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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

19.09. - 22.09.2018, Wien, Österreich

Examensleistungen von Studierenden mit unterschiedlichen Zulassungsmodi im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung [Bericht über Forschungsergebnisse]

Meeting Abstract

  • presenting/speaker A. Mommert - Universität zu Lübeck, Lübeck, Germany
  • J. Westermann - Universität zu Lübeck, Lübeck, Germany
  • J. Jünger - Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), Mainz, Germany
  • H. Shahla - Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), Mainz, Germany

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). Wien, 19.-22.09.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. DocP22.9

doi: 10.3205/18gma361, urn:nbn:de:0183-18gma3613

Published: September 19, 2018

© 2018 Mommert et al.
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Text

Problemstellung/Ziele: Das BVerfG-Urteil vom Dezember 2017 hat die Thematik der Kriterien zur Zulassung von Medizinstudierenden in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Das Urteil fordert, zukünftig eine chancengerechte Studienplatzvergabe durch standardisierte und strukturierte Verfahren sicherzustellen. Diese Studie untersucht, ob sich Studierende der Universität zu Lübeck mit unterschiedlichen Zulassungsmodi hinsichtlich ihrer Prüfungsmisserfolge, der Studienkontinuität und ihrer Examensleistungen im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1-Prüfung) unterscheiden.

Methoden: Die Studie basiert auf den anonymisierten Examensdaten der Kandidaten der Universität zu Lübeck in der M1-Prüfung, die ab 2012 zugelassen wurden, soweit sie bereits an der M1-Prüfung teilgenommen haben (N=655). Betrachtet werden Zugelassene nach Auswahlverfahren der Hochschule (AdH, 60,6%), Abiturnote (15,0%), Wartezeit (13,3%), Sonderquoten (4,7%), ausländische Studierende (4,3%) sowie Kandidaten, die keiner Kategorie zuzuordnen sind (2,1%).

Ergebnisse: Im Hinblick auf Prüfungsmisserfolge und Studienkontinuität unterscheiden sich Zugelassene nach Abiturnote, AdH und Sonderquote untereinander nicht, schneiden jedoch besser als Zugelassene nach Wartezeit oder ausländische Studierende ab. Hinsichtlich der mündlichen und schriftlichen Examensleistungen in der M1-Prüfung schneiden Zugelassene nach Abiturnote am besten ab. Die Examensleistungen der nach AdH Zugelassenen fallen geringer aus, liegen jedoch oberhalb der Leistungen anderer Gruppen.

Diskussion/Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse werden im Hinblick auf standortspezifische Zielsetzungen der Medizinstudierendenauswahl und das Urteil des BVerfG diskutiert.


Literatur

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