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Mittel zur Pflege der Narbenareale – Kosmetik oder medizinisch notwendige Maßnahme?
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Veröffentlicht: | 7. August 2012 |
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Die zur Pflege der Narbenareale nach thermischem Trauma notwendigen Mittel werden von den Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, häufig als kosmetische Mittel eingeordnet mit der Folge, dass Brandverletzte keine Erstattung ihrer Aufwendungen für diese Mittel erhalten. Es muss das Bewusstsein geschaffen werden, dass Narbenpflege Brandverletzter und behinderter und chronisch kranker Menschen nicht vergleichbar mit kosmetischer Pflege der Haut gesunder Menschen ist. Zur Lösung der Probleme im Interesse der Brandverletzten kommt einerseits der eingehenden medizinischen Begründung bei der Verordnung solcher Mittel ein mitentscheidendes Gewicht zu, andererseits ist die gutachterliche Feststellung des Behindertenstatus von Bedeutung, um negative Folgen des Traumas für die Betroffenen insofern zu mildern, da den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen im Sozialrecht Rechnung zu tragen ist.