trochanter minor nach medial mit Durchtritt durch das Foramen obturatum.
Ergebnisse: Bei allen Patienten wurde eine maximale Reduktion der Tumormasse, jedoch kein R-0-Status, erreicht. Eine in toto-Resektion war in keinem der Fälle ausführbar. Makroskopisch vollständige Resektion war in 2 Fällen durch eine in-situ-Fragmentation des Tumors möglich. Bei keinem der Patienten kam es zu einer Funktionsstörung an der betroffenen Extremität. Tumorbedingte Beschwerden konnten durch den Eingriff bei allen Patienten gebessert werden.
Schlussfolgerung: Die Tumorzwangslage sollte präoperativ erkannt werden. Präzise Planung des Zuganges ist anhand suffizienter Bildgebung zu erfolgen. Die Erzwingung einer R-0-Situation, insbesondere bei histologisch gesicherter Benignität, sollte im Hinblick auf die zu erwartende Morbidität und Funktionseinbußen der Extremität vermieden werden. Detaillierte Patientenaufklärung bzgl. des Tumorrestverbleibs und des Lokalrezidivrisikos sowie der Alternativen (Hüftexartikulation, Hemipelvektomie) ist zwingend erforderlich. Bei Diskordanz der primären histologischen und bildgebenden Befunde muss eine Referenzhistoligie erfolgen.