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125. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

22. - 25.04.2008, Berlin

Rechtskonforme Dienstmodell-Entwicklung am Beispiel der Kinderchirurgie der Universität Heidelberg

Meeting Abstract

  • corresponding author F.H. Schmitz-Winnenthal - Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Universität Heidelberg
  • P. Günther - Kinderchirurgie der Universität Heidelberg
  • J. Schmidt - Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Universität Heidelberg
  • M.W. Büchler - Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Universität Heidelberg
  • S. Holland-Cunz - Kinderchirurgie der Universität Heidelberg

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 125. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 22.-25.04.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. Doc08dgch9620

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dgch2008/08dgch259.shtml

Veröffentlicht: 16. April 2008

© 2008 Schmitz-Winnenthal et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Im ärztlichen Dienst haben die gesetzlichen und tarifvertraglichen Neuerungen zum Bereitschaftsdienst eine Überarbeitung der bestehenden Dienstmodelle und Arbeitszeiten notwendig gemacht. Dies hat gravierende Auswirkung auf die Patientenversorgung und die ärztliche Ausbildung. Am Beispiel der Kinderchirurgie der Universitätsklinik Heidelberg soll der Entwicklungsprozess eines neunen Arbeitszeitmodells und damit einhergehender Rahmen-Dienstpläne zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes dargestellt werden.

Material und Methoden: Zum Einsatz kamen Exel-basierte Tools mit denen der Personalbedarf und die Personalkosten auf Basis von Leistungsmengen, Aktivitätskennzahlen sowie Strukturen zum Ressourceneinsatz, kalkuliert werden konnten.

Ergebnisse: Das Bereitschaftsdienst-Arbeitszeitmodell sah Arbeitszeit-Dienstzeit Kombinationen von über 24 h vor. Auch waren Regelarbeitszeiten von über 8 h mit unmittelbar sich anschließendem Bereitschaftsdienst regelhaft durchgeführt worden. Nach Aufarbeitung der Daten aus der Belastungsanalyse und den Leistungszahlen konnte ein rechtskonformes Arbeitszeit – Dienstmodell definiert werden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Universitäts- Kinderklinik und der Klinik für Viszeral- und Allgemeinchirurgie konnte durch ein Rotationsprinzip die Ausbildung sinnvoll und effektiv ergänzt werden, ohne Einbussen in der Spezifität Patientenversorgung.

Schlussfolgerung: Durch sinnvolle Kooperationen sind in der Universitären-Kinderchirurgischen Patientenversorgung rechtskonforme Arbeitszeitmodelle ohne Qualitätseinbussen in der Behandlung möglich.