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Ossifiziertes Corpus alienum als Ursache einer progredienten Facialisparese
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Veröffentlicht: | 16. April 2015 |
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Gliederung
Zusammenfassung
Einführung: Eine langsam progrediente Parese des N. facialis hat häufig ihre Ursache in einem malignen Tumor im Verlauf des peripheren Nervs.
Wir möchten über einen ungewöhnlichen Fall einer Fremdköperreaktion im Bereich des intraparotidealen Verlaufes des N. facialis als Ursache einer progredienten Parese berichten.
Kasuistik: Eine 58-jährige Patientin stellte sich in unserem Fazialis-Nerv-Zentrum zur Zweitmeinung bei einer seit 6 Monaten langsam progredienten Parese des linken N. facialis vor. Anamnestisch erwähnenswert ist ein Zustand nach operativer und radiotherapeutischer Behandlung eines adenoidzystischen Karzinom dieser Glandula parotis vor 20 Jahren alio loco. Die auswärts aktuell durchgeführte Bildgebung (MRT/CT) wurde von zwei radiologischen Kollegen als unauffällig befundet. In unserer interdisziplinären radiologischen Visite sahen wir allerdings ein tumorsuspektes 1 cm großes, im MRT und CT dunkles Areal, in der Gl. parotis links. Dieser Befund gab den Hinweis auf ein mögliches Tumorrezidiv.
Es erfolgte die Exploration der Drüse und des Nervus facialis. Intra operationem fanden wir ein knochenfestes Gewebe um den Hauptstamm des Nervs im intraparotidealen Verlauf. Nach Entfernung des teilweise ossifizierten Gewebes um den Nerv und Nervendekompression fanden sich Reste von Silikonfolie. Der postoperativ eingetroffene alte Operationbericht von der Behandlung vor 20 Jahren gab Hinweise, das damals der Nervenstamm mit Silikonfolie umhüllt worden war. Der N. facialis zeigt 3 Monate nach unserer Operation eine klinische und elektrophysiologische Besserung der Funktion.
Schlussfolgerungen: Dieser ungewöhnliche Fall zeigt zum einen, dass eingebrachte Fremdkörper auch nach Jahren zu einer Fremdkörperreaktion führen können. Zum anderen sollte bei einer unklaren Facialisparese die Bildgebung immer von einem in der Speicheldrüsenchirurgie erfahrenen Operateur gemeinsam mit dem Radiologen beurteilt werden.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.