gms | German Medical Science

GMS Journal for Medical Education

Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

ISSN 2366-5017

Konzeption postgradualer Masterstudiengänge am Beispiel des Weiterbildungsstudiengangs „Zahnärztliche Funktionsanalyse und -therapie“

Projekt Zahnmedizin

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  • corresponding author Anja Ratzmann - Universitätsmedizin Greifswald, Zahnmedizinische Propädeutik/Community Dentristry, Greifswald, Deutschland
  • Sebastian Ruge - Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Weiterbildungsbüro Masterstudiengänge, Greifswald, Deutschland
  • Kristin Ostendorf - Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Weiterbildungsbüro Masterstudiengänge, Greifswald, Deutschland
  • Bernd Kordaß - Universitätsmedizin Greifswald, Zahnmedizinische Propädeutik/Community Dentristry, Greifswald, Deutschland

GMS Z Med Ausbild 2014;31(2):Doc18

doi: 10.3205/zma000910, urn:nbn:de:0183-zma0009102

Dieses ist die deutsche Version des Artikels.
Die englische Version finden Sie unter: http://www.egms.de/en/journals/zma/2014-31/zma000910.shtml

Eingereicht: 11. November 2013
Überarbeitet: 25. Januar 2014
Angenommen: 14. Februar 2014
Veröffentlicht: 15. Mai 2014

© 2014 Ratzmann et al.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Zusammenfassung

Einleitung: Auf der Bologna-Konferenz wurde eine europaweite Konsolidierung der Hochschulausbildung beschlossen. Basierend auf dem anglo-amerikanischen System wurde ein zweizyklischer Studienaufbau (Bachelor- und Masterabschluss) eingeführt. Ausgenommen waren Fächer, die mit einem Staatsexamen abschließen, wie z.B. Medizin und Zahnmedizin. Da das Staatsexamen in seiner Wertigkeit bereits mit einem Masterabschluss in Medizin oder Zahnmedizin vergleichbar ist, kommen für diese Fächer nur weiterbildende Masterstudiengänge mit Spezialisierungen in postgradualer Form in Frage. Im zahnmedizinischen Bereich entstanden nach und nach zahlreiche postgraduale Studiengänge. Viele unterschiedliche Modelle und Ansätze wurden verfolgt.

Methode: Seit dem Wintersemester 2004/2005 bietet die Universität Greifswald den Masterstudiengang „Zahnärztliche Funktionsanalyse und -therapie“ an. Er dauert 2,5 Jahre, ist berufsbegleitend aufgebaut und richtet sich an approbierte Zahnärzte (innen), die sich für die Zukunft einer modernen zahnärztlichen Funktionsanalyse und -therapie qualifizieren wollen.

Ziel: Dargestellt wird die Konzeption dieses postgradualen Studiengangs sowie erste Ergebnisse der Alumni-Evaluation.

Fazit: Unseren Erfahrungen zufolge hat sich das Weiterbildungskonzept „Masterstudiengang“ bewährt. Der Studiengang stellt eine Spezialisierung dar, welche zu mehr Sicherheit im Umgang mit problematischen Patientenfällen führt. Als besonders wichtig wurde der Erfahrungsaustausch mit anderen Kollegen eingeschätzt.

Schlüsselwörter: postgraduate professional education, postgraduate training, Master of Science, dentistry, specialist


Einleitung

In der Konferenz von Bologna 1999 wurde eine europaweite Konsolidierung der Hochschulausbildung beschlossen [http://www.bmbf.de/pubRD/bologna_deu.pdf]. In den Folgekonferenzen 2001 in Prag [1] und 2003 in Berlin [2] erfolgte eine Verstetigung dieses Prozesses. In Anlehnung an das anglo-amerikanische System wurde die Einführung einer konsekutiven zweigeteilten Studiumstruktur, (Bachelor- und Masterabschluss) festgelegt. Problematisch ist die Umsetzung in Fächern wie z.B. Medizin und Zahnmedizin, die mit einem Staatsexamen abschließen, da das Staatsexamen in seiner Wertigkeit bereits mit einem Masterabschluss vergleichbar ist. Für diese Fächer kommen daher nur weiterbildende (postgraduale) Masterstudiengänge auf Spezialistenniveau in Frage. In den letzten Jahren sind zahlreiche solcher postgradualen Studiengänge in der Zahnmedizin entstanden.

Der Bedarf definiert sich anhand der Struktur des Studiengangs Zahnmedizin. Mit erfolgreichem Abschluss des zahnmedizinischen Staatsexamens sind die Absolventen nach nur fünf Jahren Regelstudienzeit vollapprobierte Zahnärzte(-innen), welche ohne weitere fachzahnärztliche Qualifikation ihre praktische Tätigkeit aufnehmen können. Es ist lediglich formal eine zweijährige Assistenzzeit in einer zahnärztlichen Praxis erforderlich, um eine kassenzahnärztliche Zulassung zu bekommen. Dies unterscheidet sich deutlich gegenüber dem Medizinstudium, an welches sich eine fünfjährige Facharztausbildung anschließt.

Die zahlreichen Teilbereiche der Zahnmedizin können im Studium nur als Grundlagen vermittelt werden. Angesichts der sich rasant entwickelnden technologischen Möglichkeiten und wissenschaftlichen Kenntnisse sind zunehmend spezialisiertes Wissen und spezielle Erfahrungen notwendig. Eine Spezialisierung ist derzeit nur anhand postgradualer Weiterqualifikationen, wie Kursreihen, Curricula und Masterstudiengängen möglich.

Es gibt viele unterschiedliche Modelle und Ansätze [3]. Seit dem Jahr 2004 bietet die Universität Greifswald weiterbildende Masterstudiengänge in der Zahnmedizin an [4], [5]. Sie verknüpfen Wissenschaft mit der Praxis und ermöglichen ein ortsunabhängiges sowie berufsbegleitendes Studium. Die zahnärztliche Funktionsanalyse und -therapie ist ein klassisches Weiterbildungsfach, welches viel Fachwissen und interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordert.

Mit dem Masterstudiengang „Zahnärztliche Funktionsanalyse und -therapie mit Computerunterstützung“ war Greifswald eine der ersten Universitäten in Deutschland, welche einen postgradualen Studiengang im Fachgebiet der Zahnmedizin initialisierte.


Zielstellung

Im deutschsprachigen Raum mangelt es an Publikationen zu dieser Thematik. Da für diesen Studiengang mehrjährige Erfahrungen vorliegen, soll dessen Konzeption im vorliegenden Beitrag exemplarisch dargestellt werden. Das hier vorgestellte Konzept bezieht sich auf einen berufsbegleitenden und praxisorientierten Studiengang.


Projektbeschreibung

Ziele des Studiengangs

Das Ziel des Studiengangs ist es, im Rahmen der interdisziplinären, berufsbezogenen und wissenschaftlichen Weiterbildung zum einen vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Funktionsanalyse und -therapie zu vermitteln. Zum anderen sollen die Teilnehmer die verfügbaren therapeutischen Methoden im Kontext der täglichen Patientenbehandlung kritisch und wissenschaftlich basiert beurteilen können. Dazu gehören auch der kollegiale Austausch und die Etablierung einer interdisziplinären Denkweise.

Gekennzeichnet ist der Studiengang durch einen wissenschaftlich-theoretischen sowie einen praxisbezogenen Schwerpunkt, in dem neben dem Wissenserwerb primär auf den Erwerb praktischer Fertigkeiten und das Sammeln von Erfahrungen fokussiert wird. Für den vorliegenden Studiengang ist die Vermittlung folgender Inhalte definiert:

1.
Grundlagen und Leitlinien für die zahnmedizinische Untersuchung, Diagnostik, Therapie und Betreuung von Patienten, die im Rahmen restaurativ-prothetischer Maßnahmen funktionell rehabilitiert werden müssen oder die craniomandibuläre Dysfunktionen aufweisen,
2.
Indikation und Dokumentation klinischer, bildgebender und instrumenteller Verfahren zur Funktionsanalyse sowie biomechanischer Optimierung der Okklusion des stomatognathen Systems einschließlich therapeutischer Konzepte,
3.
Differentialdiagnose allgemeinmedizinischer Krankheitsbilder und Möglichkeiten der Verlaufskontrolle dysfunktioneller Beschwerden,
4.
Integration von funktionsanalytisch/-therapeutisch ausgerichteten Behandlungsabläufen in den Praxisalltag.
Gesetzliche Grundlagen und Formalien

Neben den europäischen Richtlinien im Sinne des Bologna-Prozesses [http://www.bmbf.de/pubRD/bologna_deu.pdf] und der Kultusministerkonferenz [6] können postgraduale Studiengänge nur unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlicher Vorgaben initiiert werden. Zum einen sind die Vorgaben des Landeshochschulgesetzes zu berücksichtigen, zum anderen gelten die Verfassung sowie Satzungen der ausrichtenden Universität. Grundlegende Voraussetzung ist das Vorliegen eines abgeschlossenen Staatsexamens mit gültiger (zahn)ärztlicher Approbation.

Für den vorgestellten Studiengang ist die Erstellung folgender Formalien erforderlich:

  • Prüfungsordnung
  • Studienordnung
  • Musterstudienplan
  • Diploma Supplement [7]
  • Entgelteordnung
  • Qualitätsmanagement mit Evaluation und Berichterstattung
  • Akkreditierungsverfahren
  • Provider (Modulverantwortlicher Dozent) für externe Organisation

In Abbildung 1 [Abb. 1] ist das Genehmigungsprozedere auf Landes- bzw. Universitätsebene dargestellt. In Zusammenarbeit mit einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft (hier: Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie) wurden ausgehend vom Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Ziele, Inhalte sowie Ordnungen erstellt, welche durch die Gremien und Kommissionen der Fakultät und der Universität beraten und beschlossen wurden.

Weiterhin musste das Bildungsministerium auf Grundlage des Landeshochschulgesetztes dem Studiengang zustimmen. Kapazitätsneutralität und Eigenfinanzierung sind weitere geforderte Grundvorrausetzungen seitens der Universität sowie der Landesregierung.

Die aufgeführten Formalien berücksichtigen sowohl Vorgaben auf Hochschulebene, welche sich in den einzelnen Bundesländern im Detail unterscheiden können, als auch die europaweit gültigen Grundsätze des Bologna-Prozesses. Wie die erfolgreiche Initialisierung weiterer Studiengänge [4], [5], [http://www.medizin.uni-greifswald.de/dental/master/] zeigt, ist das hier aufgeführte Konzept prinzipiell auf andere Studiengänge anwendbar.

Aufbau/Strukturierung

Der Master of Science „Zahnärztliche Funktionsanalyse und -therapie " ist für eine Studiendauer von 2 1/2 Jahren angelegt. Davon entfallen knapp zwei Jahre auf die Durchführung der Präsenzlehre, weitere acht Monate sind für die Erstellung der Masterthesis vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Das Masterstudium ist durch folgende Aspekte charakterisiert:

  • Berufsbegleitend
  • Modularisiert
  • Wissenschaftlich und praxisorientiert
  • Postgradual
  • Campusunabhängig
  • Gebührenfinanziert
  • Europäisch (Bologna-konform, akkreditiert)

Eine besondere Bedeutung kommt der inhaltlichen Konzeption in Form der Modularisierung zu. Die Module sind in sich geschlossene Lehreinheiten, die aus praxisorientierter Präsenzlehre („contact teaching“, i.d.R. 2-3 Tage) und einem umfangreichen Part „Homework“ bestehen (siehe Abbildung 2 [Abb. 2]). Gegliedert sind die Module in Grundlagen-, Basis- und Aufbaumodule und bauen systematisch aufeinander auf. Jedes Modul ist mit dem Workplace-Learning kombiniert. Eine Ausnahme bildet das interdisziplinäre Fallplanungsmodul, welches eine größere Dimension hinsichtlich Vorbereitung und Präsentation der Patientenfälle beinhaltet (siehe Abbildung 3 [Abb. 3]).

Für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul werden ECTS – Punkte (European Credit Point System) vergeben [8]. Für das Erasmusprogramm sind seitens der Universität Greifswald 30h für 1 ECTS-Punkt definiert. Dies bildet die Grundlage für die Berechnung der ECTS-Punkte in den Masterstudiengängen.

Für den Erwerb des Masters of Science sind 62 ECTS-Punkte erforderlich. Diese ergeben sich wie folgt:

  • 2 ECTS-Punkte pro Präsenzmodul (15h Präsenzlehre und 45h Homework)
  • 6 ECTS-Punkte für Anwendertrainingsmodul
  • 1 ECTS-Punkt für wissenschaftlichen Kongressbesuch
  • 22 ECTS-Punkte für die Erstellung der Masterthesis
  • 1 ECTS-Punkt für das Masterkolloquium

Darüber hinaus werden für die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen Fortbildungspunkte der Standesvertretung vergeben. Für jedes Modul gibt es eine modulimmanente Prüfung sowie die Bewertung der Patientenfalldokumentationen und des Workplace-Learnings (Einbringen des Erlernten in den eigenen Praxisablauf einschließlich Homework) durch die Modulprovider und einen zweiten Prüfer der Hochschule. Abschließend erfolgen eine Prüfung des Verbundwisssens im Masterkolloquium sowie die Bewertung der Masterthesis durch zwei unabhängige Gutachter. Die Masterthesis ist eine wissenschaftliche Arbeit zu einer zahnmedizinisch-funktionsanalytischen Fragestellung mit einem Umfang von mindestens 50 Seiten. Thematisch handelt es sich in der Regel um Pilotstudien oder vergleichende, methodische Praxisdokumentationen zu Behandlungsverfahren aus der zahnärztlichen Praxis.


Organisation und Management

Die Koordination der administrativen Aufgaben erfolgt durch ein Weiterbildungsbüro, welches zugleich auch als Prüfungssekretariat fungiert. Die wesentlichen Aufgaben des Weiterbildungsbüros sind Studienberatung, Koordination, Prüfung der Immatrikulationsunterlagen, Administration der Homepage, Kontrolle und Dokumentation der einzelnen Modulleistungen der Teilnehmer sowie Organisation des Prüfungsmoduls. Im Rahmen des Qualitätsmanagements sorgt das Weiterbildungsbüro für die Evaluation der Module und die Alumniaktivitäten. In Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachgesellschaften erfolgen Auswahl der Modulprovider (Modulverantwortliche Lehrende), inhaltliche Konzeption, Organisation externer Lehrveranstaltungen sowie Marketing.

Verwaltungsaufgaben wie Finanzverwaltung, juristische Beratung sowie Prüfung von Unterlagen, wie Studien- und Prüfungsordnung, QM- Auswertung und Rückmeldeprocedere zu den einzelnen Semestern, werden durch die Universität übernommen. Dazu ist ein entsprechender Overhead im Rahmen der Entgelteordnung vorgesehen.

Der personelle Bedarf des Weiterbildungsbüros ergibt sich aus der Teilnehmerzahl der einzelnen Kohorten eines Studiengangs und ist mit einem Minimum von ca. zehn Wochenstunden pro Kohorte/ Studiengang kalkuliert. Da jedoch derzeit mehrere Kohorten sowie verschiedene Studiengänge parallel betreut werden, sind derzeit mehrere Mitarbeiter mit flexiblen Teilzeitarbeitskonzepten im Weiterbildungsbüro tätig. Eine Kohorte umfasst zwischen 9 bis 15 Teilnehmer für den vorgestellten Studiengang. Für die Studiengänge „Zahnmedizinische Ästhetik und Funktion“ sowie „Zahnmedizinische Prothetik“ werden aktuell 20 bis 30 Teilnehmer je Kohorte verzeichnet.


Qualitätsmanagement

Der Studiengang unterliegt einem Akkreditierungsverfahren, welches die externe Evaluation sicherstellt [6]. Unabhängig von der Hochschule erfolgt durch eine Akkreditierungsagentur die Prüfung der Qualifikationsziele, der personellen und sachlichen Ausstattung sowie der Evaluation des Studiengangs in regelmäßigen zeitlichen Abständen.

Basierend auf den Empfehlungen des initialen Akkreditierungsverfahrens wurde der Studiengang konzeptionell mehrfach modifiziert. So erfolgte beispielsweise nach dem ersten Durchgang eine Reduzierung der ursprünglichen 21 Präsenzmodule auf 17 Module. Der inhaltliche Fokus wurde aufgrund der starken Ausprägung praxisorientierter Aspekte zugunsten wissenschaftlicher Schwerpunkte verlagert. Im Rahmen der Reakkreditierung (2012) sowie des KMK-Beschlusses i.d.F. von 2010 [9] sollen einzelne Module zu größeren Moduleinheiten von mindestens fünf ECTS-Punkten zusammengefasst werden. Um diesen Auflagen nachzukommen, erfolgt derzeit eine entsprechende Umstrukturierung aller aktuellen Masterstudiengänge.

Zusätzlich wird eine interne Evaluation durch jeden Studiengangsteilnehmer für jedes einzelne Modul durchgeführt. Die Evaluationen beinhalten organisatorische und inhaltliche Fragen. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft das Lehrverhalten des Modulproviders hinsichtlich fachlicher, didaktischer und kommunikativer Kompetenzen sowie die subjektive Einschätzung der Teilnehmer bezüglich des persönlichen Lernerfolgs.

Aufgrund dieser Ergebnisse erfolgten vorwiegend Anpassungen von zeitlichen Abläufen bezüglich der Terminplanungen sowie Modifikationen der Homework hinsichtlich einer sinnvollen Integration in die Praxisabläufe. Im begründeten Einzelfall wird auf Grundlage der Evaluationen eine erneute Betreuung des entsprechenden Moduls im folgenden Durchgang zwischen Modulprovider und Studiengangsleitung neu abgestimmt.

Die Evaluationsergebnisse werden der Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung (IQS) der Universität vorgelegt, welche eine Bewertung vornimmt und ggf. Änderungsempfehlungen herausgibt. Zusätzlich fließen diese in den jährlichen Qualitätsbericht ein und werden damit hochschulweit bekannt gegeben.

Neben der begleitenden „Modul-Evaluation“ durch die Studierenden haben auch die Absolventen regelmäßig die Gelegenheit, über Erfahrungen und Fortschritte in der Anwendung des Erlernten zu berichten. Dazu dient die Alumniinitiative. Der Alumniverein: „Continuum Zahnmedizin Alma Mater Greifswald e.V.“, wurde 2011 von den Absolventen der Masterstudiengänge gegründet. Eine wichtige Aufgabe des Vereins ist es, die Universität über die eigene fachliche Entwicklung nach Abschluss des Masterstudiums zu informieren. Das jährliche Alumnitreffen und der zugehörige Alumniverein bieten die Möglichkeit, Feedback entgegen zu nehmen. Die Ergebnisse dieser „Alumni-Evaluation“ fließen wie diejenigen der Modul-Evaluation in den Prozess der Qualitätsentwicklung ein.

In Zusammenarbeit mit dem Aluminverein wurde eine anonyme Absolventenbefragung der ersten vier Durchgänge durchgeführt.

Inhaltliche Schwerpunkte bezogen sich auf Fragen zum Benefit bezüglich des eigenen beruflichen Werdegangs und Entwicklung in der Praxis, Verbesserung des zahnmedizinischen Zusammenhangwissens, Fähigkeit und Bereitschaft zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie organisatorische Abläufe im Studiengang. Auf die Frage, welche Vorteile der Masterstudiengang für die Praxis bringt, kamen die Absolventen zur übereinstimmenden Ansicht, dass dieser eine Spezialisierung darstellt, die zu mehr Sicherheit im Umgang mit problematischen Patientenfällen führt. Der Masterabschluss verbessert den Kontakt zu den Kollegen und führt zu mehr Anerkennung. Positiv gewertet wurde vor allem die Erweiterung des zahnmedizinisch/ medizinischen Wissenstandes und eine damit verbundene komplexere Sichtweise durch mehr Einblicke in assoziierte medizinische Bereiche.

Eine weitere Frage bezog sich auf die Wahrnehmung der erworbenen Qualifikationen durch Kollegen und Überweiser. Hier berichten die Befragten über einen Anstieg der Überweisungen von funktionsdiagnostisch zu betreuenden Patienten. Da es sich um einen akademischen Studiengang handelt, wurde gefragt, wie sich die Bereitschaft zur wissenschaftlichen Arbeit nach dem Studium darstellt. Obwohl dies im Berufsalltag schwer zu integrieren ist, haben einige Absolventen seitdem selbst wissenschaftliche Artikel verfasst. Die Fähigkeit neue wissenschaftliche Methoden zu erkennen und in die eigene praktische Arbeit einfließen zu lassen wird geschätzt und angewendet.


Fazit

Unseren Erfahrungen zufolge hat sich das Weiterbildungskonzept „Masterstudiengang“ bewährt. Mit fast jährlichen Neuauflagen begann Ende 2013 der sechste Durchgang. Insgesamt haben derzeit etwa 60 Teilnehmer den Masterabschluss erworben.

Der Studiengang stellt eine Spezialisierung dar, welche zu mehr Sicherheit im Umgang mit problematischen Patientenfällen führt. Die Teilnehmer werden mit der Vielfalt der Funktionsanalyse konfrontiert und erhalten Hilfe beim Finden ihres persönlichen Praxiskonzeptes. Als besonders wichtig wurde der Erfahrungsaustausch mit anderen Kollegen eingeschätzt. Grundsätzlich ist der zeitliche Aufwand für die Teilnehmer mit dem Praxisalltag vereinbar. Erkennbar ist dies an der Fertigstellung der Mehrzahl der Masterthesen in der Regelstudienzeit.


Ausblick

Über beinahe mehrere Jahrzehnte hinweg hat es – anders als in der Medizin – keine nennenswerten Änderungen im Tableau der Fachzahnärzte gegeben. Die Gründe mögen unterschiedlich sein, zumeist liegen sie in schwierigen Abstimmungen der oft sehr heterogenen Interessen bei den zahnärztlichen Standesvertretungen. Die Alternative für die Zahnärzte, die trotzdem ihre Spezialkenntnisse und fachlichen Schwerpunkt zertifiziert und besonders ausgewiesen wissen wollen, sind die postgradualen Masterabschlüsse. Sie reagieren auf den dringenden Bedarf nach akkreditierten, qualitätsgesicherten Abschlüssen für eine notwendig gewordene Spezialisierung und bieten zugleich den Universitäten die Möglichkeiten, eigene Schwerpunkte in der Forschung und Lehre zu postgradualen, gebührenpflichtigen Angeboten zu bündeln. Für die Zahnmedizin entwickeln sich die postgradualen Masterabschlüsse beinahe zu einem Status, der einer „fachzahnärztlichen Ausbildung“ im Ansehen vergleichbar ist. Hier entwickelte sich eine klassische Win-Win-Situation, die ohne Zweifel das Potential hat, lange Zeit Bestand zu haben und die Strukturen der Fort- und Weiterbildung nachhaltig zu verändern.

Mit fast jährlichen Neuauflagen begann 2013 der sechste Durchlauf. Zwischenzeitlich erfolgte eine erneute Akkreditierung. Bewährtes wurde beibehalten und die durch verschiedene qualitätssichernde Maßnahmen bekannt gewordenen Schwächen mit neuen Konzepten überarbeitet [10].


Interessenkonflikt

Die Autoren erklären, dass sie keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Artikel haben.


Literatur

1.
European Comission. From Prague to Berlin. The EU Contribution. Progress Report. Brüssel: European Comission; 2002.
2.
Communique of the Conference of Ministers resposible for higher Education. Relaising the European Higher Education Area. Berlin: Conferecne of Ministers resposible for higher Education; 2003. Zugänglich unter/available from: http://www.bmbf.de/pub/communique_bologna-berlin_2003.pdf Externer Link
3.
Prchala G. Der Zahnarzt als Master. ZM-Online. 2005;95(15):2-27.
4.
Kordaß B. Zahnärztliche Funktionsanalyse und - therapie mit Computerunterstützung"- Der neue weiterbildende Masterstudiengang (MSc) an der Universität Greifswald. ZWR - Dtsch Zahnärztebl. 2004;113:322-328. DOI: 10.1055/s-2004-832249 Externer Link
5.
Kordaß, B.Clinical Dental CAD/CAM - New master program inaugurated in 2012. Int J Comp Dent. 2013;16:1-4.
6.
Europäische Bildungsminister. Bologna Declaration. Bologna: Europäische Bildungsminister; 1999. Zugänglich unter/available from: http://www.bmbf.de/pubRD/bologna_deu.pdf Externer Link
7.
Kultusministerkonferenz. Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK): Ländergmeinsame Strukturvirgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen. Berlin: Kultusministerkonferenz; 2003.
8.
Hochschulrektorenkonferenz. Diploma Supplement. Funktion - Inhalte- Umsetzung. Beiträge zur Hochschulpolitik. Bonn: Hochschulrektorenkonferenz; 2005. Zugänglich unter/available from: http://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-10-Publikationsdatenbank/Beitr-2005-04_Diploma_Supplement.pdf Externer Link
9.
Hochschulrektorenkonferenz. Conference on International University Development 2000: Managing Change in Universities. Bonn: Hochschulrektorenkonferenz; 2000.
10.
Ostendorf K, Ruge S, Ratzmann A, Kordaß B. Dental functional analysis and therapy: A master`s program with experience and future prospects. J CranioMand Func. 2013;5(2):201-205.