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Ergebnisse des Neugeborenen-Hörscreenings 2010 in Sachsen-Anhalt
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Veröffentlicht: | 19. Mai 2014 |
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Gliederung
Zusammenfassung
Einleitung: Seit dem 01.01.2009 hat jedes Neugeborene den gesetzlichen Anspruch auf die Untersuchung des Hörvermöges. Zielstellung ist es angeborene Hörstörungen frühzeitig zu diagnostizieren und der Therapie zu zuführen und möglichst alle Neugeborenen im Hörscreening zu erfassen. Es wird der Stand des Neugeborenenhörscreenings Sachsen-Anhalt dargestellt.
Methode: Das Fehlbildungsmonitoring registriert die Hörscreeningergebnisse der Neugeborenen unter der anonymisierten Vergabe einer Screening-ID-Nummer. Zusätzlich verfolgt es nicht gescreente sowie auch im Hörtest nicht unauffällig gescreente Kinder durch Kontaktaufnahme zu den Eltern, Geburtseinrichtungen, Hebammen, Kinderärzten, HNO-Fachärzten telefonisch wie auch postalisch.
Ergebnisse: Insgesamt wurden 17300 Kinder 2010 in Sachsen Anhalt geboren. Hiervon konnten 17054 Kinder im Fehlbildungsmonitoring erfasst werden, was 98,6% der Neugeborenen entspricht. Von diesen nahmen 260 Kinder nicht am Hörscreening teil, 20 Kinder verstarben in den ersten Lebenstagen, 158 Kinder waren im Hörscreening auffällig und wurden einer weiteren Hördiagnostik und Therapie erfolgreich zugeführt. Weitere 195 Kinder boten im Erstscreening einen nicht unauffälligen Befund, nahmen jedoch die Konfirmationsdiagnostik nicht an oder brachen sie unvollendet ab. Diese Gruppe wurde weiter hinsichtlich Hörstörung in einseitig und beidseitig untersucht. Einseitig hörgestört sind 117, beidseitig 77.
Schlussfolgerung: Es sind mindestens 77 Kinder bezüglich einer relevanten beidseitigen Hörstörung ohne therapeutische Versorgung gefährdet und somit in ihrer Sprachentwicklung und kognitiven Leistungsfähigkeit potentiell eingeschränkt trotz des flächendeckenden Hörscreenings in Sachsen-Anhalt.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.