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GMS Current Posters in Otorhinolaryngology - Head and Neck Surgery

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DGHNOKHC)

ISSN 1865-1038

Intraindividueller Vergleich der VSB-Ankopplung

Poster Otologie

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  • corresponding author Gunnar Doobe - HNO Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin
  • Ingo Todt - HNO Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin
  • Rainer Seidl - HNO Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin
  • Arneborg Ernst - HNO Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin

GMS Curr Posters Otorhinolaryngol Head Neck Surg 2014;10:Doc181

doi: 10.3205/cpo000943, urn:nbn:de:0183-cpo0009436

Veröffentlicht: 19. Mai 2014

© 2014 Doobe et al.
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Gliederung

Zusammenfassung

Einleitung: Die Ankopplung des FMT der Vibrant Soundbridge an Mittelohrgrenzstrukturen ermöglich die Versorgung von reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten und kombinierten Schwerhörigkeiten. Mit Einführung verschiedener Coupler-Elemente sollte eine Standardisierung der Ankopplung erfolgen.

Ziel der Studie war der Vergleich verschiedener Ankopplungsmodi in Bezug auf das klinische Ergebnis.

Fall: Bei einer Patientin mit kombinierter Schwerhörigkeit bei COM erfolgte die Ankopplung mit einem Bell-Coupler auf den Stapes Kopf. Aufgrund klinischer Beschwerden erfolgte die transtympanale Umkopplung auf eine CLIP-Coupler sowie im weiteren Verlauf eine RW-Ankopplung mit Knorpel-Interponat.

Ergebnisse: Der Vergleich der audiologischen Ergebnisse zeigt keine signifikanten Unterschiede bei sehr guten sprachaudiometrischen Ergebnissen und individuell stabiler Hörschwelle.

Während die Aufblähkurve bei beiden Formen der Stapesankopplung annährend identisch verläuft, findet sich bei der RW-Ankopplung ein relative Minderung der Verstärkung im Hochtonbereich. Eine Lösung der klinischen Beschwerdesymptomatik erfolgte hingegen nur bei der RW-Ankopplung.

Schlussfolgerung: Unabhängig von der Ankopplungsform läßt sich eine suffiziente Anhebung der Hörschwelle bei richtiger Indikationsstellung erreichen. Ein signifikanter Unterschied zwischen den unterschiedlichen Ankopplungsformen besteht nicht.

In Einzelfällen ist die Ankopplung am RW der Stapesankopplung vorzuziehen.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.