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Chirurgisch-therapeutische Grenzen bei selbstverletzendem Verhalten im Rahmen einer Borderlinestörung
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Veröffentlicht: | 7. Oktober 2004 |
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Gliederung
Text
Einleitung
Bei Borderline Patienten bzw. Patienten mit einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung (nach DSM IV) kommt es häufig zu sogenanntem
Material und Methoden
Eine 20jährige Patientin wurde konsiliarisch von der Psychiatrischen Klinik vorgestellt mit akut abszedierender Entzündung am linken Unterarm nach Inkorporation multipler (mehr als 80) Nadeln bzw. Büroklammern seit 1999. Die Patientin befand sich seit ihrem 14. Lebensjahr konstant in wechselnden psychiatrischen Kliniken ohne bisher erfolgten Schulabschluß.In der Anamnese Tod des leiblichen Vaters im Alter von 6 Jahren sowie nachfolgende Mißbrauchsanamnese durch Stiefvater bzw. andere Familienmitglieder. Selbstverletzendes Verhalten durch Einbringen von Nadeln bzw. Büroklammern aufgrund fehlender Möglichkeiten, sich z.B. Schnittwunden zuzufügen im Rahmen eines psychiatrischen Klinikaufenthaltes. Aktuelle Abszeßeröffnung und Entfernung multipler
Ergebnisse
Chirurgischerseits stellt sich die Frage der Durchführung der operativen Therapie trotz andauerdem selbstschädigendem Verhalten. Die gezielte Artefakthandlung ermöglicht Borderline Patienten, deren inneres
Schlussfolgerung
Die chirurgische Therapie sollte in enger Kooperation mit den behandelnden Psychiatern bzw. Psychotherapeuten erfolgen und reglementiert sowie auch möglichst zurückhaltend erfolgen.