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123. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

02. bis 05.05.2006, Berlin

Möglichkeiten und Grenzen der Vakuumversiegelung in der plastisch-chirurgischen Versorgung höhergradiger parapelviner Dekubitalulzera

Meeting Abstract

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  • corresponding author B. Reichert - Klinik für Plastische, Wiederherstellende und Handchirurgie, Zentrum für Schwerbrandverletzte, Klinikum Nürnberg-Süd

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 123. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 02.-05.05.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. Doc06dgch4479

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dgch2006/06dgch580.shtml

Veröffentlicht: 2. Mai 2006

© 2006 Reichert.
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Gliederung

Text

Einleitung: Sakrale, trochantäre und vor allem ischiale Dekubitalulzera höheren Grades weisen regelhaft ausgedehnte Gewebsnekrosen mit entsprechender Keimbesiedelung auf, so dass eine operative Sanierung mit Debridement und Defektrekonstruktion nur in seltenen Ausnahmen einzeitig erfolgen kann. Nach ersten Debridements müssen also offene Wundbehandlungen durchgeführt werden, die standardmäßig in Form einer Vakuumversiegelung erfolgen.

Material und Methoden: Seit 2004 wurden 11 Patienten mit parapelvinen Dekubitalulzera der Stadien V und VI (Campbell) behandelt. Bei vier Patienten bestanden lediglich sakrale, bei vier weiteren Patienten ausschließlich ischiale Defekte (zweimal bilateral). Bei drei Patienten bestanden Ulzera an mehreren Lokalisationen. Nur drei Patienten kamen zur ersten chirurgischen Versorgung, bei den übrigen acht Patienten bestanden ausgedehnte Rezidive. Durchschnittlich waren 2,9 Eingriffe vor den eigentlichen Rekonstruktionsoperationen erfolgt. Angestrebt wurde hierbei die radikale Exzision der Nekrosen, so dass allseits vitale Gewebsgrenzen resultierten. Die Vakuumversiegelung hat hierbei unterstützend gewirkt und eine sichere Barriere gegen eine neuerliche Kontamination dargestellt.

Ergebnisse: Bei sieben Patienten konnten die Versiegelungen ohne technische Probleme erfolgen. In vier Fällen gelang dies jedoch nicht, da eine sichere Folienabklebung in Teilbereichen der angrenzenden Haut auch unter Verwendung von Gelstreifen zur Optimierung der Fixation ungeeignet war. In einem Fall wurde ein prolongierter Verlauf beobachtet, weil nach insuffizientem Debridement unter Vakuumversiegelung eine septische Komplikation auftrat. Bei allen Patienten erfolgten Defektdeckungen durch myocutane Lappenplastiken (7 x bilaterale Glutäus maximus VY-Lappen; 4 x Hamstring Flap; 3 x Tensor fasciae latae-Lappen; 1 x Gracilis-Lappen). Bei zwei Patienten heilten die Glutäuslappen nicht ein, in einem Fall konnten nur noch freie Hauttransplantate verwendet werden, bei einem anderen Patienten wurde ein Filet-Lappen aus dem exartikulierten Oberschenkel zur Defektdeckung gewonnen.

Schlussfolgerung: Die Verwendung der Vakuumversiegelung hat zu einer deutlichen Verbesserung in der Behandlung der tiefreichenden beckennahen Dekubitalulzera geführt, weil neben der günstigen Einwirkung auf das Wundmilieu eine sichere Keimbarriere gebildet wird. Dieser Aspekt stellt besonders in der Nähe der Analöffnung bei immobilen und multimorbiden Patienten einen wesentlichen Vorteil dar. Technische Grenzen der Anwendung bestehen bei Defektwunden in unmittelbarer Nähe des Genitale oder des Anus. Eine Vakuumversiegelung über einer nicht sicher debridierten Wunde ist nicht zweckmäßig.