gms | German Medical Science

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Deutschland, Land der Ideen

Deutsche Initiative für Netzwerkinformation (DINI)

Zeitschriften-Policy

  1. Autorenschaft und Mitwirkungen
  2. Offenlegung von möglichen Interessenkonflikten
  3. Überprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit
  4. Geistiges Eigentum (Urheberschaft und Lizenzen)
  5. Forschungsethik und Einverständniserklärungen
  6. Zurückziehen von Beiträgen, Errata und Retractions
  7. Qualitätssicherung und Transparenz
  8. Technische Sicherheit, Verfügbarkeit und Erschließung
  9. Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

 

German Medical Science (GMS) ist der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. Alle Herausgebenden, Beitragenden und Begutachtenden von GMS-Publikationen sind dazu angehalten, in ihrem Handeln und Entscheiden dem Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (im Folgenden: DFG-Kodex; https://doi.org/10.5281/zenodo.3923602) zu folgen.

GMS orientiert sich überdies in der vorliegenden Ethik-Policy an den ‚Core Practices‘ des Committee on Publication Ethics (COPE) (https://publicationethics.org/core-practices).

Die hier beschriebenen Richtlinien für die Einreichung und Veröffentlichung in GMS-Zeitschriften ergänzen die allgemeinen GMS-Richtlinien.

1) Autorenschaft und Mitwirkungen

Dem DFG-Kodex folgend, werden als Autorinnen und Autoren alle jene verstanden, die „einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen [P]ublikation geleistet“ haben (Leitlinie 14 des DFG-Kodex). Beitragende in den GMS-Zeitschriften verpflichten sich, alle an der wissenschaftlichen Arbeit (Konzeption, Design, Ausführung, Interpretation, Manuskripterstellung) Beteiligten als Autorinnen und Autoren zu nennen und die Mitwirkung anderer Beteiligter angemessen zu berücksichtigen. Weitere an der Forschung Beteiligte, die jedoch nicht als Autorin oder Autor des Beitrags auftreten, sollten in einer Danksagung (acknowledgment) oder als Mitwirkende (contributors) Erwähnung finden. Insbesondere Formen der ‚guest authorship‘ (Nicht-Beteiligte werden als Autorin oder Autor hinzugefügt), der ‚gift authorship‘ (Nicht-Beteiligten wird ehrenhalber eine Autorschaft zuteil) und der ‚ghost authorship‘ (an der Arbeit Beteiligte werden nicht als Autorinnen oder Autoren angeführt) entsprechen nicht den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.
 

2) Offenlegung von möglichen Interessenkonflikten

Die Autorinnen und Autoren verpflichten sich, alle Interessenkonflikte in Bezug auf die eingereichte Arbeit offenzulegen. Alle eingereichten Manuskripte müssen einen Abschnitt „Interessenkonflikte“ enthalten, in dem alle Interessenkonflikte (finanzielle und nicht-finanzielle) aufgelistet sind oder in dem erklärt wird, dass keine bestehen.

Ein Interessenkonflikt besteht, wenn die Autorinnen und Autoren bei der Auswertung der Daten oder der Darstellung der Informationen durch ihre persönlichen oder beruflichen, finanziellen wie nicht-finanziellen Beziehungen zu anderen Personen oder Gesellschaften beeinflusst sind oder der Anschein einer Beeinflussung entstehen könnte. Der zu berücksichtigende Zeitraum für mögliche Interessenkonflikte beträgt 36 Monate vor Einreichung des Manuskripts.

Interessenkonflikte finanzieller Art umfassen (sind aber nicht beschränkt auf):

  • Empfang von Vergütungen, Honoraren, Fördergeldern oder Gehalt von Dritten (z.B. Unternehmen), denen jetzt oder zukünftig in irgendeiner Weise Gewinne oder Verluste durch die Veröffentlichung des Artikels entstehen können
  • Besitz von Aktien oder Anteilen eines Unternehmens, dem jetzt oder zukünftig in irgendeiner Weise Gewinne oder Verluste durch die Veröffentlichung des Artikels entstehen können
  • Bestehende oder beantragte Patente, die eine Beziehung zum Inhalt des Manuskripts haben
  • Empfang von Vergütungen, Honoraren, Fördergeldern oder Gehalt von einem Unternehmen, das über Patente, die eine Beziehung zum Inhalt des Manuskripts haben, verfügt oder diese beantragt hat

Interessenkonflikte nicht-finanzieller Art umfassen (sind aber nicht beschränkt auf) politische, persönliche, religiöse, weltanschauliche, wissenschaftliche und intellektuelle Interessenkonflikte. Autorinnen und Autoren von Pharmafirmen oder anderen kommerziellen Unternehmen, die mit klinischer Forschung zu tun haben, sollten diese Verbindung als Interessenkonflikt benennen.

Herausgebende sowie Gutachterinnen und Gutachter sind ebenfalls verpflichtet, Interessenkonflikte in Bezug auf die Autorinnen und Autoren oder das Manuskript anzuzeigen, und werden aus dem Peer-Review-Prozess ausgeschlossen, wenn ein Interessenkonflikt besteht.

3) Überprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit

Die Autorinnen und Autoren bestätigen mit Einreichung ihres Artikels, dass die verwendeten Forschungsdaten nicht gefälscht, erfunden oder anderweitig manipuliert sowie sorgfältig und vollständig dokumentiert sind (Leitlinie 12 des DFG-Kodex). Auf Anfrage müssen die Autorinnen und Autoren nach der Veröffentlichung für einen angemessenen Zeitraum in der Lage sein, adäquate Dokumentationen oder Daten bereitzustellen, damit sich die Forschungsergebnisse überprüfen lassen. Die verwendeten Quellen müssen ebenfalls in geeigneter Form offengelegt und korrekt zitiert werden.

GMS unterstützt Autorinnen und Autoren bei der Open-Access-Veröffentlichung von in Verbindung mit ihren Artikeln stehenden Forschungsdaten. GMS kooperiert mit dem internationalen Forschungsdatenrepositorium Dryad (www.datadryad.org/), in dem die Forschungsdaten unter der Open-Access-Lizenz Creative Commons Zero (CC0) veröffentlicht werden können. ZB MED übernimmt bis auf Weiteres die Kosten für eine Datenpublikation bei Dryad für Daten, die in Zusammenhang mit GMS-Artikeln stehen.

Insbesondere steht Autorinnen und Autoren das Fachrepositorium Lebenswissenschaften (FRL) von ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften zur Verfügung (https://repository.publisso.de/). Die Veröffentlichung der Forschungsdaten kann dort unter verschiedenen Open-Access-Lizenzen (Creative Commons Zero, Open Data Commons und andere) erfolgen und ist für die Autorinnen und Autoren kostenfrei (https://www.publisso.de/forschungsdatenmanagement/fd-publizieren/).

Die bei Dryad oder im FRL publizierten Forschungsdaten erhalten ebenso wie die bei GMS publizierten Artikel einen Digital Object Identifier (DOI) als persistenten Identifikator und sind somit eigenständig zitierfähig. Forschungsdaten bei Dryad werden gemäß der Nutzungsbedingungen von Dryad (https://datadryad.org/stash/terms#preservation) langzeitarchiviert, sofern das Dateiformat dies zulässt. Forschungsdaten, die im FRL hinterlegt werden, werden durch ZB MED langzeitarchiviert, sofern das Dateiformat dies zulässt.

4) Geistiges Eigentum (Urheberschaft und Lizenzen)

Alle Veröffentlichungen auf dem Portal German Medical Science sind ohne Registrierung und kostenfrei für Leserinnen und Leser zugänglich. Alle Publikationen des GMS-Portals sind Open-Access-Dokumente und stehen unter den Creative-Commons-Lizenzbedingungen. Seit 2015 gilt generell die Creative Commons Attribution 4.0 International License (CC-BY 4.0; Lizenz-Angaben siehe https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/). Diese Lizenz erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und Weiterverarbeitung der Dokumente unter der Voraussetzung, dass Autorinnen und Autoren sowie die Quelle angegeben werden. Weiterhin lässt die Lizenz die Auswertung von Inhalten per Text- und Data-Mining zu. Jedem Artikel ist die entsprechende Lizenzangabe beigefügt.

Die Autorinnen und Autoren als Urheberinnen/Urheber der wissenschaftlichen Leistung verfügen weiterhin über alle Rechte an ihrer Veröffentlichung. Sie räumen GMS lediglich das einfache Nutzungsrecht zur Online-Publikation und zur elektronischen Speicherung in Datenbanken ein. Diese Bestimmungen werden im Autorenvertrag (https://www.egms.de/de/terms.htm#sci) des Portals German Medical Science näher erläutert.

Die Autorinnen und Autoren verpflichten sich, alle aus eigenen Werken oder Werken anderer entnommene Textstellen entsprechend zu kennzeichnen und die Quelle anzugeben.

5) Forschungsethik und Einverständniserklärungen

5.1) Menschen- und Tierrechte

Forschung am Menschen, mit menschlichem Material oder mit Daten von Menschen muss in Übereinstimmung mit der zum Zeitpunkt der Forschung aktuell gültigen Revision der Deklaration von Helsinki (https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-helsinki-ethical-principles-for-medical-research-involving-human-subjects/) durchgeführt und durch eine entsprechende Ethik-Kommission genehmigt worden sein. Die Aufnahme einer Erklärung hierzu ist in allen Manuskripten, die solche Forschung darstellen, verpflichtend. Wenn eine Studie von der Genehmigung durch eine Ethikkommission befreit wurde, ist dies im Manuskript ebenfalls darzulegen. Einreichungen können abgelehnt werden, wenn die Herausgebenden der Auffassung sind, dass die Forschung nicht in einem angemessenen ethischen Rahmen durchgeführt wurde.

Alle Manuskripte zu tierexperimentellen Arbeiten müssen die Maßnahmen darlegen, mit denen die ethische Behandlung von Tieren garantiert wurde.

5.2) Einverständniserklärungen

Bei Forschung am Menschen müssen die Teilnehmenden nach entsprechender Aufklärung eine Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Studie unterschreiben. Deren Vorhandensein sollte im Manuskript dargelegt werden.

Wenn Manuskripte Einzelheiten, Bilder oder Videos einzelner Studienteilnehmenden enthalten, müssen die Teilnehmenden nach entsprechender Aufklärung eine schriftliche Einverständniserklärung zu deren Veröffentlichung abgeben. Das Vorliegen dieser Einwilligung ist ebenfalls im Manuskript aufzuführen. In Fällen, in denen keine Identifizierung anhand der Bilder möglich ist und im Manuskript keine Einzelheiten über die Person berichtet werden, kann eine Zustimmung zur Veröffentlichung der Bilder nicht erforderlich sein. Die endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit liegt bei den Herausgebenden.

6) Zurückziehen von Beiträgen, Errata und Retractions

Während des laufenden Review-Verfahrens haben Autorinnen und Autoren jederzeit die Möglichkeit, sich gegen eine weitere Berücksichtigung ihres Manuskripts zu entscheiden und ihre Einreichung zurückzuziehen.

Sollten sich nach der Publikation inhaltliche Fehler im Text oder den zugrundeliegenden Daten herausstellen, die die Autorinnen und Autoren bemerken oder auf die sie hingewiesen werden, so haben sie die Herausgebenden der Zeitschrift und die GMS-Redaktion darüber in Kenntnis zu setzen. Etwaige nach der Publikation notwendige Änderungen an den Dokumenten, die nicht auf wissenschaftliches Fehlverhalten zurückzuführen sind, werden je nach Fehlerart und betroffenem Datentyp über Errata oder Corrections dokumentiert und sichtbar gemacht.

GMS und die Herausgebenden der Zeitschriften orientieren sich bezüglich der Gründe für das Zurückziehen eines publizierten Artikels (Retraction) und des Ablaufs eines Zurückziehens an den Retraction Guidelines des Committee on Publication Ethics (COPE) (https://doi.org/10.24318/cope.2019.1.4). Hinreichende Gründe für die Zurücknahme eines Artikels durch die Herausgebenden können demnach verschiedene Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens sein, wie z.B. manipulierte Daten, Plagiate, Urheberrechtsverletzungen oder das Verschweigen eines Interessenkonflikts. Bei zurückgezogenen Artikeln bleiben die Metadaten weiterhin sichtbar.

Zur Diskussion von Artikeln nach ihrer Veröffentlichung (Post-Publication Discussion) stehen den Leserinnen und Lesern die Formate des Kurzbeitrags und des Leserbriefs an die Herausgebenden (Letter to the Editor) zur Verfügung, in denen Artikel kommentiert und Forschungsergebnisse diskutiert werden können.

7) Qualitätssicherung und Transparenz

7.1) Erstpublikationen und Preprints

Bei GMS sind nur Erstpublikationen zulässig. Die eingereichten Manuskripte oder wesentliche Teile daraus dürfen nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht oder zur Veröffentlichung eingereicht worden sein. Darüber hinaus sind Artikel zulässig, die auf einer Tagungspräsentation (Abstract oder Poster) oder einer Dissertation (bzw. einer anderen Qualifikationsarbeit) basieren, sofern dies kenntlich gemacht wird.

Zur Förderung des wissenschaftlichen Austauschs erlaubt GMS die Veröffentlichung von Preprints auf einschlägigen Preprint-Servern (https://asapbio.org/preprint-servers) zu jedem Zeitpunkt sowohl vor als auch nach der Einreichung bei GMS. Voraussetzung ist, dass die Autorinnen und Autoren nach erfolgter Publikation bei GMS die Zitation des GMS-Artikels in die Preprint-Veröffentlichung aufnehmen.

7.2) Qualitätssicherung: Peer Review

Alle Forschungs- und Übersichtsarbeiten sowie die meisten anderen Artikeltypen, die in GMS-Zeitschriften veröffentlicht werden, durchlaufen eine sorgfältige Begutachtung. Die Begutachtung erfolgt durch einen oder zwei unabhängige(n) Begutachtende(n), mindestens in Form eines Single-Blind Review, bei dem die Begutachtenden gegenüber den Autorinnen und Autoren anonym behandelt werden, alternativ in Form eines Double-Blind Review.

Alle Einreichungen bei GMS-Zeitschriften werden von den Herausgebenden dahingehend geprüft, ob sie für das Peer Review geeignet sind. Geeignete Einreichungen werden zur Begutachtung an Expertinnen und Experten im betreffenden Themengebiet gesendet. Die Herausgebenden treffen auf der Grundlage der Einschätzung der Begutachtenden eine Entscheidung über das Manuskript und teilen diese sowie die Anmerkungen der Begutachtenden den Autorinnen und Autoren mit.

Die Herausgebenden der jeweiligen GMS-Zeitschriften wie auch die Gutachterinnen und Gutachter behandeln im Sinne der Leitlinie 16 des DFG-Kodex die eingereichten Manuskripte strikt vertraulich und sind verpflichtet, sie nicht zum eigenen Vorteil, z.B. für eigene Veröffentlichungen, zu verwenden. Informationen zu den Manuskripten oder das Manuskript selbst werden lediglich dem Corresponding Author, angefragten und tatsächlichen Gutachterinnen und Gutachtern, den Herausgebenden sowie der GMS-Redaktion zur Verfügung gestellt. Manuskripte können nur nach Einverständnis der Autorinnen und Autoren mit Herausgebenden anderer GMS-Zeitschriften geteilt werden.

Organisation und Durchführung des Peer-Review-Verfahrens liegen in der Verantwortung der Editorial Boards der einzelnen Zeitschriften und der die Zeitschriften herausgebenden Fachgesellschaften. Die einzelnen Zeitschriften unterscheiden sich in ihren Peer-Review-Verfahren. Das Begutachtungsverfahren der einzelnen Zeitschriften wird auf den „About“-Seiten der jeweiligen Zeitschriften (https://www.egms.de/de/journals/index.htm) erläutert. German Medical Science stellt den Zeitschriftenherausgebenden ein System für die Manuskriptverwaltung und die Reviewsteuerung zur Verfügung, mit dem ein Single-Blind Review möglich ist. Die Zeitschriftenherausgebenden können die Begutachtung auch ohne das System organisieren und ein anderes in der wissenschaftlichen Praxis übliches Review-Verfahren wählen.

7.3) Transparenz

Alle GMS-Zeitschriften (https://www.egms.de/de/journals/index.htm) verfügen über einen oder mehrere Herausgebende(n), dessen/deren institutionelle Zugehörigkeiten und Kontaktdaten den entsprechenden Unterseiten zu entnehmen sind. Alle Zeitschriften verfügen über unverwechselbare Titelbezeichnungen, die eine Verwechslung mit anderen Zeitschriften ausschließen. Die Artikel in den GMS-Zeitschriften erscheinen fortlaufend, wenn nicht anders in den Policys der einzelnen Zeitschriften vermerkt).

Um mit GMS Open Access für Publikationen aus Forschung und Wissenschaft zu ermöglichen, wurde ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem die anfallenden Kosten – einschließlich der Kosten für die Organisation des Peer Review, Redaktion, Online-Hosting und Archivierung – von den herausgebenden Fachgesellschaften getragen werden. Diese erheben dafür teilweise Gebühren für die Publikation (Article Processing Charges, APC) von den Autorinnen und Autoren. Nähere Informationen finden sich in den Autorenrichtlinien der einzelnen Zeitschriften.

Als gemeinnütziger Publikationsdienstleister verzichtet German Medical Science auf das Erzielen von Einnahmen aus Werbung. Die Zeitschriftenherausgebenden können nach Absprache mit der GMS gGmbH Werbebanner schalten, soweit dadurch nicht die wissenschaftliche Objektivität von German Medical Science gefährdet wird. Beiträge, die ganz oder teilweise werbenden Charakter haben (z.B. Product Reviews), sind als solche klar zu kennzeichnen.

8) Technische Sicherheit, Verfügbarkeit und Erschließung

8.1) Technischer Betrieb, Langzeitverfügbarkeit und Sicherheit

Technischer Betreiber der Plattform ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die dauerhafte und freie Verfügbarkeit der Dokumente wird angestrebt. Vorbehaltlich einer grundlegenden Änderung der Voraussetzungen des Serviceangebots des BfArM beträgt die minimale Verfügbarkeitsdauer fünf Jahre. In begründeten Fällen kann die Verbreitung räumlich (z.B. Einschränkung oder Ausgrenzung einzelner IP-Adressen-Bereiche) oder zeitlich befristet werden. Die Langzeitarchivierung der bei GMS veröffentlichten Inhalte wird durch ZB MED sichergestellt. Die Zentralen Fachbibliotheken TIB, ZBW und ZB MED betreiben ein gemeinsames Langzeitarchivierungssystem, das die Software Rosetta nutzt und von der TIB gehostet und betrieben wird. Daneben werden die Zeitschriften zusätzlich durch die Deutsche Nationalbibliothek archiviert.

Jedes Dokument erhält die eindeutigen persistenten Identifikatoren URN (Uniform Resource Name) und DOI (Digital Object Identifier) zur langfristigen und ortsunabhängigen Referenzierung. Etwaige notwendige Änderungen an den Dokumenten werden über Errata dokumentiert und sichtbar gemacht. Bei zurückgezogenen Artikeln bleiben die Metadaten weiterhin sichtbar.

8.2) Erschließung und Nachweis in Datenbanken (Indexierung)

Die elektronischen Dokumente werden mithilfe von strukturierten Metadaten im XML-Format bibliographisch erfasst, im GMS-Portal unter https://www.egms.de online publiziert und über die Datenbanken des BfArM erschlossen. Die Struktur der Datenbanken ist unter https://www.dimdi.de/de/weitere-fachdienste/health-technology-assessment/datenbankinformation-gms/ dokumentiert. Die Sacherschließung durch freie Schlagwörter in deutscher und englischer Sprache erfolgt in der Regel durch die Autorinnen und Autoren. Die Metadaten werden über eine frei zugängliche OAI-PMH-Schnittstelle in den Metadatenformaten Dublin Core und MARC21 verbreitet (https://portal.dimdi.de/oai-gms/).

Die Beiträge werden je nach Eignung und erfolgter Aufnahme der Zeitschrift in verschiedene nationale und internationale Datenbanken und Suchportale integriert, z.B. DOAJ, LIVIVO, MEDLINE, PubMed Central.

9) Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Die Herausgebenden der GMS-Zeitschriften richten sich beim Umgang mit Anschuldigungen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegenüber einer/einem ihrer Autorinnen oder Autoren nach dem vom Committee on Publication Ethics (COPE) vorgeschlagenen Vorgehen (https://doi.org/10.24318/cope.2019.2.26) und den Leitlinien 18 und 19 des DFG-Kodex. Dies umfasst eine unverzügliche Einbeziehung der Autorin bzw. des Autors in die Aufklärung der Anschuldigungen sowie die Wahrung eines Höchstmaßes an Vertraulichkeit.