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29. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV 2011)

12.01. - 15.01.2011, Grindelwald, Schweiz

Thromboembolieprophylaxe bei Schwerbrandverletzten: Analyse des Zürcher Konzeptes

Meeting Abstract

  • C. J. Zweifel - Plastische Chirurgie und Handchirurgie, Universitätsspital Zürich, Zürich
  • M. Guggenheim - Plastische Chirurgie und Handchirurgie, Universitätsspital Zürich, Zürich
  • T. Ismail - Plastische Chirurgie und Handchirurgie, Universitätsspital Zürich, Zürich
  • P. Giovanoli - Plastische Chirurgie und Handchirurgie, Universitätsspital Zürich, Zürich
  • G. Zellweger - Plastische Chirurgie und Handchirurgie, Universitätsspital Zürich, Zürich
  • W. Künzi - Plastische Chirurgie und Handchirurgie, Universitätsspital Zürich, Zürich

DAV 2011. 29. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung. Grindelwald, Schweiz, 12.-15.01.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dav72

doi: 10.3205/11dav72, urn:nbn:de:0183-11dav725

Veröffentlicht: 21. Juni 2011

© 2011 Zweifel et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Die Indikation zur Thromboembolieprophylaxe bei Brandverletzten Patienten bleibt kontrovers, da größere Studien zu diesem Thema fast nur aus anderen chirurgischen Fachdisziplinen vorliegen. Am Universitätsspital Zürich (USZ) erhalten Patienten mit Verbrennungen von über 50 Prozent Körperoberfläche (KOF) seit Jahren initial keine Thromboembolieprophylaxe, mit der auf persönliche Erfahrung gestützten Begründung, dass es in diesem Patientengut sehr selten zu thromboembolischen Ereignissen kommt. Ziel dieser retrospektiven Analyse ist eine Verifizierung des Behandlungsschemas. Zudem soll das Risiko eines thromboembolischen Ereignisses in Relation zu dem einer heparininduzierten Thrombozytopenie (HIT) gestellt werden.

Methoden: Es wurden Retrospektiv die Daten aller auf der Verbrennungsintensivstation des USZ im Zeitraum von 2004–2008 behandelten Brandverletzten (n=349) auf die Inzidenz von tiefen Beinvenenthrombosen (TVT), arteriellen Thrombosen und Lungenembolien (LE) analysiert. Das Kollektiv wurde in zwei Gruppen engeteilt: Gruppe I (n=56) erlitt eine Verbrennung von min. 50% KOF und erhielt primär kein unfraktioniertes Heparin. Gruppe II (n=283) erlitt eine Verbrennung von weniger als 50% KOF und erhielt unfraktioniertes Heparin zur Thromboseprophylaxe. 10 Patienten mit Verbrennungen von unter 50% KOF wurden aus der Studie ausgeschlossen, da sie entweder aufgrund von Kontraindikationen oder im Rahmen einer Komforttherapie bei infauster Prognose keine Thromboembolieprophylaxe erhielten.

Resultate: In Gruppe I trat – abgesehen von einer, wahrscheinlich katheterassoziieren, Thrombose der V. jugularis interna bei einem 41-jährigen Patienten mit einer Verbrennung von 90% der KOF – bei keinem Patienten eines der obengenannten thromboembolischen Ereignisse auf. In Gruppe II erlitten 10 Patienten thromboembolische Komplikationen, wobei 7 davon TVT mit oder ohne LE, oder artetielle Thrombosen zeigten. Bei einem Patient wurde ein antikörper-verifiziertes HIT II festgestellt und bei 3 Patienten bestand der Verdacht auf eine HIT I.

Schlussfolgerung: Bei Patienten mit Verbrennungen ab 50% KOF scheint eine anfängliche Thromboembolieprophylaxe mittels unfraktioniertem Heparin nicht notwendig zu sein. In unserem Kollektiv zeigte sich bei diesen Patienten kein relevantes thromboembolisches Ereignis. Die möglichen Gründe für Ergebnisse sind zu diskutieren. Bei einer Gabe von unfraktioniertem Heparin zur Thromboseprophylaxe besteht zudem die Gefahr einer HIT. Eine Umstellung auf eine routinemäßige Prophylaxe mit niedermolekularem Heparin, wo sich gemäß der aktuellen Literatur die Inzidenz einer HIT niedriger zeigt, wäre bei gewissen Patienten in Erwägung zu ziehen.