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GMS Mitteilungen aus der AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

ISSN 1860-4269

Stellungnahme zu den Auswirkungen des neuen AMG auf die nichtindustrielle wissenschaftliche klinische Forschung verabschiedet

Mitteilung

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GMS Mitteilungen aus der AWMF 2005;2:Doc9

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/journals/awmf/2005-2/awmf000047.shtml

Eingereicht: 15. März 2005
Veröffentlicht: 17. März 2005

© 2005 Müller.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Gliederung

Zusammenfassung

Das Präsidium der AWMF hat zu den Folgen der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes vom 30. 7. 2004 ausführlich Stellung genommen. Wir zitieren hier den vollen Wortlaut der Stellungnahme:


Text

"Die AWMF hat sich intensiv mit den Ergebnissen des Gesetzgebungsverfahrens zum AMG und den dazu erlassenen Verordnungen vom Sommer letzten Jahres befasst.

Sie begrüßt nachdrücklich die Ansatzpunkte der Novellierung des AMG hin zu größerer Einheitlichkeit in Europa und hin zu mehr Sicherheit in der Anwendung von Arzneimitteln bei deren Prüfung im Rahmen von klinischen Studien. Sie ist überzeugt, dass hiermit einem Anliegen vieler Ärzte und Patienten gedient wird. Die AWMF akzeptiert, dass die hierzu notwendigen Voraussetzungen im Sinne von GCP eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung im Studienablauf darstellen. Sie begrüßt nicht zuletzt auch die Fristverkürzungen, die Erfassung der Studien in einem Register und die in der Durchführungsverordnung (BGBl v. 12. 8. 2004) zusammengestellten Regularien bzgl. GCP, auch wenn der Aufwand für Prüfungen in Zukunft sehr stark steigen wird.

Dennoch sieht die AWMF mit großer Sorge die negativen Auswirkungen dieses Gesetzes für die akademische klinische Forschung in Deutschland.

Die AWMF begründet diese Auffassung wie folgt:

Das Gesetz regelt den formellen Ablauf klinischer Prüfungen global, ohne auf unterschiedliche Arten von Studien abzuheben. Insbesondere wird keine Unterscheidung zwischen Industrie-initiierten und -gesponserten Studien einerseits und ausschließlich wissenschaftsgetriebenen klinischen Studien andererseits getroffen. Letztere werden durch das neue Gesetz erheblich erschwert wenn nicht gar unmöglich gemacht. Während Zulassungsstudien in der Regel von Unternehmen an der Pharmaindustrie angestoßen und finanziert werden, werden Therapieoptimierungsstudien, die Entwicklung neuer therapeutischer Prinzipien und Ansatzpunkte für Therapeutika, die Prävention von Volkskrankheiten, die Aufdeckung ggf. vorhandener Nebenwirkungen oder Indikationserweiterungen sehr häufig von Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder sonstigen Krankenhäusern und Versorgungseinrichtungen alleine, d.h. ohne Beteiligung eines industriellen Partners, durchgeführt

Der nunmehr im Gesetz vorgegebene regulative Aufwand u.a. durch Kennzeichnung von Prüfpräparaten, Genehmigung durch die Bundesoberbehörde, Einbindung aller Ethikkommissionen der an der Studie teilnehmenden Institutionen durch den „Sponsor" und weiteres mehr, ist erheblich. Diese Auflagen waren im Rahmen von zulassungsgetriebenen Industrie-Studien der Pharmaindustrie auch bisher üblich und angemessen. Für ausschließlich wissenschaftsgetriebene Studien stellt der nun vorgeschriebene administrative Aufwand eine erhebliche neue organisatorische und vor allem finanzielle Belastung dar.

Dies gilt insbesondere für die mit der 12. AMG-Novelle eingeführte umfassende Verantwortung des „Sponsors", die für den Bereich der ausschließlich wissenschaftsgetriebenen Studien nicht praktikabel ist. Sponsor ist gem. §4 Abs. 24 AMG „eine natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für die Veranlassung, Organisation und Finanzierung einer klinischen Prüfung beim Menschen übernimmt". Der Sponsor ist für den organisatorischen Ablauf verantwortlich und trägt das Risiko der klinischen Prüfung in ausschließlicher Verantwortung

Wer bei wissenschaftsgetriebenen Studien als „Sponsor" fungieren soll, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor; finanzierende Organisationen ( DFG, Krebshilfe, BMGS,BMBF, andere Förderorganisationen ) scheiden als Sponsor aus, da sie nicht unmittelbar für die klinischen Prüfung zuständig sind. Der Studienleiter ist dagegen nicht unmittelbar für die Finanzierung der klinischen Prüfung zuständig. Inwieweit die Universität oder die Forschungseinrichtung, an der der Studienleiter tätig ist, Verantwortung für die Organisation und die Durchführung der Studie tragen kann, und damit als Sponsor gilt, bleibt unklar, ist aber für die an der Studie beteiligten Wissenschaftler , wie für die zu beteiligenden Patienten von entscheidender Bedeutung.

Diese Unsicherheit über die Person der „Sponsors" und die finanzielle wie administrative Überlastung der Studienbeteiligten durch die Aufgaben des Sponsors hat bereits dazu geführt, dass einige Klinikverwaltungen inzwischen die Durchführung solcher Studien untersagt haben. Im Ergebnis wird die Entwicklung von Therapieprinzipien in der Klinischen Forschung in Zukunft überwiegend, wenn nicht gar ausschließlich, von de Industrie betrieben werden. Die unabhängige, wissenschaftlich motivierte klinische Grundlagenforschung ist jedoch Basis einer innovativen Anwendungsforschung und unabdingbar für den Forschungsstandort Deutschland.

Mit diesen Auflagen im neuen AMG wird die akademische klinische Forschung massiv behindert. Dies führt dazu, dass die Entwicklung von Therapieprinzipien in der klinischen Forschung in Zukunft überwiegend, wenn nicht gar ausschließlich, von der Industrie betrieben werden wird. Dies kann nicht Sinn eines Gesetzes sein, das nach § 1 der Verordnung vom 9. 8. 2004 den Zweck verfolgt „... dass die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der betroffenen Person geschützt werden und die Ergebnisse der klinischen Prüfung glaubwürdig sind".

Wie gravierend die Folgen des neuen AMG sein können, sei an zwei Beispielen verdeutlicht:

- Deutschland nimmt derzeit in der Behandlung von Leukämien und Lymphomen eine weltweite Spitzenposition ein. Dies wurde durch die konsequente Durchführung kontinuierlich aufeinander aufbauender akademischer Studien über mehr als 25 Jahre erreicht. Diese Entwicklung wurde 1978 durch das damalige BMFT initiiert und finanziert, danach übernahm die Deutsche Krebshilfe die Weiterfinanzierung dieser multizentrischen von der Industrie unabhängigen akademischen Therapiestudien. Solche Studien wären in Zukunft nicht mehr durchführbar.

- Ein weiteres Beispiel betrifft die Akutversorgung von Patienten mit Herzinfarkt, wo bisher nicht geklärt ist, ob z.B. interventionelle oder medikamentöse Verfahren bessere Ergebnisse erlauben. Solche Studien werden weder von der pharmazeutischen Industrie noch von den Medizinprodukte-Herstellern noch von den Krankenkassen finanziert, sind aber aus wissenschaftlichen wie ökonomischen Gründen dringend erforderlich.

Es ergeben sich durch das AMG und die zugehörige Verordnung vom 9. 8. 2004 u.a. folgende Probleme:

1. Die Bestimmung des Sponsors gestaltet sich bei wissenschaftsgetriebenen Studien schwierig: Kann der Leiter der klinischen Prüfung auch ihr Sponsor sein ? Wer ist Sponsor, wenn der Dienstherr die Übernahme der Sponsorfunktion ( aus welchen Gründen auch Immer ) ablehnt? Könnte der Dienstherr verpflichtet sein, als Sponsor für eine Studie zu fungieren, z.B. in Verantwortung zur Förderung von Forschung und Lehre?

2. Wird durch eine wissenschaftsgetriebene Studie der „Off-Label"- Charakter der Medikamentenapplikation in der Therapieoptimierungsstudie ausgesetzt, und wenn ja, wer legt das fest?

3. Die Durchführung von Studien nach dem neuen AMG bzw. der zugehörigen GCP-Verordnung erfordert ein enormes Maß an organisatorischer Infrastruktur und Kosten, die gegenwärtig kaum einer deutschen Klinischen Forschungseinrichtung zur Verfügung stehen

Um das hohe Niveau der klinischen Forschung in Deutschland zu erhalten, müssen die aufgezeigten Handlungsunsicherheiten schnellstmöglichst beseitigt werden. Anderenfalls wäre nicht nur die ausschließlich wissenschaftlich motivierte klinische Forschung, sondern auch die darauf basierende angewandte Forschung der Pharmaindustrie erheblich gefährdet. Die AWMF fordert die zuständigen Bundesministerien deshalb auf, eine Lösung für die aufgezeigten Probleme zu finden, das AMG bzw. die zugehörige GCP-Verordnung entsprechend zu präzisieren und sich gegebenenfalls für eine präzisere Anpassung an die EU-Richtlinien 2001/20/EG unter Wahrung der Patientensicherheit einzusetzen. Die anstehende Novellierung des AMG (14. Novelle) könnte aus Sicht der AWMF hierzu dienen.

Die AWMF ist jederzeit bereit, mit ihrem Rat zur Klärung der genannten Probleme beizutragen. Sie erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft ebenfalls mit großer Sorge die Konsequenzen des AMG für den Forschungs- und Therapiestandort Deutschland betrachten."

Die Stellungnahme wurde am 16. 3. 2005 u.a. an den Bundeskanzler, alle betroffenen Ministerien, das BfArM und den Deutschen Bundestag verschickt.