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GMS Mitteilungen aus der AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

ISSN 1860-4269

Resolution zum Urheberrecht verabschiedet

Mitteilung

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GMS Mitteilungen aus der AWMF 2007;4:Doc13

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/journals/awmf/2007-4/awmf000122.shtml

Eingereicht: 29. Mai 2007
Veröffentlicht: 31. Mai 2007

© 2007 Müller.
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Gliederung

Zusammenfassung

Die Delegiertenkonferenz der 152 Mitgliedsgesellschaften der AWMF hat bei ihrer Sitzung am 12. Mai 2007 in Frankfurt/Main mit außerordentlich großer Mehrheit (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung) nachfolgende Resolution beschlossen:


Text

Die AWMF - eine der unterzeichnenden Organisationen der "Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" vom 5. Juli 2004 - begrüßt, dass die Bundesregierung im Rahmen des "2. Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" die Zulässigkeit von Privatkopien an die veränderten Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft anpassen will.

Zur Sicherung des Wissenschaftsstandortes Deutschland ist allerdings zu gewährleisten, dass Studierende und Wissenschaftler Kopien der wissenschaftlichen Literatur, die von Bibliotheken elektronisch verschickt werden, so kostengünstig wie bisher beziehen können. Die AWMF befürchtet, dass es durch die im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehene Einschränkung des Bibliothekenversandes auf solche Veröffentlichungen, die nicht von den Verlagen selbst im Internet verkauft werden (§ 53a), zu wesentlichen Kostensteigerungen und damit zu Einschränkungen der Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Publikationen für die Verwendung in Wissenschaft, Forschung und Lehre kommen wird. Die geplante Regelung würde die Arbeit insbesondere von jüngeren Wissenschaftlern massiv beeinträchtigen. Die Preise der marktführenden Verlage liegen heute bereits bei bis zu 50 € pro Artikel.

Die AWMF fordert deshalb Bundesregierung und Bundestag auf, eine Regelung für den elektronischen Versand wissenschaftlicher Literatur durch Bibliotheken (z.B. als grafische Dateien) vorzusehen, die hinsichtlich der Kosten dem Versand von herkömmlichen Kopien gedruckter Werke gleichkommen.

Der letzte Satz im § 53a sollte daher lauten: "Die Vervielfältigung und Übermittlung in sonstiger elektronischer Form ist ausschließlich als grafische Datei zulässig."

Diese Resolution der AWMF wurde den Bundesministerien für Justiz (BMJ) und für Bildung und Forschung (BMBF) sowie den Landesministerien für Bildung und Wissenschaft ebenso zugeleitet wie den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages sowie den Fraktionsvorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien.