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GMS Journal for Medical Education

Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

ISSN 2366-5017

Investitionen für Kinderbetreuungseinrichtungen als Aufgabe von Bund und Länder

Abstract Humanmedizin

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  • corresponding author Rüdiger Strehl - Verband der Universitätsklinika Deutschland e.V., Berlin, Deutschland

GMS Z Med Ausbild 2012;29(2):Doc24

doi: 10.3205/zma000794, urn:nbn:de:0183-zma0007943

Dieses ist die deutsche Version des Artikels.
Die englische Version finden Sie unter: http://www.egms.de/en/journals/zma/2012-29/zma000794.shtml

Eingereicht: 16. März 2011
Überarbeitet: 4. Mai 2011
Angenommen: 23. Mai 2011
Veröffentlicht: 23. April 2012

© 2012 Strehl.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Abstract

Krankenhäuser und Universitätsklinika hatten traditionell einen hohen Frauenanteil und waren deshalb schon immer mit dem Problem der Kinderbetreuung konfrontiert. Infolge des Wandels der familiären Rollenwahrnehmung (beide Elternteile berufstätig; auch Männer engagieren sich umfassender in der Kinderbetreuung) steigt die Nachfrage für einschlägige Betreuungen.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern hinkt Baden-Württemberg in der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen hinterher und hat Nachholbedarf. Die Kapazitäten müssen massiv ausgebaut werden. Hierfür sind zunächst investive Mittel erforderlich. Gerade für die Universitätsmedizin könnte hier der Bund trotz des Kooperationsverbots mehr tun. Dann stellt sich aber auch die Frage der Betriebskosten, da die Universitätsklinika diese unmöglich ausschließlich allein tragen können. Die bisherigen öffentlichen Beteiligungen sind ausbaubedürftig.

Bei der Verteilung haben die Personalvertretungen eine starke rechtliche Position. Sie setzen sich nach allen praktischen Erfahrungen eher für Kontingente nach sozialen Gesichtspunkten ein. Damit werden für die Universitätsklinika ebenfalls relevante andere Berufsgruppen und Ehepaare mitunter benachteiligt.

Damit liegt der Handlungsbedarf offen: mehr Geld von Bund und Ländern für Investitionen und Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen; aber auch das Personalvertretungsrecht des Landes könnte ein familienfreundliches Update gut vertragen.


Interessenkonflikt

Der Autor erklärt, dass er keinen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit diesem Artikel hat.